Überwachungskameras in Gütersloh

bezüglich der Anfrag vom 11. Februar 2013 zu Überwachungskameras in Gütersloh.
(https://fragdenstaat.de/anfrage/uberwachungskameras-in-gutersloh-2/)
Bitte ich Sie ihre Antwort zuprüfen.
Besonders auf Grund des Blogs http://blickpunkt-gt.blogspot.de/2013/07/uberwachung-bisher-unbemerkt.html.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Juli 2013
  • Frist
    17. August 2013
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anonymer Nutzerntrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitt…
An Kommunalverwaltung Gütersloh Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Überwachungskameras in Gütersloh
Datum
16. Juli 2013 08:29
An
Kommunalverwaltung Gütersloh
Status
Warte auf Antwort
Anonymer Nutzerntrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: bezüglich der Anonymer Nutzernfrag vom 11. Februar 2013 zu Überwachungskameras in Gütersloh. (https://fragdenstaat.de/anfrage/uberwachungskameras-in-gutersloh-2/) Bitte ich Sie ihre Anonymer Nutzerntwort zuprüfen. Besonders auf Grund des Blogs http://blickpunkt-gt.blogspot.de/2013/07/uberwachung-bisher-unbemerkt.html. Dies ist ein Anonymer Nutzerntrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Anonymer Nutzerusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Anonymer Nutzerus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Anonymer Nutzeruskunft in gemeinnütziger Anonymer Nutzerrt der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anonymer Nutzernfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Anonymer Nutzerktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Anonymer Nutzerbs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Anonymer Nutzerblauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Anonymer Nutzerntrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Anonymer Nutzerbs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Anonymer Nutzerntwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Anonymer Nutzeruskünfte um weitere ergänzende Anonymer Nutzeruskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzernonymer Nutzer

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Kommunalverwaltung Gütersloh
= DCberwachungskameras in Gütersloh Sehr geehrter Herr Antragsteller/inust, bei der Kamera im Kreuzungsbereich Ki…
Von
Kommunalverwaltung Gütersloh
Betreff
= DCberwachungskameras in Gütersloh
Datum
31. Juli 2013 16:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/inust, bei der Kamera im Kreuzungsbereich Kirchstraße / Kaiserstraße handelt es sich um einen bestandteil des Verkehrsmanagementsystems. Sie dient dazu, die Antragsteller/innzahl der Fahrzeuge zu erfassen und Rückstaulängen zu ermitteln. Mit Hilfe dieser Werte werden je nach Verkehrsaufkommen unterschiedlich erforderliche Grünzeitlängen festgelegt. Es handelt sich um niedrig auflosende Kamera, die keine Kennzeichen- oder Gesichererkennungen zulässt. Eine Datenspeicherung erfolgt nicht. Mit freundlichen Grüßen Thomas Habig Stadt Gütersloh Fachbereich Ordnung Tel. 05241/82-2272 Fax 05241/82-3291