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Twitter-Werbemaßnahmen und deren Kosten

eine detaillierte Auflistung der von Ihrer Behörde geschalteten Twitter-Werbemaßnahmen (z.B. gesponserter Tweets) der letzten zwei Jahre, inklusive der Kosten derer.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. September 2020
  • Frist
    6. Oktober 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine detaillierte A…
An Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Twitter-Werbemaßnahmen und deren Kosten [#196613]
Datum
4. September 2020 15:47
An
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine detaillierte Auflistung der von Ihrer Behörde geschalteten Twitter-Werbemaßnahmen (z.B. gesponserter Tweets) der letzten zwei Jahre, inklusive der Kosten derer.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196613 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196613/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 16. September 2020 bitten Sie in einem Antrag nach dem Informationsfre…
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Betreff
Twitter-Werbemaßnahmen und deren Kosten [#196613]
Datum
22. September 2020 12:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 16. September 2020 bitten Sie in einem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) um Übersendung einer Liste der geschalteten Twitter-Werbemaßnahmen (z.B. gesponserter Tweets) der letzten zwei Jahre, inklusive deren Kosten. Das BASE hat die folgenden Twitter-Werbemaßnahmen durchgeführt: **Bewerbung erstes Journalistenseminar: **250 EUR;**Bewerbung eines Interviews mit Frau AL'in ÖB zur Fachkonferenz: **250 EUR;**Bewerbung zweites Journalistenseminar (bis einschließlich 04. September 2020): **Ca. 1.717 EUR.**Hinweise zum Datenschutz:**Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür bildet Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Verwaltung von Schriftgut geltenden Vorgaben der Dienstanweisung für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut und für den Schriftverkehr im BASE gespeichert. Weitere Informationen zum Datenschutz und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BASE unter: https://www.base.bund.de/datenschutz ( https://www.base.bund.de/datenschutz ). **Rechtsbehelfsbelehrung** Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung in Berlin einzulegen. Mit freundlichen Grüßen