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UBA-CO2-Rechner

Anfrage an: Umweltbundesamt

Auskunft zur Berechnung der CO2-Werte im Feld Ernährung beim UBA-CO2-Rechner unter https://uba.co2-rechner.de/de_DE/

Auf welcher wissenschaftlicher Grundlage wurden die CO2-Werte für die individuellen Ernährungsgewohheiten berechnet? Im dazu gehörigen Dokuemnt "Hintergrundinformationen" (hier einsehbar https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/der-uba-co2-rechner-fuer-privatpersonen ) steht auf S. 29 lediglich: "Dieser Ergebniswert wird im Anschluss entsprechend den folgenden Angaben weiter gewichtet, um im Ergebnis den CO2-Fußabdruck für die individuellen Ernährungsgewohnheiten zu erhalten: Ernährungsform, Regionalität, Saisonalität. Mit welchem Faktor und auf welcher Grundlage wurde hier "gewichtet"?

Im Anschluss heißt es in den Hintergrundinformationen: "Da der Kauf von Bioprodukten jedoch auch aufgrund des höheren Preises mit einem insgesamt sorgsameren Umgang mit Lebensmitteln und einer geringeren Lebensmittelverschwendung korreliert, wird hierfür im CO2-Rechner dennoch ein positiver Effekt auf den individuellen CO2-Fußabdruck veranschlagt." Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage und in welchem Umfang wurde der CO2-Fußabdruck von Bioprodukten positiver gewichtet?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. November 2022
  • Frist
    6. Dezember 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auskunft zur Bere…
An Umweltbundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
UBA-CO2-Rechner [#262305]
Datum
2. November 2022 09:00
An
Umweltbundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auskunft zur Berechnung der CO2-Werte im Feld Ernährung beim UBA-CO2-Rechner unter https://uba.co2-rechner.de/de_DE/ Auf welcher wissenschaftlicher Grundlage wurden die CO2-Werte für die individuellen Ernährungsgewohheiten berechnet? Im dazu gehörigen Dokuemnt "Hintergrundinformationen" (hier einsehbar https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/der-uba-co2-rechner-fuer-privatpersonen ) steht auf S. 29 lediglich: "Dieser Ergebniswert wird im Anschluss entsprechend den folgenden Angaben weiter gewichtet, um im Ergebnis den CO2-Fußabdruck für die individuellen Ernährungsgewohnheiten zu erhalten: Ernährungsform, Regionalität, Saisonalität. Mit welchem Faktor und auf welcher Grundlage wurde hier "gewichtet"? Im Anschluss heißt es in den Hintergrundinformationen: "Da der Kauf von Bioprodukten jedoch auch aufgrund des höheren Preises mit einem insgesamt sorgsameren Umgang mit Lebensmitteln und einer geringeren Lebensmittelverschwendung korreliert, wird hierfür im CO2-Rechner dennoch ein positiver Effekt auf den individuellen CO2-Fußabdruck veranschlagt." Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage und in welchem Umfang wurde der CO2-Fußabdruck von Bioprodukten positiver gewichtet?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262305 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262305/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Umweltbundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Informationen …
Von
Umweltbundesamt
Betreff
Ihre Anfrage: UBA-CO2-Rechner [#262305]
Datum
2. November 2022 12:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Informationen zum CO2-Rechner, der uns über das Internetportal "fragdenstaat.de" erreichte. Ihr Antrag wird derzeit im Haus geprüft. Der Geschäftsgang wird durch den Bürgerservice koordiniert. Mit freundlichen Grüßen

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Umweltbundesamt
Lieber << Antragsteller:in >> die zentrale wissenschaftliche Grundlage für die im CO2-Rechner bisher …
Von
Umweltbundesamt
Betreff
Ihre Anfrage zum UBA-CO2-Rechner: Bilanzierung von Bioprodukten [#262305]
Datum
22. November 2022 16:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Lieber << Antragsteller:in >> die zentrale wissenschaftliche Grundlage für die im CO2-Rechner bisher verwendeten Schätzfaktoren im Bereich Ernährung bilden die Studien des Öko-Instituts sowie die Arbeiten von Niels Jungbluth. In beiden Arbeiten wurden Quantifizierungen für Biolebensmittel bzw. biobasierte Ernährungsstile ermittelt (zusammenfassend siehe "Grüne Produkte in Deutschland, S. 23, https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/gruene-produkte-in-deutschland). Im CO2-Rechner werden die THG-Emissionen der Ernährung deshalb vorsichtig um 3% bei teilweiser und um 6% bei überwiegender Ernährung mit Bio-Produkten gemindert. In einer neueren vom Umweltbundesamt in Auftrag gegebenen Studie weist das ifeu insbesondere für tierische Bioprodukte höhere THG-Werte gegenüber konventionellen Produkten aus (https://www.ifeu.de/service/nachrichtenarchiv/ob-apfel-oder-ananas-transport-und-verpackung-entscheiden-oft-ueber-die-klimabilanz-unserer-lebensmittel/). Dies lässt sich u.a. durch Effizienzgewinne in der konventionellen Landwirtschaft, durch die ökobilanzielle Berücksichtigung von Landnutzungsänderungen (was den flächenintensiveren Biolandbau stärker belastet) sowie durch Sondereffekte (entwässerte Moorgebiete als Weideflächen von Biorindern) erklären. Was in der ifeu-Studie allerdings nicht berücksichtigt wurde, sind THG-Minderungseffekte durch den höheren Preis von Bioprodukten. Nolens volens führt der höhere Preis zu einer Minderung des verfügbaren Einkommens und damit zu Nicht-Konsum und damit zu THG-Einsparung an anderer Stelle. Da aber unklar ist, wo und in welcher Höhe diese Minderemissionen auftreten, ist es sehr schwierig, sie im CO2-Rechner zu berücksichtigen, auch wenn sie in hohem Maße signifikant sind. So führen 1 Euro Konsumausgaben im Schnitt zu etwa 600 g CO2e-Emissionen. Zusätzlich führt der höhere Preis natürlich zu einer höheren Wertschätzung der Lebensmittel und zu einem bewussteren Einkauf. Im UBA-CO2-Rechner werden aktuell die Konsumfelder Ernährung und Sonstiger Konsum von ifeu und KlimAktiv grundlegend überarbeitet. Nach aktuellem Diskussionsstand werden wir zukünftig die Abfrage nach Biolebensmitteln im CO2-Rechner streichen und die Punkte Saisonalität und Regionalität zusammenziehen, weil die Quantifizierung der Effekte sehr von den zugrundeliegenden Annahmen abhängen (was man alles berücksichtigt) bzw. Varianzen in unterschiedliche Richtungen denkbar sind. Ich hoffe, Ihnen damit Ihre Fragen beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen,