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Termin für die Festlegung des Endlagerstandortes

Am Samstag, 12. November 2022 gab die ARD in der Tagesschau 20 Uhr
".. die Verschiebung des Termins für die Festlegung des Endlagerstandortes um 15 Jahre .."
bekannt.
- Laut Stand-AG war der Termin bisher 2031, also neuer Termin: 2046?
- Wer hat das beschlossenn?
- Was sind die Gründe für die Terminverlängerung?
- Wurde bei der Terminverlängerung das erhöhte Sicherheitsrisiko für die Öffenlichtkeit
durch eine verlängerte Zwischenlagerung berücksichtigt?
- Wurde bei der Terminverlängerung berücksichtigt, dass für alle Castoren in den Zwi
schenlägern 2046 die (Transport-)Genehmigung abgelaufen ist?
- Müssen die Castoren vor einem Abtransport zum Endlager an den Zwischenlager-
Standorten umgeladen werden?
- Wieviel kostet eine einzelne Umladestation mit Heißer Zelle am einem Zwischenlager
standort nach heutiger Schätzung einschließlich Genehmigungsverfahren?

Ergebnis der Anfrage

Dank für unerwartet prompte Rückäußerung;
Mit Verweis auf den Entwurf der BGE Zeitl. Betrachtung des Standortauswahlverfahrens sind die Fragen nach den Gründen für die Terminverlängerung umfassend beantwortet. Offen ist:
- Wird im StandAG der Termin 2031 nun durch Bundestagsbeschluß verändert auf 2045....?
- Situation der Zwischenläger und die Konsequenzen sind nicht erörtert.
- Sicherheitsrisiko für die Öffentlichkeit durch erweiterte Zwischenlagerung in den oberirdi
schen Zwischenlagern sind nicht erörtert.
- Die Frage nach den zusätzlichen Kosten durch die Terminverlängerung ist nicht beantwortet.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. Dezember 2022
  • Frist
    10. Januar 2023
  • 0 Follower:innen
Jürgen Knorr Prof. Dr.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am Samstag, 12. November 2022 gab die…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Jürgen Knorr Prof. Dr.
Betreff
Termin für die Festlegung des Endlagerstandortes [#264866]
Datum
6. Dezember 2022 17:58
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am Samstag, 12. November 2022 gab die ARD in der Tagesschau 20 Uhr ".. die Verschiebung des Termins für die Festlegung des Endlagerstandortes um 15 Jahre .." bekannt. - Laut Stand-AG war der Termin bisher 2031, also neuer Termin: 2046? - Wer hat das beschlossenn? - Was sind die Gründe für die Terminverlängerung? - Wurde bei der Terminverlängerung das erhöhte Sicherheitsrisiko für die Öffenlichtkeit durch eine verlängerte Zwischenlagerung berücksichtigt? - Wurde bei der Terminverlängerung berücksichtigt, dass für alle Castoren in den Zwi schenlägern 2046 die (Transport-)Genehmigung abgelaufen ist? - Müssen die Castoren vor einem Abtransport zum Endlager an den Zwischenlager- Standorten umgeladen werden? - Wieviel kostet eine einzelne Umladestation mit Heißer Zelle am einem Zwischenlager standort nach heutiger Schätzung einschließlich Genehmigungsverfahren?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jürgen Knorr Prof. Dr. Anfragenr: 264866 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264866/ Postanschrift Jürgen Knorr Prof. Dr. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jürgen Knorr Prof. Dr.

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Jürgen Knorr, vielen Dank für Ihre Anfrage zur zeitlichen Betrachtung des Standortau…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Termin für die Festlegung des Endlagerstandortes
Datum
19. Dezember 2022 13:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Jürgen Knorr, vielen Dank für Ihre Anfrage zur zeitlichen Betrachtung des Standortauswahlverfahrens, die ich Ihnen gerne beantworten möchte. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Die von Ihnen angesprochenen Presseberichte beziehen sich auf eine Unterlage der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) welche auf deren Website, sowie auf der Informationsseite des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung veröffentlicht wurde: https://www.endlagersuche-infoplattform.de/SharedDocs/IP6/BASE/DE/20221028_Zusammenfassung_Rahmenterminplanung_und_Zeitschaetzungen.html Diese Unterlagen sind auf Bitten der Bundesumweltministerin durch die BGE erstellt worden und dienen auch zur Vorbereitung der öffentlichen Diskussion, welche auch viele der von Ihnen aufgeworfenen Fragen behandeln dürfte. Ein Workshop zum Zeitplan Standortauswahl soll am 13. Januar öffentlich stattfinden. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter: https://www.bge.de/de/aktuelles/veranstaltungen/ Mit freundlichen Grüßen