Tagesordnungen von Gremien seit 2018 (Landfolge Garzweiler)

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Sämtliche Tagesordnungen aller Sitzungen folgender Gremien seit 2018:
- Verbandsversammlung
- Lenkungsausschuss
- Arbeitskreise, soweit vorhanden

2. Ihr aktuelles Organigramm, zu dessen zur Verfügungstellung auf Ihrer Website Sie gem. § 12 IFG NRW ohnehin verpflichtet sind (gleiches gilt für Geschäftsverteilungs- und Aktenpläne).

Hinweis:
Obgleich Sie keine Behörde im ursprünglichen Sinne sind, nehmen Sie materiell behördliche Aufgaben im Sinne des UIG NRW bzw. IFG NRW wahr, sodass hieraus Ihre Verpflichtung zur Beantwortung von Anträgen nach den genannten Gesetzen erwächst. Die Anwendungsbereiche ergeben sich aus § 1 Abs. 2 Nr. 2 UIG NRW bzw. § 2 Abs. 4 IFG NRW – siehe zu letzterem auch das Urteil des OVG NRW vom 17.11.2020 - 15 A 4409/18 (insb. Leitsätze 1, 4 und Rn. 117 bei openjur.de). Sie werden durch öffentliche Stellen beherrscht und nehmen mit dem Strukturwandel auch öffentliche Aufgaben wahr.
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) NRW hat dies in einem vergleichbaren Verfahren hinsichtlich der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH ebenfalls unterstrichen (siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/daten-der-aufsichtsratssitzungen-seit-2021/#nachricht-824675).

Bei den begehrten Informationen handelt es sich zudem um Umweltinformationen im Sinne von § 2 Abs. 3 UIG. Der Begriff der Umweltinformation ist im Hinblick auf den Zweck des Gesetzes, das allgemeine Umweltbewusstsein zu schärfen, einen freien Meinungsaustausch und eine wirksamere Teilnahme der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren in Umweltfragen zu ermöglichen und auf diese Weise den Umweltschutz zu verbessern, weit auszulegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.02.2008 - 20 F 2/07 -, BVerwGE 130, 236 = NVwZ 2008, 554; Urteil vom 21.02.2008 - 4 C 13/07 -, BVerwGE 130, 223 = NVwZ 2008, 791).
Die Ereignisse der letzten Jahre rund um den Kohleausstieg im rheinischen Revier waren und sind von überragender Bedeutung für die Öffentlichkeit und die politische Landschaft in der Region und NRW insgesamt. Die mediale Berichterstattung zu diesen Themen ist seit Jahren konstant hoch, auch wegen jahrelanger Proteste gegen die Kohle- und Strukturpolitik in der Region. Dies schlägt auch auf das Thema des Strukturwandels im Rheinischen Revier durch. Mit besonderem Gewicht in die Abwägung einzustellen ist zudem die beispiellos hohe Summe an staatlichen Mitteln im zweistelligen Milliardenbereich, die für den Strukturwandel im Rheinischen Revier bestimmt ist. Diesen Prozess bestimmen Sie an entscheidender Stelle mit.
Ich gehe davon aus, dass die Zugänglichmachung der begehrten Informationen keine Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Dritter berührt und zumindest die Tagesordnungen auch keine schützenswerten personenbezogenen Daten enthalten. Personenbezogene Daten von Amtsträger:innen sind gem. § 9 Abs. 3 lit. a) IFG NRW ohnehin nicht zu schwärzen. Bezüglich beider Ausschlussgründe würde jedenfalls das zuvor dargelegte öffentliche Interesse am Informationszugang überwiegen.
Sollten Sie anderer Auffassung sein, bitte ich Sie die entsprechenden Informationen zu schwärzen und diese zugleich nachprüfbar und substantiiert in einem Ablehnungsbescheid inkl. ordnungsgemäßer Rechtsbehelfsbelehrung zu begründen.
Sollten Sie der Meinung sein, dass diese Anfrage Gebühren auslöst - obwohl meiner Meinung nach keine zeitaufwendigen Schwärzungen erforderlich sein dürften, weil das öffentliche Interesse jeweils überwiegt - bitte ich Sie um eine Mitteilung inklusive nachvollziehbarer Gebührenabschätzung (zu sichtendes Material, etwaig zu schwärzendes Material, Gründe für die Schwärzungen, veranschlagter Zeitaufwand, veranschlagte Stundensätze) vor Beantwortung der Anfrage.
Im Übrigen bin ich der Meinung, dass aus dem oben dargelegten überwältigenden Interesse an der Bekanntgabe dieser Informationen gem. § 2 VerwGebO IFG NRW keine Gebühren zu erheben sind und bitte Sie, dies in einer etwaigen Ermessensausübung zu berücksichtigen. Hilfsweise mache ich geltend, dass in meinem Fall ein Gebührenerlass aus Gründen des sozialen Härtefalls vorzunehmen ist – ich bin Student mit sehr begrenzten finanziellen Mitteln, dem Grunde nach für Leistungen nach dem BAföG berechtigt und jobbe nebenher, um meinen Lebensunterhalt zu verdienen. Nachweise dazu erbringe ich bei Bedarf gerne.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens trotz allem gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten aufgeschlüsselt und überprüfbar anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich bitte Sie abschließend um eine kurze Eingangsbestätigung meiner Anfrage per E-Mail und weise darauf hin, dass ich bei einer Überschreitung der gesetzlichen Ein-Monats-Frist unverzüglich die LDI NRW um Vermittlung hinsichtlich der begehrten Informationen und Ihrer bislang nicht nachgekommenen Veröffentlichungspflichten bitten werde.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Oktober 2023
  • Frist
    18. November 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.…
An Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Tagesordnungen von Gremien seit 2018 (Landfolge Garzweiler) [#290250]
Datum
15. Oktober 2023 21:13
An
Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Sämtliche Tagesordnungen aller Sitzungen folgender Gremien seit 2018: - Verbandsversammlung - Lenkungsausschuss - Arbeitskreise, soweit vorhanden 2. Ihr aktuelles Organigramm, zu dessen zur Verfügungstellung auf Ihrer Website Sie gem. § 12 IFG NRW ohnehin verpflichtet sind (gleiches gilt für Geschäftsverteilungs- und Aktenpläne). Hinweis: Obgleich Sie keine Behörde im ursprünglichen Sinne sind, nehmen Sie materiell behördliche Aufgaben im Sinne des UIG NRW bzw. IFG NRW wahr, sodass hieraus Ihre Verpflichtung zur Beantwortung von Anträgen nach den genannten Gesetzen erwächst. Die Anwendungsbereiche ergeben sich aus § 1 Abs. 2 Nr. 2 UIG NRW bzw. § 2 Abs. 4 IFG NRW – siehe zu letzterem auch das Urteil des OVG NRW vom 17.11.2020 - 15 A 4409/18 (insb. Leitsätze 1, 4 und Rn. 117 bei openjur.de). Sie werden durch öffentliche Stellen beherrscht und nehmen mit dem Strukturwandel auch öffentliche Aufgaben wahr. