Termin für die Festlegung des Endlagerstandortes
Am Samstag, 12. November 2022 gab die ARD in der Tagesschau 20 Uhr
".. die Verschiebung des Termins für die Festlegung des Endlagerstandortes um 15 Jahre .."
bekannt.
- Laut Stand-AG war der Termin bisher 2031, also neuer Termin: 2046?
- Wer hat das beschlossenn?
- Was sind die Gründe für die Terminverlängerung?
- Wurde bei der Terminverlängerung das erhöhte Sicherheitsrisiko für die Öffenlichtkeit
durch eine verlängerte Zwischenlagerung berücksichtigt?
- Wurde bei der Terminverlängerung berücksichtigt, dass für alle Castoren in den Zwi
schenlägern 2046 die (Transport-)Genehmigung abgelaufen ist?
- Müssen die Castoren vor einem Abtransport zum Endlager an den Zwischenlager-
Standorten umgeladen werden?
- Wieviel kostet eine einzelne Umladestation mit Heißer Zelle am einem Zwischenlager
standort nach heutiger Schätzung einschließlich Genehmigungsverfahren?
Ergebnis der Anfrage
Dank für unerwartet prompte Rückäußerung;
Mit Verweis auf den Entwurf der BGE Zeitl. Betrachtung des Standortauswahlverfahrens sind die Fragen nach den Gründen für die Terminverlängerung umfassend beantwortet. Offen ist:
- Wird im StandAG der Termin 2031 nun durch Bundestagsbeschluß verändert auf 2045....?
- Situation der Zwischenläger und die Konsequenzen sind nicht erörtert.
- Sicherheitsrisiko für die Öffentlichkeit durch erweiterte Zwischenlagerung in den oberirdi
schen Zwischenlagern sind nicht erörtert.
- Die Frage nach den zusätzlichen Kosten durch die Terminverlängerung ist nicht beantwortet.
Anfrage eingeschlafen
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Datum6. Dezember 2022
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10. Januar 2023
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