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Trinkwasserversorgung durch Zweckverbände, Anfrage nch UIG

Nach welcher Rechtgrundlage (WHG, BayWG) sind die Wasserversorger VERPFLICHTET die Grundstücke auf denen sich ihre Brunnen/Quellen befinden zu erwerben? Wäre das nicht Enteignungsgleich und deshalb mit Art. 14 GG unvereinbar? - Oder genügt (nach WHG-Kommentar) auch dingliche Sicherheit (siehe auch Urteil des OVG Regensburg 2012)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Januar 2019
  • Frist
    1. März 2019
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Leopold Mayer
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach welcher R…
An Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
Trinkwasserversorgung durch Zweckverbände, Anfrage nch UIG [#53675]
Datum
30. Januar 2019 22:39
An
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach welcher Rechtgrundlage (WHG, BayWG) sind die Wasserversorger VERPFLICHTET die Grundstücke auf denen sich ihre Brunnen/Quellen befinden zu erwerben? Wäre das nicht Enteignungsgleich und deshalb mit Art. 14 GG unvereinbar? - Oder genügt (nach WHG-Kommentar) auch dingliche Sicherheit (siehe auch Urteil des OVG Regensburg 2012)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer
Leopold Mayer
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Trinkwasserversorgung durch Zweckverbände, Anf…
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Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: Trinkwasserversorgung durch Zweckverbände, Anfrage nch UIG [#53675]
Datum
5. März 2019 15:06
An
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Trinkwasserversorgung durch Zweckverbände, Anfrage nch UIG“ vom 30.01.2019 (#53675) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Der Fasching ist vorbei die Fastenzeit hat begonnen, jetzt sollte sich doch Zeit finden ganz nüchtern meine Frage zu beantworten Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 53675 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Leopold Mayer
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Trinkwasserversorgung durch Zweckverbände, Anf…
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Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: Trinkwasserversorgung durch Zweckverbände, Anfrage nch UIG [#53675]
Datum
8. März 2019 08:04
An
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Trinkwasserversorgung durch Zweckverbände, Anfrage nch UIG“ vom 30.01.2019 (#53675) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Halten sie es noch für möglich, dass meine Anfrage in angemessenere Zeit beantwortet wird? Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 53675 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Leopold Mayer
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Trinkwasserversorgung durch Zweckverbände, Anf…
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Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: Trinkwasserversorgung durch Zweckverbände, Anfrage nch UIG [#53675]
Datum
10. März 2019 15:17
An
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Trinkwasserversorgung durch Zweckverbände, Anfrage nch UIG“ vom 30.01.2019 (#53675) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Ist die Antwort wirklich so schwer zu finden, oder gibt es die Rechtsgrundlage nicht? Dann ließe sich die Antwort doch mit einem Satz erledigen! Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 53675 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Leopold Mayer
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Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: Trinkwasserversorgung durch Zweckverbände, Anfrage nch UIG [#53675]
Datum
12. März 2019 11:20
An
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Trinkwasserversorgung durch Zweckverbände, Anfrage nch UIG“ vom 30.01.2019 (#53675) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Ich bin leider enttäuscht, so schwer war meine Fragestellung doch nicht, dass man sie nicht in Monatsfrist hätte "abarbeiten" können? Oder wollen sie rechtsstaatlich zweifelhaften Verwaltungsvollzug decken? Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 53675 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Leopold Mayer
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Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: Trinkwasserversorgung durch Zweckverbände, Anfrage nch UIG [#53675]
Datum
19. März 2019 10:02
An
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Trinkwasserversorgung durch Zweckverbände, Anfrage nch UIG“ vom 30.01.2019 (#53675) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 18 Tage überschritten. Darf ich bitte noch mit der Beantwortung meiner Anfrage rechnen? Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 53675 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Leopold Mayer
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An Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: Trinkwasserversorgung durch Zweckverbände, Anfrage nch UIG [#53675]
Datum
21. März 2019 15:44
An
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Trinkwasserversorgung durch Zweckverbände, Anfrage nch UIG“ vom 30.01.2019 (#53675) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 20 Tage überschritten. Bitte begründen Sie, weshalb sie bisher die Beantwortung meiner Anfrage verweigert haben. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 53675 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>