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Tier(versuchs)freies Studium an Hochschulen

Sie haben in § 3 Abs. 7 Ihres Landeshochschulgesetz verankert, dass unter anderem Studierenden zu ermöglichen ist, eine Abschlussprüfung abzulegen, ohne zuvor Tiere für die Leistungserbringung verwendet haben zu müssen.

Ich bitte Sie in diesem Kontext um die Übersendung von Informationen zu folgenden Fragen:

- Ist bekannt, wie oft Studierende bereits von der Möglichkeit des tierfreien Studiums Gebrauch gemacht haben? Wie viele begründete Einzelfall-Anträge wurden gestellt? Wie viele wurden genehmigt/abgelehnt, von wem und nach welchen Kriterien wurde dies entschieden?
- Welche Nachweise/Begründungen müssen Studierende erbringen, um tier(versuchs)frei studieren zu dürfen? Entstehen ihnen dadurch Nachteile? Wenn ja, welche?
- Welche anderweitigen Studien- und Prüfungsleistungen mussten die Studierenden in diesem Fall stattdessen erbringen?
- Unternehmen das Land/Unis etwas, um die tier(versuchs)freie Möglichkeit unter Studierenden bekannt(er) zu machen? Wenn nicht, ist etwas dergleichen vorgesehen?
- Werden eigens Alternativkurse/Praktika angeboten?
- In Bremen ist der Passus für ein tier(versuchs)freies Studium besonders fortschrittlich – ist vorgesehen, ihren Passus so zu modernisieren, dass er wenigstens diesem Beispiel entspricht oder gar noch besser vorlegt?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    18. Dezember 2023
  • Frist
    20. Januar 2024
  • 0 Follower:innen
Mika Levin Casper
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sie haben in § 3 Abs.…
An Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt-Anhalt Details
Von
Mika Levin Casper
Betreff
Tier(versuchs)freies Studium an Hochschulen [#295129]
Datum
18. Dezember 2023 14:42
An
Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sie haben in § 3 Abs. 7 Ihres Landeshochschulgesetz verankert, dass unter anderem Studierenden zu ermöglichen ist, eine Abschlussprüfung abzulegen, ohne zuvor Tiere für die Leistungserbringung verwendet haben zu müssen. Ich bitte Sie in diesem Kontext um die Übersendung von Informationen zu folgenden Fragen: - Ist bekannt, wie oft Studierende bereits von der Möglichkeit des tierfreien Studiums Gebrauch gemacht haben? Wie viele begründete Einzelfall-Anträge wurden gestellt? Wie viele wurden genehmigt/abgelehnt, von wem und nach welchen Kriterien wurde dies entschieden? - Welche Nachweise/Begründungen müssen Studierende erbringen, um tier(versuchs)frei studieren zu dürfen? Entstehen ihnen dadurch Nachteile? Wenn ja, welche? - Welche anderweitigen Studien- und Prüfungsleistungen mussten die Studierenden in diesem Fall stattdessen erbringen? - Unternehmen das Land/Unis etwas, um die tier(versuchs)freie Möglichkeit unter Studierenden bekannt(er) zu machen? Wenn nicht, ist etwas dergleichen vorgesehen? - Werden eigens Alternativkurse/Praktika angeboten? - In Bremen ist der Passus für ein tier(versuchs)freies Studium besonders fortschrittlich – ist vorgesehen, ihren Passus so zu modernisieren, dass er wenigstens diesem Beispiel entspricht oder gar noch besser vorlegt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Mika Levin Casper Anfragenr: 295129 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295129/ Postanschrift Mika Levin Casper << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mika Levin Casper

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Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt-Anhalt
Sehr geehrter Herr Casper, ich danke Ihnen für Ihre E-Mail vom 18. Dezember 2023. Leider muss ich Ihnen mitteilen…
Von
Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt-Anhalt
Betreff
Tier(versuchs)freies Studium an Hochschulen
Datum
20. Dezember 2023 09:31
Status
Anfrage abgeschlossen
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21,1 KB


Sehr geehrter Herr Casper, ich danke Ihnen für Ihre E-Mail vom 18. Dezember 2023. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass dem Ministerium hierzu keine Informationen vorliegen. Ich bitte Sie deshalb, sich mit Ihren Fragen an die einzelnen Hochschulen zu wenden. Diese werden Ihnen dazu Auskunft geben können. Bezüglich Ihrer letzten Frage kann ich Ihnen mitteilen, dass dies zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgesehen ist. Mit freundlichen Grüßen