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Übersicht Zwischen-/Störfälle bei Urantransporten

Eine Übersicht über Zwischen- und Störfälle bei Urantransporten in Rheinland-Pfalz seit 2006; insbesondere auf der Güterzug-Moselstrecke Koblenz - Trier.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. August 2014
  • Frist
    20. September 2014
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Sebastian Kratz
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersic…
An Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Details
Von
Sebastian Kratz
Betreff
Übersicht Zwischen-/Störfälle bei Urantransporten [#7178]
Datum
19. August 2014 18:48
An
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht über Zwischen- und Störfälle bei Urantransporten in Rheinland-Pfalz seit 2006; insbesondere auf der Güterzug-Moselstrecke Koblenz - Trier.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Kratz <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Kratz
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Sehr geehrter Herr Kratz, eine Übersicht über Zwischen- und Störfälle bei "Urantransporten" in Rheinl…
Von
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Betreff
Übersicht Zwischen-/Störfälle bei Urantransporten [#7178]
Datum
21. August 2014 12:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kratz, eine Übersicht über Zwischen- und Störfälle bei "Urantransporten" in Rheinland-Pfalz liegt uns nicht vor. Bekannt geworden ist uns lediglich ein Unfall bei einem Transport von abgereichertem Uranhexafluorid auf der A 1 bei Mehring durch eine Meldung des "Trierer Volksfreund" am 12. Oktober 2010. Die Berufsfeuerwehr prüfte vor Ort sofort, ob gefährliche Stoffe austreten waren. Da dies nicht der Fall war, wurde die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord nicht hinzugezogen. Die Überwachung solcher Gefahrguttransporte auf der Straße ist Aufgabe der Polizei. Sie hat die Einhaltung der Gefahrgutvorschriften, die auch die im Hinblick auf den Strahlenschutz erforderlichen Vorgaben enthalten, sicherzustellen. Die für den Strahlenschutz jeweils zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion wird von der Polizei oder Feuerwehr nur bei speziellen Fragen zum Strahlenschutz eingeschaltet. Für die Aufsicht über Urantransporte auf der Schiene sind das Eisenbahnbundesamt und die Bundespolizei zuständig. Unfälle und Unregelmäßigkeiten bei Bahntransporten müssen der Bundespolizei und dem Eisenbahnbundesamt (dort Bereitschaftsdienst) unverzüglich gemeldet werden. Mit freundlichen Grüßen

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Sebastian Kratz
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Auskunft. Ich werde mich sowohl an das Eisenbahnbundesa…
An Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Details
Von
Sebastian Kratz
Betreff
AW: Übersicht Zwischen-/Störfälle bei Urantransporten [#7178]
Datum
21. August 2014 13:20
An
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Auskunft. Ich werde mich sowohl an das Eisenbahnbundesamt als auch an die Bundespolizei wenden. ... Mit freundlichen Grüßen Sebastian Kratz Anfragenr: 7178 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>