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SVolt Ansiedlung in Überherrn: Grundwasserneubildung

Laut der Grafik Teilbericht Izes Seite 37, Abb. 26 (https://www.izes.de/sites/default/files/publikationen/Teilbericht%20Wasserwirtschaft_IZES.pdf) liegt die Grundwasserneubildungsrate in Überherrn zwischen ≤ 50 und ≤ 200 mm/a.
Laut Fachliteratur (Hölting, Hydrogeologie 8.Auflage, Tabelle70) werden Werte zwischen 140-150mm/a angegeben.
Dennoch wird in den Gutachten mit 280mm/a gerechnet.
Wer gibt den Gutachtern die Werte der Grundwasserneubildungsraten vor bzw. auf welcher Datenbasis, Vorgaben erfolgt diese?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    28. März 2022
  • Frist
    30. April 2022
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut der Grafi…
An Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
SVolt Ansiedlung in Überherrn: Grundwasserneubildung [#244779]
Datum
28. März 2022 08:19
An
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut der Grafik Teilbericht Izes Seite 37, Abb. 26 (https://www.izes.de/sites/default/files/publikationen/Teilbericht%20Wasserwirtschaft_IZES.pdf) liegt die Grundwasserneubildungsrate in Überherrn zwischen ≤ 50 und ≤ 200 mm/a. Laut Fachliteratur (Hölting, Hydrogeologie 8.Auflage, Tabelle70) werden Werte zwischen 140-150mm/a angegeben. Dennoch wird in den Gutachten mit 280mm/a gerechnet. Wer gibt den Gutachtern die Werte der Grundwasserneubildungsraten vor bzw. auf welcher Datenbasis, Vorgaben erfolgt diese?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 244779 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244779/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Saarland
Ihre Anfragen SVolt (#24779 / #244780) vom 28.03.2022 Guten Morgen Herr << Antragsteller:in >>, anbei…
Von
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Saarland
Betreff
Ihre Anfragen SVolt (#24779 / #244780) vom 28.03.2022
Datum
29. April 2022 10:56
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,0 MB
geschwärzt
1,6 MB
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Guten Morgen Herr << Antragsteller:in >>, anbei erhalten Sie die Antwortschreiben zu Ihren Anfragen vom 28.03.2022. Liebe << Antragsteller:in >>