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TETRA-Digitalfunk-Netz der Bundesgesellschaft für Endlagerung (MNC 405)

Die Bundesnetzagentur stellt eine Liste "Zuteilungen TETRA-Netzkennungen (ITSI-Blocks)" bereit unter:
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Nummerierung/TechnischeNummern/ITSI/ITSI_zuget_Rufnr.pdf

Konkret beziehen sich meine Fragen auf die im Folgenden aufgeführte TETRA Mobile Netzkennung (MNC):

MNC 405 Bundesgesellschaft für Endlagerung

Frage 1):
Wird das oben genannten TETRA-Digitalfunknetz von Ihrem Haus verwaltet (d.h. Betreuung von Aufbau, Betrieb und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des digitalen Sprech- und Datenfunksystems) ?
Wenn ja, von welcher Dienststelle ?

Frage 2):
Wenn nein, wer verwaltet dieses Netz (d.h. Betreuung von Aufbau, Betrieb und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des digitalen Sprech- und Datenfunksystems) ?

Frage 3):
Wieviele Nutzer hat dieses TETRA-Netzes (ungefähre Größenordnung) ?

Frage 4):
Wer sind die Nutzer dieses TETRA-Netzes (grobe Aufteilung in Nutzergruppen) ?

Frage 5):
Können deutsche Behörden (z.B. BOS) im Bedarfsfall dieses TETRA-Netz mitbenutzen ?

Frage 6):
Können Sie exemplarische Beispiele nennen für einen solchen "Bedarfsfall" ?

Frage 7):
In welchen geographischen Regionen / Gebieten ist dieses TETRA-Netz ausgebaut und verfügbar ?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Mai 2023
  • Frist
    17. Juni 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Bundesnetzagentur stellt eine Lis…
An Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
TETRA-Digitalfunk-Netz der Bundesgesellschaft für Endlagerung (MNC 405) [#278806]
Datum
13. Mai 2023 12:08
An
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Bundesnetzagentur stellt eine Liste "Zuteilungen TETRA-Netzkennungen (ITSI-Blocks)" bereit unter: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Nummerierung/TechnischeNummern/ITSI/ITSI_zuget_Rufnr.pdf Konkret beziehen sich meine Fragen auf die im Folgenden aufgeführte TETRA Mobile Netzkennung (MNC): MNC 405 Bundesgesellschaft für Endlagerung Frage 1): Wird das oben genannten TETRA-Digitalfunknetz von Ihrem Haus verwaltet (d.h. Betreuung von Aufbau, Betrieb und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des digitalen Sprech- und Datenfunksystems) ? Wenn ja, von welcher Dienststelle ? Frage 2): Wenn nein, wer verwaltet dieses Netz (d.h. Betreuung von Aufbau, Betrieb und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des digitalen Sprech- und Datenfunksystems) ? Frage 3): Wieviele Nutzer hat dieses TETRA-Netzes (ungefähre Größenordnung) ? Frage 4): Wer sind die Nutzer dieses TETRA-Netzes (grobe Aufteilung in Nutzergruppen) ? Frage 5): Können deutsche Behörden (z.B. BOS) im Bedarfsfall dieses TETRA-Netz mitbenutzen ? Frage 6): Können Sie exemplarische Beispiele nennen für einen solchen "Bedarfsfall" ? Frage 7): In welchen geographischen Regionen / Gebieten ist dieses TETRA-Netz ausgebaut und verfügbar ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 278806 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278806/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Ihr Anliegen ist eingegangen und wird nun …
Von
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Betreff
AW: TETRA-Digitalfunk-Netz der Bundesgesellschaft für Endlagerung (MNC 405) [#278806]
Datum
15. Mai 2023 15:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Ihr Anliegen ist eingegangen und wird nun von uns gemäß UIG § 3 bearbeitet. Die von Ihnen genannte Frist nach UIG § 3 Absatz 3 Nr. 1 ist uns bekannt und wir werden Ihnen im Rahmen der vorgeschriebenen Bearbeitungszeit eine Antwort zukommen lassen. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z. B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung der BGE: https://www.bge.de/de/datenschutz/. Mit freundlichen Grüßen
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 13. Mai 2023, in der Sie um Auskunft zum …
Von
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Betreff
AW: TETRA-Digitalfunk-Netz der Bundesgesellschaft für Endlagerung (MNC 405) [#278806]
Datum
9. Juni 2023 09:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 13. Mai 2023, in der Sie um Auskunft zum TETRA-Digitalfunknetz der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) u.a. nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) baten, auf die wir Ihnen hiermit gerne antworten. Auf Ihren Antrag vom 13. Mai 2023 machen wir Ihnen hiermit die gewünschten Informationen nach § 4 UIG in elektronischer Form zugänglich. Demnach beantworten wir die von Ihnen gestellten Fragen zum TETRA-Digitalfunknetz der BGE wie folgt: Frage 1): Wird das oben genannten TETRA-Digitalfunknetz von Ihrem Haus verwaltet (d.h. Betreuung von Aufbau, Betrieb und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des digitalen Sprech- und Datenfunksystems)? Wenn ja, von welcher Dienststelle? Antwort: Die Verwaltung des Netzes erfolgt bei der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) derzeit durch die Gruppe Zentrale elektrische Systeme (KON-EV.3), die zur Abteilung Endlagervorbereitung im Bereich Konrad gehört. Der Betrieb des Netzes nach der Errichtung erfolgt durch die Abteilung Bergwerk Konrad (KON-BW). Frage 2): Wenn nein, wer verwaltet dieses Netz (d.h. Betreuung von Aufbau, Betrieb und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des digitalen Sprech- und Datenfunksystems)? Antwort: Kann entfallen, siehe Antwort zu Frage 1. Frage 3): Wie viele Nutzer hat dieses TETRA-Netzes (ungefähre Größenordnung)? Antwort: Das Netz hat rund 30 Nutzer*innen. Frage 4): Wer sind die Nutzer dieses TETRA-Netzes (grobe Aufteilung in Nutzergruppen)? Antwort: Das Netz wird innerhalb der BGE zurzeit nur von der Nutzergruppe Betrieb Konrad verwendet. Frage 5): Können deutsche Behörden (z.B. BOS) im Bedarfsfall dieses TETRA-Netz mitbenutzen? Antwort: Nein. Es handelt sich um eine Betriebsfunkanlage für die Schachtanlage Konrad. Frage 6): Können Sie exemplarische Beispiele nennen für einen solchen "Bedarfsfall"? Antwort: Es ist bislang kein Antrag bei der Bundesnetzagentur für BOS Nutzung der Betriebsfunkanlage gestellt worden. Frage 7): In welchen geographischen Regionen/Gebieten ist dieses TETRA-Netz ausgebaut und verfügbar? Antwort: Das Netz ist auf dem Betriebsgelände der Schachtanlage Konrad verfügbar. Wir hoffen Ihre Anfrage damit vollumfänglich beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meines Antrags und Ihre sehr ausführlichen Antworten…
An Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: TETRA-Digitalfunk-Netz der Bundesgesellschaft für Endlagerung (MNC 405) [#278806]
Datum
9. Juni 2023 13:01
An
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meines Antrags und Ihre sehr ausführlichen Antworten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 278806 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278806/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>