Übertragungswege der SARS-CoV-2-Viren

Anfrage an: Stadt Jena

- Aufstellung der durch das Gesundheitsamt im Wege der Kontaktverfolgung ermittelten Lebenssituationen, in denen das SARS-CoV-2-Virus übertragen wurde, möglichst nach Kategorien wie Einkauf, Familienfeier, Restaurantbesuch, ÖPNV-Benutzung, Pflegeheimaufenthalt, Krankenhausaufenthalt u.ä. sowie nach Datum bzw. Kalenderwoche aufgeschlüsselt.

Es handelt sich hierbei um Umweltinformationen, da die Übertragung des Virus im Allgemeinen durch Aerosole in der Luft stattfindet (vgl. VG Hannover, 12.05.2020 - 4 B 2369/20).

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. Mai 2020
  • Frist
    16. Juni 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Aufstellun…
An Stadt Jena Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übertragungswege der SARS-CoV-2-Viren [#186655]
Datum
13. Mai 2020 20:10
An
Stadt Jena
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Aufstellung der durch das Gesundheitsamt im Wege der Kontaktverfolgung ermittelten Lebenssituationen, in denen das SARS-CoV-2-Virus übertragen wurde, möglichst nach Kategorien wie Einkauf, Familienfeier, Restaurantbesuch, ÖPNV-Benutzung, Pflegeheimaufenthalt, Krankenhausaufenthalt u.ä. sowie nach Datum bzw. Kalenderwoche aufgeschlüsselt. Es handelt sich hierbei um Umweltinformationen, da die Übertragung des Virus im Allgemeinen durch Aerosole in der Luft stattfindet (vgl. VG Hannover, 12.05.2020 - 4 B 2369/20).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186655 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186655 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Übertragungswege der SARS-CoV-2-Viren“ vom 13.05…
An Stadt Jena Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Übertragungswege der SARS-CoV-2-Viren [#186655]
Datum
25. Juli 2020 10:33
An
Stadt Jena
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Übertragungswege der SARS-CoV-2-Viren“ vom 13.05.2020 (#186655) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 40 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186655 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186655/
Stadt Jena
Sehr geehrteAntragsteller/in bei der Flut von E-Mails, die wir in den letzten Monaten zu bearbeiten hatten, ist…
Von
Stadt Jena
Betreff
[FWD] Fwd: Fwd: AW: Übertragungswege der SARS-CoV-2-Viren [#186655]
Datum
27. Juli 2020 13:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bei der Flut von E-Mails, die wir in den letzten Monaten zu bearbeiten hatten, ist Ihre E-Mail wohl irgendwo stecken geblieben. Wir bitten um Entschuldigung. Ich habe folgende Anfrage gefunden: * Aufstellung der durch das Gesundheitsamt im Wege der Kontaktverfolgung ermittelten Lebenssituationen, in denen das SARS-CoV-2-Virus übertragen wurde, möglichst nach Kategorien wie Einkauf, Familienfeier, Restaurantbesuch, ÖPNV-Benutzung, Pflegeheimaufenthalt, Krankenhausaufenthalt u.ä. sowie nach Datum bzw. Kalenderwoche aufgeschlüsselt. Die Ermittlung der einzelnen positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Bürgerinnen und Bürgern erfolgt auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes in Verbindung mit der Verordnung über den öffentlichen Gesundheitsdienst und die Aufgaben der Gesundheitsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten vom 8. August 1990 (GBI. I Nr. 53 S. 1068) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Oktober 1998. Alle per Gesetz erhobenen Daten werden durch das Gesundheitsamt unverzüglich über das TLV an das Robert-Koch-Institut übermittelt (das entspricht der gesetzlichen Regelung im Infektionsschutzgesetz). Die von Ihnen geforderten Angaben sind darin nicht enthalten, könnten häufig auch nicht erhoben werden, da viele Menschen nicht wissen, wo und bei wem sie sich angesteckt haben. Viele Infektionen laufen ja symptomlos ab, wie man zwischenzeitlich weiß. Somit können Sie die geforderten Angaben auch nicht erhalten, da unsere Tätigkeit die Einhaltung der Gesetze fordert und wir der EU-Datenschutzgrundverordnung (EUDSGVO) unterliegen. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Jena
Sehr geehrteAntragsteller/in einige der von Ihnen gewünschten statistischen Auswertungen können Sie dem Zentralen…
Von
Stadt Jena
Betreff
Übertragungswege der SARS-CoV-2-Viren [#186655]
Datum
30. Juli 2020 11:51
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in einige der von Ihnen gewünschten statistischen Auswertungen können Sie dem Zentralen Steuerungsbericht der Stadt Jena für das erste Quartal 2020 auf den Seiten 14 - 17 entnehmen. Der Bericht ist abrufbar unter: https://statistik.jena.de/de/reporting Weitere statische Auswertungen finden derzeit noch statt und werden nach Abschluss - unter Wahrung des erforderlichen Datenschutzes - veröffentlicht. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen