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TA Luft

Bitte informieren Sie mich über den Verfahrensstand bei der Erarbeitung einer novellierten TA Luft.
Wann ist mit dem Inkrafttreten der novellierten Fassung zu rechnen?
Bitte senden Sie mir den aktuellen Stand des Entwurfs der novellierten TA Luft zu.

Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Mühe!

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. September 2019
  • Frist
    22. Oktober 2019
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte informieren S…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
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Betreff
TA Luft [#166830]
Datum
18. September 2019 11:03
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte informieren Sie mich über den Verfahrensstand bei der Erarbeitung einer novellierten TA Luft. Wann ist mit dem Inkrafttreten der novellierten Fassung zu rechnen? Bitte senden Sie mir den aktuellen Stand des Entwurfs der novellierten TA Luft zu. Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage finden Sie die Antwort des BMU auf Ihre UIG-Anfrage vom 18. September…
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Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage finden Sie die Antwort des BMU auf Ihre UIG-Anfrage vom 18. September 2019 Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 18. September 2019, in der Sie um Auskunft über d…
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 18. September 2019, in der Sie um Auskunft über den Verfahrensstand bei der Erarbeitung der TA Luft nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) baten. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Aufgrund eines technischen Büroversehens kann Ihr Antrag erst verspätetet bearbeitet werden. Hierfür entschuldigen wir uns im Namen des Bundesumweltministeriums. Unser Haus ist stets bemüht alle eingehenden UIG-Anträge fristgerecht zu beantworten. Dass dies in Ihrem Fall nicht gelungen ist, bedauern wir sehr. Wir bemühen uns um eine zeitnahe Beantwortung. Mit freundlichen Grüßen