Termine der Dezernatsleiter im Januar 2020
Termine, die drei Dezernatsleiter im Januar 2020 wahrgenommen hat; z.B. den vollständigen dienstlichen Kalender der drei Dezernatsleiter, falls diese darin vermerkt sind.
1 / Oberbürgermeister Klaus Konzelmann, 2 / Bürgermeister Steve Mall, 3 / Erster Bürgermeister Udo Hollauer
Ergebnis der Anfrage
Die Stadtverwaltung Albstadt hält es für ordnungsgemäß und verhältnismäßig, keine Einsicht in amtlicherseits vorhandene Informationen (hier: Terminkalender eines Monats von drei Mandatsträgern) zu gewähren, weil die Frage zu unbestimmt sei (§/ Abs 2 LIFG). Gefordert wird die Frage nach einem konkreten Verwaltungsvorgang.
Erst der Ablehnungsbescheid räumt ein, dass eine Bearbeitung Aufwand verursachen könnte und ggf. Einzelfallprüfungen erforderlich sein könnte. Bei ordentlicher Bearbeitung des Antrags wäre erwartbar gewesen, dass die Gebühr für eine LIFG-konforme Bereitstellung beziffert wird, denn der Antrag hat klar erkennen lassen wonach gefragt wird.
Der LIFG-Antrag an die informationspflichtige Stelle ist auch gescheitert, weil die Stelle den Fachbbegriff Verwaltungsvorgang heranzieht (statt im LIFG genannte Begriffe), diesen für den Antragsteller unerklärt lässt und dadurch unklar bleibt, wie er sich der informationspflichtigen Stelle verständlich machen kann.
Unerklärt bleibt trotz Hinweis, wie diese Haltung zu 1 K 1802/16 VG Freiburg passt.
Durch die überaus lange Bearbeitungszeit, den Hinweis auf die höchst temporäre Natur von Terminkalendern und die finale Ablehnung kurz vor Jahresschluss steht zudem zu Befürchten, dass die informationspflichtige Stelle die Informationen gelöscht hat oder löschen möchte („turnusgemäß“).
Anfrage abgelehnt
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Datum26. Juni 2020
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26. Juli 2020
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Kosten dieser Information:189,00 Euro
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4 Follower:innen
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Termine der Dezernatsleiter im Januar 2020 [#191006]
- Datum
- 26. Juni 2020 08:35
- An
- Stadt Albstadt
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Stadt Albstadt
- Betreff
- AW: Termine der Dezernatsleiter im Januar 2020 [#191006]
- Datum
- 22. Juli 2020 13:37
- Status
- Warte auf Antwort
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- Stadt Albstadt
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- Briefpost
- Betreff
- Datum
- 27. Juli 2020
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- Betreff
- AW: Ihr Schreiben vom 22.07. | [#191006]
- Datum
- 31. Juli 2020 13:29
- An
- Stadt Albstadt
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- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Stadt Albstadt
- Betreff
- Automatische Antwort: Ihr Schreiben vom 22.07. | [#191006]
- Datum
- 31. Juli 2020 13:29
- Status
- Warte auf Antwort
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- Betreff
- AW: Automatische Antwort: Ihr Schreiben vom 22.07. | [#191006]
- Datum
- 31. August 2020 14:59
- An
- Stadt Albstadt
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Briefpost
- Betreff
- Ihr Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz
- Datum
- 11. September 2020
- Status
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- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Termine der Dezernatsleiter im Januar 2020“ [#191006] [#191006]
- Datum
- 20. September 2020 22:57
- An
- Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
- Betreff
- Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Termine der Dezernatsleiter im Januar 2020“ [#191006] [#191006]
- Datum
- 20. September 2020 22:57
- Status
- Warte auf Antwort
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- Briefpost
- Betreff
- Widerspruch gegen die Ablehnung meines Antrags nach LIFG vom Juli 2020 [#191006]
- Datum
- 9. Oktober 2020
- An
- Stadt Albstadt
- Status
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- Von
- Stadt Albstadt
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- Briefpost
- Betreff
- Widerspruchsbescheid
- Datum
- 21. Dezember 2020
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Termine der Dezernatsleiter im Januar 2020“ [#191006] [#191006]
- Datum
- 6. Januar 2021 00:35
- An
- Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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Wie es geschmeidiger geht zeigt die Stadtverwaltung Balingen (Nachbarstadt, selbe Dienstaufsicht / siehe entsprechende Anfrage). Dort soll die *Beantwortung* der selben Anfrage nur 100€ mehr kosten als die Ablehnung in Albstadt.
@anonym: Ich werd' die 189€ überweisen und verzinst zurückbekommen. Zinsen könnten allerdings die dafür anfallenden anderen Auslagen nicht decken ;)
Die wollen es auch ne Klage ankommen lassen. Immerhin nehmen Sie dir die Entscheidung fast ab, indem sie es so teuer werden lassen.
Schau das du den LFDI erreichst und danach mal eine Transparenzklage prüfen lässt. Kannst auch noch einmal ins Forum schreiben - vielleicht ließt Arne das ja.
Das ist schon krass für die Zurückweisung eines Widerspruchs bei dem sich angeblich ja nicht mal inhaltlich damit auseinandergesetzt wurde, so viel Geld zu verlangen, aber keine Rechtsberatung/ich weiß nicht, ob das okay ist.
- Von
- Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
- Betreff
- Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Termine der Dezernatsleiter im Januar 2020“ [#191006] [#191006]
- Datum
- 6. Januar 2021 00:35
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
- Betreff
- Ihre Schreiben vom 20. September 2020 und 6. Januar 2021
- Datum
- 14. Januar 2021 13:18
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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