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Studien, Unterlagen und Gutachten zur Kontamination von Spielplätzen mit Fuchslosung (Kot) und Fuchsbandwurm

Studien, Unterlagen und Gutachten zur Kontamination von Spielplätzen mit Fuchslosung (Kot) und Fuchsbandwurm, sowie, soweit vorhanden die entsprechende Risikobewertung.

Warte auf Antwort

  • Datum
    26. April 2024
  • Frist
    28. Mai 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Studie…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Studien, Unterlagen und Gutachten zur Kontamination von Spielplätzen mit Fuchslosung (Kot) und Fuchsbandwurm [#307551]
Datum
26. April 2024 16:07
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Studien, Unterlagen und Gutachten zur Kontamination von Spielplätzen mit Fuchslosung (Kot) und Fuchsbandwurm, sowie, soweit vorhanden die entsprechende Risikobewertung.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 307551 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/307551/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr << Antragsteller:in >> ich bin bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und …
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
WG: Studien, Unterlagen und Gutachten zur Kontamination von Spielplätzen mit Fuchslosung (Kot) und Fuchsbandwurm [#307551]
Datum
3. Mai 2024 13:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich bin bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt u.a. zuständig für die Grundsatzangelegenheiten des Spielplatzwesens, weswegen Ihre E-Mail an mich weitergeleitet wurde. Leider kann ich Ihnen hinsichtlich Ihrer Anfrage nicht weiterhelfen, da grundsätzlich die Berliner Bezirksämter für die Angelegenheiten der Pflege und Unterhaltung von öffentlichen Spielplätzen zuständig sind, nicht die Senatsverwaltung. Mir ist nicht bekannt, ob es Untersuchungen zur Kontamination von Spielplätzen mit Fuchslosung und Fuchsbandwurm sowie entsprechende Risikobewertungen gibt. In jedem Fall ist die Fragestellung aber sehr interessant. Möglich, dass Ihnen die Straßen- und Grünflächenämter diesbezüglich Auskunft erteilen könnten. Die Adressen finden Sie hier: https://www.berlin.de/sen/uvk/natur-und-gruen/stadtgruen/kontakt/bezirksverwaltungen/gruenanlagen-kinderspielplaetze-stadtbaeume/ Eventuell könnten Ihnen auch die bezirklichen Gesundheitsämter weiterhelfen oder aber die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege: https://www.berlin.de/sen/wgp/ Es tut mir leid, wenn ich Ihnen keine Auskunft erteilen kann, aber das Thema ist wirklich sehr speziell. Mit freundlichen Grüßen