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Übersicht aller bisherigen IFG-Anfragen

eine Übersicht aller bisherigen IFG-Anfragen sowie die dazugehörigen rechtskräftigen Bescheide

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    6. Januar 2024
  • Frist
    26. Januar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Guten Tag, auf Basis der Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/…
An Europäische Chemikalienagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht aller bisherigen IFG-Anfragen [#296407]
Datum
6. Januar 2024 13:58
An
Europäische Chemikalienagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Guten Tag, auf Basis der Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 bitte ich Sie um Übersendung von Dokumenten, die folgende Informationen enthalten:
eine Übersicht aller bisherigen IFG-Anfragen sowie die dazugehörigen rechtskräftigen Bescheide
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich eine Antwort per E-Mail an diese Adresse und nicht über ein Webportal wünsche. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296407 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296407/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Europäische Chemikalienagentur
Empfangsbestätigung mit Klarstellung - ATD/004/2024 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre…
Von
Europäische Chemikalienagentur
Betreff
Empfangsbestätigung mit Klarstellung - ATD/004/2024
Datum
12. Januar 2024 11:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachrichtn. Wir bestätigen hiermit den Eingang Ihres Antrags auf Zugang zu Dokumenten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 vom 9. Januar 2024, der am 12. Januar 2024 unter dem Aktenzeichen ATD/004/2024 registriert wurde. Wir verstehen, dass Sie Zugang zu Dokumenten bezüglich „eine Übersicht aller bisherigen IFG-Anfragen sowie die dazugehörigen rechtskräftigen Bescheide“ suchen. Leider ermöglicht es uns die Beschreibung in Ihrem Antrag nicht, konkrete Dokumente zu identifizieren, die Ihrem Antrag entsprechen würden. Gerne weisen wir darauf hin, dass Sie auf der ECHA Webseite Informationen bezüglich der Arbeit von ECHA, insbesondere im Hinblick auf die Auswirkungen auf das Regulierungsumfeld für die sichere Verwendung von Chemikalien, unter dem folgenden Link finden: Startseite - ECHA (europa.eu)<https://echa.europa.eu/de/home>. ECHA ist eine Agentur der Europäischen Union. Das deutsche IFG findet daher keine Anwendung auf die Arbeit der ECHA oder auf die von der ECHA aufbewahrten Dokumente. Der Zugang zu Dokumenten die ECHA aurbewahrt wird durch die europäische Verordnung Nr. 1049/2001 geregelt. ECHA erhält keine Anfragen, die auf dem IFG basieren. Es liegen daher keine Anträge oder Entscheidungen zu solchen Anträgen vor, die wir Ihnen volgend Ihrer Anfrage zur Verfügung stellen könnten. ​ Daher möchten wir Sie gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 bitten, den Umfang Ihres Antrags zu präzisieren, indem Sie uns genauere Angaben zu den Dokumenten machen, die Sie erhalten möchten, wie z. B. die genaue(n) Substanz(en), Referenzen, Daten oder Zeiträume, in denen die Dokumente erstellt wurden, Personen oder Stellen, die die Dokumente erstellt haben, usw. Bitte beachten Sie, dass gemäß dem Beschluss des Verwaltungsrats der ECHA (MB/12/2008 final<https://echa.europa.eu/documents/10162/17204/mb_12_2008_final_implementing_rules_access_to_documents_en.pdf/8b081a88-4e70-447c-a069-13d953f47948?t=1322594449050>) die Frist für die Beantwortung Ihres Antrags erst ab dem Zeitpunkt läuft, an dem wir Ihre Klarstellung erhalten haben. Wir würden es begrüßen, wenn wir eine Klarstellung Ihres Antrags bis zum 18. Januar 2024 erhalten würden. Sollten wir innerhalb des oben genannten Zeitrahmens keine entsprechende Klarstellung von Ihnen erhalten, werden wir die Bearbeitung Ihres Antrags einstellen. Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit. Mit freundlichen Grüßen