Transparenz-Updates der Beteiligtentransparenzdokumentation via dem ThürTG

Anfrage an: Thüringer Landtag

Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG

Guten Tag,

das Oberverwaltungsgericht Thüringen hat im Rahmen des parlamentarischen Anhörungsverfahrens eine Stellungnahme zum Thüringer Gesetz über den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik in den Gerichten und Staatsanwaltschaften (ThürlKTGerStG) verfasst. In der Beteiligtentransparenzdokumentation ( https://beteiligtentransparenzdokumentation.thueringer-landtag.de/7-6771/ ) hat das Oberverwaltungsgericht Thüringen einer Veröffentlichung aber nicht zugestimmt. Eine Anfrage via Thüringer Transparenzgesetz war jedoch erfolgreich: https://fragdenstaat.de/anfrage/ihr-beitrag-zum-thuerlktgerstg/

1.) Wie geht die Beteiligtentransparenzdokumentation mit dieser Situation für gewöhnlich um? Gibt es Statistiken wie viele transparenzpflichtige Stellen in Thüringen der Transparenz in der Beteiligtentransparenzdokumentation für gewöhnlich widersprechen?

2.) Da die Stellungnahme jetzt öffentlich ist, wird die Beteiligtentransparenzdokumentation diese Stellungnahme nun verlinken oder anderweitig für die Öffentlichkeit unter https://beteiligtentransparenzdokumentation.thueringer-landtag.de/7-6771/ zugänglich machen? Immerhin könnte man die Beteiligtentransparenzdokumentation auch als Teil des im ThürTG angesprochenen allgemeinen Transparenzportals ansehen.

3.) In welcher Weise setzt die Beteiligtentransparenzdokumentation selbst das ThürTG ein um an die Informationen transparenzunwillige Stellen zu gelangen und dann selbst zu veröffentlichen? Wenn sie dies nicht tut: Warum nicht?

4.) Wieso haben transparenzpflichtige Stellen überhaupt eine Wahl sich für Intransparenz zu entscheiden? Ist dies nicht als ein Verfahrensfehler in der Beteiligtentransparenzdokumentation zu werten?

5.) Ist die Einwilligung oder Verweigerung der Transparenz einer transparenzpflichtigen Stelle in der Beteiligtentransparenzdokumentation als amtliche Handlung dieser transparenzpflichtigen Stelle zu betrachten? Wenn ja ist dann die Weigerung des Oberverwaltungsgerichtes Thüringen ihre Entscheidung warum sie sich für Intransparenz entschieden haben und auch jetzt auf Nachfrage nicht erklären wollen warum sie sich für Intransparenz entschieden haben ( https://fragdenstaat.de/anfrage/ihr-beitrag-zum-thuerlktgerstg/ ) nicht als ein Verstoß gegen das ThürTG zu betrachten?

6.) An welcher Stelle müsste man Klage gegen ein Oberverwaltungsgerichtes Thüringen einreichen? Bei jedem Verwaltungsgericht? Ein Oberverwaltungsgericht bei einem Verwaltungsgericht wegen Intransparenz zu verklagen hat ja schon etwas sehr kafkaeskes :)

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Juli 2023
  • Frist
    16. August 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, das Oberverwaltungsgericht Thüringen hat im Rahmen des parlamenta…
An Thüringer Landtag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Transparenz-Updates der Beteiligtentransparenzdokumentation via dem ThürTG [#283897]
Datum
14. Juli 2023 10:48
An
Thüringer Landtag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, das Oberverwaltungsgericht Thüringen hat im Rahmen des parlamentarischen Anhörungsverfahrens eine Stellungnahme zum Thüringer Gesetz über den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik in den Gerichten und Staatsanwaltschaften (ThürlKTGerStG) verfasst. In der Beteiligtentransparenzdokumentation ( https://beteiligtentransparenzdokumentation.thueringer-landtag.de/7-6771/ ) hat das Oberverwaltungsgericht Thüringen einer Veröffentlichung aber nicht zugestimmt. Eine Anfrage via Thüringer Transparenzgesetz war jedoch erfolgreich: https://fragdenstaat.de/anfrage/ihr-beitrag-zum-thuerlktgerstg/ 1.) Wie geht die Beteiligtentransparenzdokumentation mit dieser Situation für gewöhnlich um? Gibt es Statistiken wie viele transparenzpflichtige Stellen in Thüringen der Transparenz in der Beteiligtentransparenzdokumentation für gewöhnlich widersprechen? 2.) Da die Stellungnahme jetzt öffentlich ist, wird die Beteiligtentransparenzdokumentation diese Stellungnahme nun verlinken oder anderweitig für die Öffentlichkeit unter https://beteiligtentransparenzdokumentation.thueringer-landtag.de/7-6771/ zugänglich machen? Immerhin könnte man die Beteiligtentransparenzdokumentation auch als Teil des im ThürTG angesprochenen allgemeinen Transparenzportals ansehen. 3.) In welcher Weise setzt die Beteiligtentransparenzdokumentation selbst das ThürTG ein um an die Informationen transparenzunwillige Stellen zu gelangen und dann selbst zu veröffentlichen? Wenn sie dies nicht tut: Warum nicht? 4.) Wieso haben transparenzpflichtige Stellen überhaupt eine Wahl sich für Intransparenz zu entscheiden? Ist dies nicht als ein Verfahrensfehler in der Beteiligtentransparenzdokumentation zu werten? 5.) Ist die Einwilligung oder Verweigerung der Transparenz einer transparenzpflichtigen Stelle in der Beteiligtentransparenzdokumentation als amtliche Handlung dieser transparenzpflichtigen Stelle zu betrachten? Wenn ja ist dann die Weigerung des Oberverwaltungsgerichtes Thüringen ihre Entscheidung warum sie sich für Intransparenz entschieden haben und auch jetzt auf Nachfrage nicht erklären wollen warum sie sich für Intransparenz entschieden haben ( https://fragdenstaat.de/anfrage/ihr-beitrag-zum-thuerlktgerstg/ ) nicht als ein Verstoß gegen das ThürTG zu betrachten? 6.) An welcher Stelle müsste man Klage gegen ein Oberverwaltungsgerichtes Thüringen einreichen? Bei jedem Verwaltungsgericht? Ein Oberverwaltungsgericht bei einem Verwaltungsgericht wegen Intransparenz zu verklagen hat ja schon etwas sehr kafkaeskes :) Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
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Thüringer Landtag
Ihre Anfrage Sehr << Antragsteller:in >> als Anlage erhalten Sie die Antwort auf Ihre Anfrage vom 14.…
Von
Thüringer Landtag
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
11. August 2023 11:38
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,3 MB
Sehr << Antragsteller:in >> als Anlage erhalten Sie die Antwort auf Ihre Anfrage vom 14. Juli 2023. Freundliche Grüße