Svolt, Wasserrechte Überherrn und Bisttal
Wann wurden die Wasserrechte für Überherrn sowie für das Einzugsgebiet des Bisttals vergeben?
Wann werden diese Rechte an den aktuellen Versiegelungsgrad sowie dem Einfluss des Klimawandels angepasst?
Erfolgt eine Anpassung der Wasserrechte gemäß dem Bodengutachten, mit signifikant geringerem Wasserdurchlässigkeitsbeiwert?
Welchen Folgen für die Grundwasserneubildung sowie Überschwemmungsrisiken bei Starkregen hat der geringe Wasserdurchlässigkeitsbeiwert?
Laut Kliwa_Monitoringbericht 2021 (Seite 65f, https://www.kliwa.de/_download/KLIWA_Monitoringbericht_2021.pdf) liegt der Rückgang der Grundwasserneubildung im Zeitraum 2011-2020 in Baden-Württemberg auf 84 %, in Bayern auf 83 % und in Rheinland-Pfalz sogar auf nur 77 % vom langjährigen Mittel.
Das Saarland arbeitet seit Ende 2019 im Bereich Grundwasser an dem Verbundprojekt der Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz, dem sogenannten KLIWA-Projekt mit. Die Ergebnisse waren für 2020 angekündigt.
Wann dürfen wir mit den Ergebnissen rechnen?
Wird das MUV seine Zustimmung für SVolt erteilen, falls diese Ergebnisse noch nicht vorliegen und somit möglicherweise gegen EU-Recht verstoßen?
Anfrage eingeschlafen
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Datum28. März 2022
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30. April 2022
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