Tierseuchen in MV
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax)
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- alle schriftlichen Handlungsanweisungen bzgl. aller Tierseuchen an die jeweiligen Behörden zu Monitoring, bei Ausbrüchen, Nachweismethoden von Tierseuchen, Zuständigkeiten in Mecklenburg Vorpommern seit Januar 2019;
- eine Auflistung aller Ausbrüche seit Januar 2019 in Mecklenburg Vorpommern in Wild-, Nutztier- und Haustierpopulationen, nach Tierseuche, Jahr und Monat, Tierart/Rasse, Ausbruchsort, jeweilige Nachweismethode(n), Anzahl der Tiere der Population, davon symptomatisch kranke Tiere, verendete Tiere aufgrund der jeweiligen Seuche/Erkrankung, durch die Behörde angeordnet getötete Tiere, davon mit Symptomen erkrankt, positiv getestete Tiere ohne Symptome, negativ getestete Tiere;
- Anzahl der Tiere, die seit Januar 2019 getötet wurden, sich aber herausstellte, dass sie nicht infiziert waren (MV),
- beantragte Schadensersatzzahlungen an die Tierseuchenkasse seit Januar 2019 für MV;
- Schadensersatzzahlungen durch die Tierseuchenkasse seit Januar 2019 für MV;
- abgelehnte Schadensersatzzahlungen durch die Tierseuchenkasse seit Januar 2019 für MV;
- Ihnen vorliegende Forschungs-/Studien-/Untersuchungsergebnisse über die Genesung und Immunität infizierter bzw. erkrankter Tiere, welche nicht getötet wurden (MV);
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail (mit Exceldateien)) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen
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Datum12. Dezember 2022
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14. Januar 2023
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Kosten dieser Information:520,00 Euro
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