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Tierseuchen in MV

Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax)

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- alle schriftlichen Handlungsanweisungen bzgl. aller Tierseuchen an die jeweiligen Behörden zu Monitoring, bei Ausbrüchen, Nachweismethoden von Tierseuchen, Zuständigkeiten in Mecklenburg Vorpommern seit Januar 2019;
- eine Auflistung aller Ausbrüche seit Januar 2019 in Mecklenburg Vorpommern in Wild-, Nutztier- und Haustierpopulationen, nach Tierseuche, Jahr und Monat, Tierart/Rasse, Ausbruchsort, jeweilige Nachweismethode(n), Anzahl der Tiere der Population, davon symptomatisch kranke Tiere, verendete Tiere aufgrund der jeweiligen Seuche/Erkrankung, durch die Behörde angeordnet getötete Tiere, davon mit Symptomen erkrankt, positiv getestete Tiere ohne Symptome, negativ getestete Tiere;
- Anzahl der Tiere, die seit Januar 2019 getötet wurden, sich aber herausstellte, dass sie nicht infiziert waren (MV),

- beantragte Schadensersatzzahlungen an die Tierseuchenkasse seit Januar 2019 für MV;
- Schadensersatzzahlungen durch die Tierseuchenkasse seit Januar 2019 für MV;
- abgelehnte Schadensersatzzahlungen durch die Tierseuchenkasse seit Januar 2019 für MV;

- Ihnen vorliegende Forschungs-/Studien-/Untersuchungsergebnisse über die Genesung und Immunität infizierter bzw. erkrankter Tiere, welche nicht getötet wurden (MV);

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail (mit Exceldateien)) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    12. Dezember 2022
  • Frist
    14. Januar 2023
  • Kosten dieser Information:
    520,00 Euro
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Doris Schröder
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folge…
An Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Details
Von
Doris Schröder
Betreff
Tierseuchen in MV [#265271]
Datum
12. Dezember 2022 11:56
An
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - alle schriftlichen Handlungsanweisungen bzgl. aller Tierseuchen an die jeweiligen Behörden zu Monitoring, bei Ausbrüchen, Nachweismethoden von Tierseuchen, Zuständigkeiten in Mecklenburg Vorpommern seit Januar 2019; - eine Auflistung aller Ausbrüche seit Januar 2019 in Mecklenburg Vorpommern in Wild-, Nutztier- und Haustierpopulationen, nach Tierseuche, Jahr und Monat, Tierart/Rasse, Ausbruchsort, jeweilige Nachweismethode(n), Anzahl der Tiere der Population, davon symptomatisch kranke Tiere, verendete Tiere aufgrund der jeweiligen Seuche/Erkrankung, durch die Behörde angeordnet getötete Tiere, davon mit Symptomen erkrankt, positiv getestete Tiere ohne Symptome, negativ getestete Tiere; - Anzahl der Tiere, die seit Januar 2019 getötet wurden, sich aber herausstellte, dass sie nicht infiziert waren (MV), - beantragte Schadensersatzzahlungen an die Tierseuchenkasse seit Januar 2019 für MV; - Schadensersatzzahlungen durch die Tierseuchenkasse seit Januar 2019 für MV; - abgelehnte Schadensersatzzahlungen durch die Tierseuchenkasse seit Januar 2019 für MV; - Ihnen vorliegende Forschungs-/Studien-/Untersuchungsergebnisse über die Genesung und Immunität infizierter bzw. erkrankter Tiere, welche nicht getötet wurden (MV); Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail (mit Exceldateien)) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Doris Schröder Anfragenr: 265271 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265271/ Postanschrift Doris Schröder << Adresse entfernt >>
Doris Schröder
Tierseuchen in MV [#265271]
An Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Details
Von
Doris Schröder
Via
Fax
Betreff
Tierseuchen in MV [#265271]
Datum
12. Dezember 2022 12:03
An
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
39,0 KB
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
! Achtung! Diese E-Mail enthält personenbezogene Daten. Eine Weitergabe ohne - hier nicht erteiltes(!) - Einverstä…
Von
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Betreff
IFG-Anfrage Tierseuchen in MV [#265271] vom 12.12.2022
Datum
12. Dezember 2022 16:04
Status
Warte auf Antwort
image001.png
19,3 KB


! Achtung! Diese E-Mail enthält personenbezogene Daten. Eine Weitergabe ohne - hier nicht erteiltes(!) - Einverständnis ist unzulässig! Sehr geehrte Frau Schröder, Ihre o.g. Anfrage ist hier per E-Mail eingegangen. Nach § 10 Abs. 1 Satz 2 IFG M-V muss ein Antrag auf Informationszugang nach diesem Gesetz schriftlich oder zur Niederschrift der Behörde gestellt werden. Eine E-Mail erfüllt diese Anforderungen nicht. Sollten Sie nicht wie im Klammerzusatz der Betreffzeile Ihrer E-Mail die Anfrage (Standardformular von "FragDenStaat") angekündigt Ihre Anfrage mindestens per Fax-Schreiben an mich gesandt haben, bitte ich Sie dies nachzuholen. Erst dann liegt ein wirksamer Antrag hier vor und es beginnt die Bearbeitungsfrist. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrage [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] | Justitiariat Rechtsfragen und Koordinierung Informationsfreiheitsgesetze sowie Rechtsfragen des öffentlichen Auftragswesens Fachübergreifendes Umweltrecht inkl. Umweltschadensgesetz und Umwelthaftungsrichtlinie [geschwärzt] [[geschwärzt]] Paulshöher Weg 1 | 19061 Schwerin Telefon +49 385 [geschwärzt] [geschwärzt] www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm www.facebook.com/landwirtschaftundumwelt.mv/ | www.instagram.com/landwirtschaft_und_umwelt_mv/ Allgemeine Datenschutzinformation: Der telefonische, schriftliche oder elektronische Kontakt mit dem Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern ist mit der Speicherung und Verarbeitung der von Ihnen ggf. mitgeteilten persönlichen Daten verbunden. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Landesdatenschutzgesetz (DSG M-V)[geschwärzt] Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://www.regierung-mv.de/Datenschutz
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Sehr geehrte Frau Schröder, ich nehme Bezug auf Ihren Antrag vom 12.12.2022. Nach § 4 S.1 der Informationskosten…
Von
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Betreff
Tierseuchen in MV
Datum
27. Dezember 2022 13:44
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
19,3 KB


Sehr geehrte Frau Schröder, ich nehme Bezug auf Ihren Antrag vom 12.12.2022. Nach § 4 S.1 der Informationskostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (IFGKostVO M-V) habe ich Ihnen mitzuteilen, dass die von Ihnen begehrte Amtshandlung voraussichtlich einen höheren Verwaltungsaufwand als 200 EUR verursachen wird. Ich bin daher verpflichtet, Ihnen eine vorläufige Kostenaufstellung zu übermitteln. Diese Kostenaufstellung ist auf der Grundlage des Gebührenerlasses des Finanzministeriums Mecklenburg-Vorpommern zu erstellen. Ich gehe aufgrund des zu erwartenden Arbeitsaufwandes davon aus, dass die Zusammenstellung der von Ihnen erbetenen Auskünfte mit einem Aufwand mindestens einen Arbeitstag (8 Stunden) verbunden sein wird. Dies ergibt sich vor allem aus dem Inhalt und der Ausgestaltung der von Ihnen erbetenen Listen, dem Umfang der Tierseuchen und dem von Ihnen benannten Zeitraum (seit Januar 2019, somit fast 4 Jahre). Zum Teil muss diesbezüglich auch mit externen Stellen kommuniziert werden. Die Tätigkeiten würden im hiesigen Fachreferat voraussichtlich von einer Mitarbeiterin der 2. Laufbahngruppe unterhalb des zweiten Einstiegsamtes erbracht werden. Hierfür sieht der eingangs erwähnte Gebührenerlass einen Stundensatz von 65,00 EUR vor. Im Hinblick auf den zuvor geschilderten Arbeitsaufwand würde sich ein Betrag von 520,00 EUR ergeben. Ich weise aber darauf hin, dass die endgültige Abrechnung des Verwaltungsaufwandes auf der Basis des der Tarifstelle 1.3. der Anlage A zu § 1 Abs. 1 der IFGKostVO M-V erfolgt. Danach beträgt der Gebührenrahmen 20-500 EUR (Mittelwert 250 EUR). Einen höherer Wert als den Maximalwert von 500 EUR kann in Einzelfällen verlangt werden, wenn ein entsprechender Aufwand angefallen ist. Die insoweit zu erwartenden Kosten werden sich voraussichtlich zwischen 250 und 500 EUR bewegen. Hinzu können Gebühren entstehen (5-500 EUR), wenn zur Erfüllung des Informationsgesuchs die Erstellung von Kopien erforderlich ist, und weiterhin der Schutz personengebundener Daten geprüft werden muss und Teile der Kopien geschwärzt oder abgetrennt werden müssen. Insoweit ergeben sich die Kosten aus dem tatsächlichen Aufwand. Weiterhin ist davon auszugehen, dass Kosten für die Fertigung von Kopien und/oder Computerausdrucken entstehen werden. Bis zu 50 DIN A4 Seiten (schwarz/weiß) belaufen diese sich 2,50 EUR. Darüber hinaus pro Seite auf 0,10 EUR/Seite. Farbkopien und größere Formate verursachen höhere Kosten. Zu Ihrer weiteren Orientierung verweise ich auf die IFGKostVO M-V, zuletzt geändert durch Verordnung vom 26. Januar 2012 (GVOBl. M-V S. 11), und insbesondere auf den Inhalt der Anlage zu § 1 Abs. 1. Teilen Sie mir bitte bis zum 5. Januar 2023 mit, ob Sie Ihren Antrag weiterverfolgen. Diese Mitteilung ergeht kostenfrei. Die o. g. Gebühren entstehen nur, wenn Sie Ihren Antrag weiterverfolgen. Mit freundlichen Grüßen

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Doris Schröder
Guten Tag, Ich ziehe meinen Antrag vom 12.12.2022 aufgrund der von Ihnen in Aussicht gestellten Kosten zurück. M…
An Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Details
Von
Doris Schröder
Betreff
AW: Tierseuchen in MV [#265271]
Datum
27. Dezember 2022 17:10
An
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ich ziehe meinen Antrag vom 12.12.2022 aufgrund der von Ihnen in Aussicht gestellten Kosten zurück. Mit freundlichen Grüßen Doris Schröder Anfragenr: 265271 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265271/