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Svolt, Wasserrechte Überherrn und Bisttal

Wann wurden die Wasserrechte für Überherrn sowie für das Einzugsgebiet des Bisttals vergeben?
Wann werden diese Rechte an den aktuellen Versiegelungsgrad sowie dem Einfluss des Klimawandels angepasst?
Erfolgt eine Anpassung der Wasserrechte gemäß dem Bodengutachten, mit signifikant geringerem Wasserdurchlässigkeitsbeiwert?
Welchen Folgen für die Grundwasserneubildung sowie Überschwemmungsrisiken bei Starkregen hat der geringe Wasserdurchlässigkeitsbeiwert?
Laut Kliwa_Monitoringbericht 2021 (Seite 65f, https://www.kliwa.de/_download/KLIWA_Monitoringbericht_2021.pdf) liegt der Rückgang der Grundwasserneubildung im Zeitraum 2011-2020 in Baden-Württemberg auf 84 %, in Bayern auf 83 % und in Rheinland-Pfalz sogar auf nur 77 % vom langjährigen Mittel.
Das Saarland arbeitet seit Ende 2019 im Bereich Grundwasser an dem Verbundprojekt der Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz, dem sogenannten KLIWA-Projekt mit. Die Ergebnisse waren für 2020 angekündigt.
Wann dürfen wir mit den Ergebnissen rechnen?
Wird das MUV seine Zustimmung für SVolt erteilen, falls diese Ergebnisse noch nicht vorliegen und somit möglicherweise gegen EU-Recht verstoßen?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. März 2022
  • Frist
    30. April 2022
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wann wurden di…
An Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Svolt, Wasserrechte Überherrn und Bisttal [#244780]
Datum
28. März 2022 08:21
An
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wann wurden die Wasserrechte für Überherrn sowie für das Einzugsgebiet des Bisttals vergeben? Wann werden diese Rechte an den aktuellen Versiegelungsgrad sowie dem Einfluss des Klimawandels angepasst? Erfolgt eine Anpassung der Wasserrechte gemäß dem Bodengutachten, mit signifikant geringerem Wasserdurchlässigkeitsbeiwert? Welchen Folgen für die Grundwasserneubildung sowie Überschwemmungsrisiken bei Starkregen hat der geringe Wasserdurchlässigkeitsbeiwert? Laut Kliwa_Monitoringbericht 2021 (Seite 65f, https://www.kliwa.de/_download/KLIWA_Monitoringbericht_2021.pdf) liegt der Rückgang der Grundwasserneubildung im Zeitraum 2011-2020 in Baden-Württemberg auf 84 %, in Bayern auf 83 % und in Rheinland-Pfalz sogar auf nur 77 % vom langjährigen Mittel. Das Saarland arbeitet seit Ende 2019 im Bereich Grundwasser an dem Verbundprojekt der Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz, dem sogenannten KLIWA-Projekt mit. Die Ergebnisse waren für 2020 angekündigt. Wann dürfen wir mit den Ergebnissen rechnen? Wird das MUV seine Zustimmung für SVolt erteilen, falls diese Ergebnisse noch nicht vorliegen und somit möglicherweise gegen EU-Recht verstoßen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 244780 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244780/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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