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Transport von Uran-Schrott

Die niederländische Behörde Autoriteit Nucleaire Veiligheid en Stralingsbescherming (ANVS) hat am 23. August 2023 bekannt gegeben, dass die deutsche, für Urantransporte zuständige Firma ORANO dort einen Antrag für die Beförderung von "unbestrahltem spaltbarem Material in Form von Schrott-Brennelementen, die angereichertes Uranoxid enthalten
(UO2), die von der Advanced Nuclear Fuels GmbH in Lingen (Deutschland) stammen und
die für MSZ Machinery Manufacturing Plant JSC in Elektrostal (Russische Föderation) bestimmt sind, gestellt hat.
Die Beförderung durch NL setzt einen Transport durch Deutschland und eine Ausfuhr aus Deutschland voraus.
Bitte erklären Sie mir,
ob die Firma ORANO bei den deutschen Behörden bereits eine Transportgenehmigung beantragt hat, und wenn ja:
um welche Art von Uran-Schrott es sich genau handelt (im Detail),
wo der Uran-Schrott ursprünglich angefallen ist und warum,
welche Mengen an Uran der Schrott enthält,
in welche Gebinde der Uran-Schrott verpackt ist,
wie viele Gebinde transportiert werden sollen,
für welche Verwendung der Uran-Schrott bestimmt ist,
aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage die Ausfuhr von Uran-Schrott genehmigungsfähig ist,
ob die zuständige Behörde den Transport bereits genehmigt hat oder ihn genehmigen wird.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. September 2023
  • Frist
    10. Oktober 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die niederländische Behörde Autoritei…
An Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Transport von Uran-Schrott [#287896]
Datum
8. September 2023 16:30
An
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die niederländische Behörde Autoriteit Nucleaire Veiligheid en Stralingsbescherming (ANVS) hat am 23. August 2023 bekannt gegeben, dass die deutsche, für Urantransporte zuständige Firma ORANO dort einen Antrag für die Beförderung von "unbestrahltem spaltbarem Material in Form von Schrott-Brennelementen, die angereichertes Uranoxid enthalten (UO2), die von der Advanced Nuclear Fuels GmbH in Lingen (Deutschland) stammen und die für MSZ Machinery Manufacturing Plant JSC in Elektrostal (Russische Föderation) bestimmt sind, gestellt hat. Die Beförderung durch NL setzt einen Transport durch Deutschland und eine Ausfuhr aus Deutschland voraus. Bitte erklären Sie mir, ob die Firma ORANO bei den deutschen Behörden bereits eine Transportgenehmigung beantragt hat, und wenn ja: um welche Art von Uran-Schrott es sich genau handelt (im Detail), wo der Uran-Schrott ursprünglich angefallen ist und warum, welche Mengen an Uran der Schrott enthält, in welche Gebinde der Uran-Schrott verpackt ist, wie viele Gebinde transportiert werden sollen, für welche Verwendung der Uran-Schrott bestimmt ist, aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage die Ausfuhr von Uran-Schrott genehmigungsfähig ist, ob die zuständige Behörde den Transport bereits genehmigt hat oder ihn genehmigen wird.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287896 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287896/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich an das Justiziariat des BASE weiter…
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Betreff
AW: Transport von Uran-Schrott [#287896]
Datum
11. September 2023 14:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich an das Justiziariat des BASE weitergeleitet haben mit der Bitte um Beantwortung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Transport von Uran-Schrott“ vom 08.09.2023 (#287896) wurde von Ihn…
An Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Transport von Uran-Schrott [#287896]
Datum
10. Oktober 2023 07:20
An
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Transport von Uran-Schrott“ vom 08.09.2023 (#287896) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Transport von Uran-Schrott“ vom 08.09.2023 (#287896) wurde von Ihn…
An Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Transport von Uran-Schrott [#287896]
Datum
10. Oktober 2023 07:21
An
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Transport von Uran-Schrott“ vom 08.09.2023 (#287896) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage befindet sich in der Fachabteilung und wird bearbeitet. Sie …
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Betreff
AW: Transport von Uran-Schrott [#287896]
Datum
10. Oktober 2023 16:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage befindet sich in der Fachabteilung und wird bearbeitet. Sie werden in Kürze eine Antwort erhalten. Ich bitte Sie um Geduld und danke für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Ihre Anfrage Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage an das Bundesamt für die Sicher…
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
17. Oktober 2023 12:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage an das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE). Das BASE darf über Genehmigungen und Modalitäten zur Beförderung von Kernbrennstoffen grundsätzlich keine Auskunft geben, bevor der erste Transport stattgefunden hat. Durchgeführte Transporte werden im Rahmen der Liste der gültigen Beförderungsgenehmigungen auf unserer Webseite veröffentlicht. Zu den wirtschaftlichen Hintergründen von geplanten Transporten wird das BASE durch den Antragsteller nicht informiert. Bei Fragen zu Ausfuhrgenehmigungen wenden Sie sich bitte an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Mit freundlichen Grüßen