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Tierschutz

Im BBV-Politinfo des BBV, K.d.ö.R, vom 27.02.2024 wird u.a. gefordert das Schwänze kürzen bei Lämmern beizubehalten. Wörtlich heißt es: "Ein Verbot des Schwanzkürzens bei Lämmern würde zu ()vermehrten Schwanzbrüchen führen."
Frage: Wie springen die bayerischen Schafhalter/innen mit ihren Lämmern um, dass es zu vermehrten Schwanzbrüchen bei unversehrten Lämmerschwänzen kommt? Ist dieses Verhalten tierschutzrelevant und wie gehen die bayerischen Veterinärbehörden dagegen vor?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. März 2024
  • Frist
    13. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im BBV-Politinfo des BBV, K.d.ö.R,…
An Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Tierschutz [#302558]
Datum
9. März 2024 14:35
An
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im BBV-Politinfo des BBV, K.d.ö.R, vom 27.02.2024 wird u.a. gefordert das Schwänze kürzen bei Lämmern beizubehalten. Wörtlich heißt es: "Ein Verbot des Schwanzkürzens bei Lämmern würde zu ()vermehrten Schwanzbrüchen führen." Frage: Wie springen die bayerischen Schafhalter/innen mit ihren Lämmern um, dass es zu vermehrten Schwanzbrüchen bei unversehrten Lämmerschwänzen kommt? Ist dieses Verhalten tierschutzrelevant und wie gehen die bayerischen Veterinärbehörden dagegen vor?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302558 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302558/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 09.03.2024 über die Plattform …
Von
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Betreff
Tierschutz [#302558]
Datum
21. März 2024 08:20
Status
Anfrage abgeschlossen
image003.png
3,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 09.03.2024 über die Plattform „Frag den Staat“. Nach Rücksprache mit unserer Fachabteilung nehmen wir zu Ihren Fragen „Wie springen die bayerischen Schafhalter/innen mit ihren Lämmern um, dass es zu vermehrten Schwanzbrüchen bei unversehrten Lämmerschwänzen kommt? Ist dieses Verhalten tierschutzrelevant und wie gehen die bayerischen Veterinärbehörden dagegen vor?“ wie folgt Stellung: Statistische Erhebungen zu festgestellten Schwanzbrüchen bei Lämmern in Bayern liegen uns nicht vor. Uns sind keine Fälle bekannt, in denen Tierhalter beschuldigt wurden, einem Lamm vorsätzlich den Schwanz gebrochen zu haben und auch keinerlei Hinweise darauf, so etwas anzunehmen. Bezüglich der Problematik von Anomalien und Knochenbrüchen bei Lämmerschwänzen möchten wir Sie auf die Publikation von Hümmelchen, H. et al (2023, 13, 1419 „Frequency and Characterisation of Anomalies and Fractures of the Caudal Spine in Sheep with Undocked Tails“) aufmerksam machen. Die Autoren erläutern, dass aufgrund der verbreiteten Praxis des präventiven Kupierens in den ersten Lebenstagen bisher keine Daten über das Auftreten von Deformationen und Verletzungen an Lämmerschwänzen vorlagen. Daher wurden Untersuchungen an nicht-kupierten Merinolandschafen durchgeführt. Es wurden Blockwirbel, Keilwirbel und auch Wirbelbrüche (27,31 % der untersuchten Tiere) vorgefunden. Die Häufigkeit des Auftretens von Brüchen korrelierte dabei mit der Schwanzlänge. Die Autoren stellen fest, dass eine Zucht auf kurze Schwänze erfolgen muss, um beim Verzicht auf das Kupieren Deformationen und Brüche zu vermeiden. Es ist davon auszugehen, dass es bei langschwänzigen Schaflämmern in der üblichen Herdenhaltung häufig zu Verletzungen des Schwanzes kommt. Durch das routinemäßige Kupieren der Schwänze kommen diese Verletzungen in der Praxis nicht vor. Sofern auf das Kupieren verzichtet wird, ist es wichtig, im Vorfeld die Schwanzlänge züchterisch zu verkürzen. Mit freundlichen Grüßen