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) NRW hat dies in einem vergleichbaren Verfahren hinsichtlich der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH ebenfalls unterstrichen (siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/daten-der-aufsichtsratssitzungen-seit-2021/#nachricht-824675). Bei den begehrten Informationen handelt es sich zudem um Umweltinformationen im Sinne von § 2 Abs. 3 UIG. Der Begriff der Umweltinformation ist im Hinblick auf den Zweck des Gesetzes, das allgemeine Umweltbewusstsein zu schärfen, einen freien Meinungsaustausch und eine wirksamere Teilnahme der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren in Umweltfragen zu ermöglichen und auf diese Weise den Umweltschutz zu verbessern, weit auszulegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.02.2008 - 20 F 2/07 -, BVerwGE 130, 236 = NVwZ 2008, 554; Urteil vom 21.02.2008 - 4 C 13/07 -, BVerwGE 130, 223 = NVwZ 2008, 791). Die Ereignisse der letzten Jahre rund um den Kohleausstieg im rheinischen Revier waren und sind von überragender Bedeutung für die Öffentlichkeit und die politische Landschaft in der Region und NRW insgesamt. Die mediale Berichterstattung zu diesen Themen ist seit Jahren konstant hoch, auch wegen jahrelanger Proteste gegen die Kohle- und Strukturpolitik in der Region. Dies schlägt auch auf das Thema des Strukturwandels im Rheinischen Revier durch. Mit besonderem Gewicht in die Abwägung einzustellen ist zudem die beispiellos hohe Summe an staatlichen Mitteln im zweistelligen Milliardenbereich, die für den Strukturwandel im Rheinischen Revier bestimmt ist. Diesen Prozess bestimmen Sie an entscheidender Stelle mit. Ich gehe davon aus, dass die Zugänglichmachung der begehrten Informationen keine Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Dritter berührt und zumindest die Tagesordnungen auch keine schützenswerten personenbezogenen Daten enthalten. Personenbezogene Daten von Amtsträger:innen sind gem. § 9 Abs. 3 lit. a) IFG NRW ohnehin nicht zu schwärzen. Bezüglich beider Ausschlussgründe würde jedenfalls das zuvor dargelegte öffentliche Interesse am Informationszugang überwiegen. Sollten Sie anderer Auffassung sein, bitte ich Sie die entsprechenden Informationen zu schwärzen und diese zugleich nachprüfbar und substantiiert in einem Ablehnungsbescheid inkl. ordnungsgemäßer Rechtsbehelfsbelehrung zu begründen. Sollten Sie der Meinung sein, dass diese Anfrage Gebühren auslöst - obwohl meiner Meinung nach keine zeitaufwendigen Schwärzungen erforderlich sein dürften, weil das öffentliche Interesse jeweils überwiegt - bitte ich Sie um eine Mitteilung inklusive nachvollziehbarer Gebührenabschätzung (zu sichtendes Material, etwaig zu schwärzendes Material, Gründe für die Schwärzungen, veranschlagter Zeitaufwand, veranschlagte Stundensätze) vor Beantwortung der Anfrage. Im Übrigen bin ich der Meinung, dass aus dem oben dargelegten überwältigenden Interesse an der Bekanntgabe dieser Informationen gem. § 2 VerwGebO IFG NRW keine Gebühren zu erheben sind und bitte Sie, dies in einer etwaigen Ermessensausübung zu berücksichtigen. Hilfsweise mache ich geltend, dass in meinem Fall ein Gebührenerlass aus Gründen des sozialen Härtefalls vorzunehmen ist – ich bin Student mit sehr begrenzten finanziellen Mitteln, dem Grunde nach für Leistungen nach dem BAföG berechtigt und jobbe nebenher, um meinen Lebensunterhalt zu verdienen. Nachweise dazu erbringe ich bei Bedarf gerne. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens trotz allem gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten aufgeschlüsselt und überprüfbar anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich bitte Sie abschließend um eine kurze Eingangsbestätigung meiner Anfrage per E-Mail und weise darauf hin, dass ich bei einer Überschreitung der gesetzlichen Ein-Monats-Frist unverzüglich die LDI NRW um Vermittlung hinsichtlich der begehrten Informationen und Ihrer bislang nicht nachgekommenen Veröffentlichungspflichten bitten werde. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290250 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290250/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler
Ihre Anfrage vom 15.10.2023 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihre Hinweis…
Von
Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler
Betreff
Ihre Anfrage vom 15.10.2023
Datum
30. Oktober 2023 08:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihre Hinweise. Im Anhang sende ich Ihnen: 1. Die Tagesordnungen 2. das Organigramm Mit freundlichen Grüßen

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