Turnus für das Befüllen sämtlicher Hundetoiletten der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

An: << Antragsteller:in >>

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf der Internetseite www.klarschiff-hro.de, einer Plattform zum Melden von Problemen in der Infrastruktur der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, wurde unter #43330 gemeldet, dass
der Hundekotbeutelspender an markierter Stelle ständig leer sei.
(https://www.klarschiff-hro.de/map?request=43330)
Der/Die Fragesteller_in bzw. der/die Bittsteller_in erhielt daraufhin folgende Antwort:
"Hundetoiletten sind ein Service-Angebot der Stadt. Diese werden einmal wöchentlich mit Tüten befüllt. Eine Erweiterung des Angebotes wird geprüft."

An jenes Thema knüpfe ich an und bitte Sie um eine Auflistung, an welchen Wochentagen die einzelnen Hundetoiletten/Hundekotbeutelspender neu bestückt werden.
Meine Anfrage bezieht sich auf sämtliche Hundetoiletten/Hundekotbeutelspender,
welche sich im Eigentum der Hanse- und Universitätsstadt Rostock befinden.
Bitte listen Sie auch jene Hundetoiletten/Hundekotbeutelspender auf, die noch nicht unter
www.opendata-hro.de/dataset/hundetoiletten eingepflegt sind, da dieser Datensatz nicht aktuell zu sein scheint.

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Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz M-V.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.
Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) sowie um eine Empfangsbestätigung.

Für Ihre Mühen bedanke ich mich im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. März 2019
  • Frist
    13. April 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
An: Amt für Umweltschutz - Antrag nach dem IFG M-V Sehr geehrte Damen und Herren, auf der Internetseite www.kla…
An Hanse- und Universitätsstadt Rostock Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Turnus für das Befüllen sämtlicher Hundetoiletten der Hanse- und Universitätsstadt Rostock [#60804]
Datum
11. März 2019 12:31
An
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
An: Amt für Umweltschutz - Antrag nach dem IFG M-V Sehr geehrte Damen und Herren, auf der Internetseite www.klarschiff-hro.de, einer Plattform zum Melden von Problemen in der Infrastruktur der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, wurde unter #43330 gemeldet, dass der Hundekotbeutelspender an markierter Stelle ständig leer sei. (https://www.klarschiff-hro.de/map?request=43330) Der/Die Fragesteller_in bzw. der/die Bittsteller_in erhielt daraufhin folgende Antwort: "Hundetoiletten sind ein Service-Angebot der Stadt. Diese werden einmal wöchentlich mit Tüten befüllt. Eine Erweiterung des Angebotes wird geprüft." An jenes Thema knüpfe ich an und bitte Sie um eine Auflistung, an welchen Wochentagen die einzelnen Hundetoiletten/Hundekotbeutelspender neu bestückt werden. Meine Anfrage bezieht sich auf sämtliche Hundetoiletten/Hundekotbeutelspender, welche sich im Eigentum der Hanse- und Universitätsstadt Rostock befinden. Bitte listen Sie auch jene Hundetoiletten/Hundekotbeutelspender auf, die noch nicht unter www.opendata-hro.de/dataset/hundetoiletten eingepflegt sind, da dieser Datensatz nicht aktuell zu sein scheint. ____________________________________________________________________________________________________ Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz M-V. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) sowie um eine Empfangsbestätigung. Für Ihre Mühen bedanke ich mich im Voraus! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Turnus für das Befüllen sämtlicher Hundetoiletten der Hanse- und Universitätsstadt Rostock [#60804]
An Hanse- und Universitätsstadt Rostock Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Turnus für das Befüllen sämtlicher Hundetoiletten der Hanse- und Universitätsstadt Rostock [#60804]
Datum
11. März 2019 12:32
An
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
29,2 KB
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Ihr Fax vom 11.03.2019 an die Hanse- und Universitätsstadt Rostock Ihre Fax-Nachricht vom 11.03.2019 Turnus für da…
Von
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Betreff
Ihr Fax vom 11.03.2019 an die Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Datum
13. März 2019 11:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihre Fax-Nachricht vom 11.03.2019 Turnus für das Befüllen sämtlicher Hundetoiletten der Hanse-und Universitätsstadt Rostock Sehr geehrtAntragsteller/in durch das Amt für Umweltschutz werden aktuell 35 Hundetoiletten und 22 Beutelspender bewirtschaftet. Diese Entsorgungssysteme werden im Auftrag des Umweltamtes 1 x wöchentlich durch unseren beauftragten Entsorger geleert und mit je 100 Tüten bestückt. In der Anlage lege ich Ihnen eine Auflistung der durch das Amt für Umweltschutz bewirtschafteten Entsorgungssystem für die Hundekotentsorgung, sowie die geplanten Entsorgungstage der einzelnen Behälter bei. Die Bereitstellung dieser Entsorgungssysteme ist eine Serviceleistung der Stadt und entbindet die Hundehalter nicht von ihrer Pflicht die Hinterlassenschaften ihres Tieres eigenverantwortlich zu entsorgen. Bei Bedarf werden in allen Ortsämtern der Hanse- und Universitätsstadt Rostock Abfalltüten zur Hundekotentsorgung kostenlos zur Verfügung gestellt. Neben den durch die Stadt bereitgestellten Abfalltüten können auch andere Behältnisse, wie z. B. Mehrzwecktüten aus dem Handel, für die Hundekotbeseitigung verwendet werden. Die Entsorgung des Hundekots liegt in der Eigenverantwortlichkeit des Hundebesitzers und kann nicht auf eine kommunale Angebotsvielfalt reduziert werden. Die in der Zuständigkeit des Amtes für Umweltschutz befindlichen Hundetoiletten und Beutelspender sind alle in das Geoportportal der Hanse- und Universitätsstadt eingepflegt worden. Die Daten wurde durch eine Mitarbeiterin des Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamtes eingepflegt. Grundlage hier waren die entsprechenden Zuarbeiten der Ämter der Stadtverwaltung, welche Hundetoiletten bzw. Beutelspender für die Hundekotentsorgung bewirtschaften. Inwieweit die Zuarbeiten der anderen Ämter eingeflossen sind, oder private Grundstückseigentümer, wie z.B. Tierarztpraxen, Hundetoiletten aufgestellt haben, entzieht sich meiner Kenntnis. Bei weiteren Rückfragen bin ich auch telefonisch unter der Rufnummer 0381/ 381 73 06 zu erreichen. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihr Fax vom 11.03.2019 an die Hanse- und Universitätsstadt Rostock [#60804] Sehr geehrt<< Anrede >>…
An Hanse- und Universitätsstadt Rostock Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Fax vom 11.03.2019 an die Hanse- und Universitätsstadt Rostock [#60804]
Datum
18. März 2019 08:24
An
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> zuerst bedanke ich mich bei Ihnen für die bisherige, sehr ausgiebige Auskunft! Bitte gestatten Sie mir kurz auf Ihren dritten Absatz einzugehen. Obwohl ich selbst keinen Hund besitze, so ist meine Wahrnehmung, dass ich immer nur leere Tütenspender sehe. Ich gebe Ihnen natürlich recht, dass in erster Linie der Hundehalter für die Entsorgung der Hinterlassenschaften seines Hundes verantwortlich ist. Gleichzeitig denke ich aber, dass man die Bereitstellung solcher Entsorgungssysteme nicht einfach als freiwillige Serviceleistung einer Kommune abtun sollte, da eine Stadt auch gewisse Einnahmen durch die Hundesteuer verbucht. In diesem Zusammenhang werde ich wahrscheinlich noch einen separaten IFG-Antrag stellen, in welchem ich um Auskunft zu den Einnahmen aus der Hundesteuer bitte. Zuletzt möchte ich noch darauf aufmerksam machen, dass die angehängt Standortübersicht einige Fehlangaben aufweist. So befinden sich beispielsweise die folgenden Standorte nicht in der KTV sondern in Reutershagen: 17 Walter Stöcker Straße Parkanlage 18 Goerdeler Straße / Schulenburgstraße 20 Linzer Straße (Schwanenteich) Es wäre schön, wenn diese Datei diesbezüglich korriegiert wird. Vielen Dank und einen guten Start in die Woche! ... Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60804 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>