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Übersicht aller bisherigen IFG-Anfragen

eine Übersicht aller bisherigen IFG-Anfragen sowie die dazugehörigen rechtskräftigen Bescheide

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    6. Januar 2024
  • Frist
    26. Januar 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Guten Tag, auf Basis der Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/…
An Europäischer Datenschutzausschuss Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht aller bisherigen IFG-Anfragen [#296411]
Datum
6. Januar 2024 13:59
An
Europäischer Datenschutzausschuss
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Guten Tag, auf Basis der Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 bitte ich Sie um Übersendung von Dokumenten, die folgende Informationen enthalten:
eine Übersicht aller bisherigen IFG-Anfragen sowie die dazugehörigen rechtskräftigen Bescheide
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich eine Antwort per E-Mail an diese Adresse und nicht über ein Webportal wünsche. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296411 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296411/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Europäischer Datenschutzausschuss
Dear Sir/Madam, Thank you for your message and for your interest in data protection. We will look into your reque…
Von
Europäischer Datenschutzausschuss
Betreff
Automatic reply: Übersicht aller bisherigen IFG-Anfragen [#296411]
Datum
6. Januar 2024 13:59
Status
Warte auf Antwort
Dear Sir/Madam, Thank you for your message and for your interest in data protection. We will look into your request and get back to you within due time. Kind regards,
Europäischer Datenschutzausschuss
[AtD] Case 2024-XX - Access to documents – Clarification request Sehr << Antragsteller:in >> vielen D…
Von
Europäischer Datenschutzausschuss
Betreff
[AtD] Case 2024-XX - Access to documents – Clarification request
Datum
8. Januar 2024 13:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail. Die in Ihrem Antrag enthaltene Beschreibung ermöglicht es uns nicht, konkrete Dokumente zu ermitteln, um Ihren Antrag zu beantworten. Wir bitten Sie daher, uns gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten genauere Angaben zu den von Ihnen angeforderten Dokumenten zu machen, z. B. Referenzen, Themen, Daten oder Zeiträume, in denen die Dokumente erstellt worden wären, Personen oder Einrichtungen, die die Dokumente erstellt haben. Wenn Sie weitere Unterstützung benötigen, um die Dokumente, zu denen Sie Zugang beantragen, genauer zu definieren, bitten wir Sie dies uns mitzuteilen. Wir bitten Sie, diese Klarstellungen vorzulegen, damit wir die Dokumente im Rahmen Ihres Ersuchens identifizieren können. Bitte beachten Sie, dass diese Anfrage als abgeschlossen gilt, wenn innerhalb von 15 Arbeitstagen (d. h. bis 26. Januar) keine Antwort eingegangen ist. Dies hindert Sie natürlich nicht daran, zu irgendeinem Zeitpunkt in der Zukunft eine weitere Anfrage zu stellen. Vielen Dank für Ihre Zusammenarbeit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: [AtD] Case 2024-XX - Access to documents – Clarification request [#296411] Guten Tag, ich bitte um sämtliche …
An Europäischer Datenschutzausschuss Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [AtD] Case 2024-XX - Access to documents – Clarification request [#296411]
Datum
8. Januar 2024 18:04
An
Europäischer Datenschutzausschuss
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um sämtliche Anfragen in Bezug auf Informationszugangsfreiheit bzw. Informationstransparenz, die gemäß einer der europäischen Verordnungen (EG) Nr. 1049/2001 und Nr. 1367/2006 beantwortet wurden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296411 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296411/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Europäischer Datenschutzausschuss
[AtD] Case 2024-XX - Access to documents – Clarification request Sehr << Antragsteller:in >> Wir bezie…
Von
Europäischer Datenschutzausschuss
Betreff
[AtD] Case 2024-XX - Access to documents – Clarification request
Datum
11. Januar 2024 14:52
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
15,1 KB
image002.png
615 Bytes


Sehr << Antragsteller:in >> Wir beziehen uns auf Ihre E-Mail vom 6. Januar 2024 und Ihre Antwort vom 8. Januar 2024 auf unser Klarstellungsersuchen, in Bezug auf Ihren Antrag auf Zugang zu Dokumenten. Bitte beachten Sie, dass der EDSA zwischen dem 25. Mai 2018 (zu dem Zeitpunkt seiner Einrichtung) und dem 31. Dezember 2023 237 Erstanträge auf Zugang zu Dokumenten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 erhalten hat. Gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 sind Anträge auf Zugang zu einem Dokument so genau zu stellen, dass das Organ das Dokument(e) im Rahmen eines Antrags identifizieren kann. In Ihrer ersten E-Mail haben Sie um Zugang zu einer Übersicht aller bisherigen IFG-Anfragen sowie den dazugehörigen rechtskräftigen Bescheiden gebeten. Aus Gründen der Klarheit beachten Sie bitte, dass bisher keine der in seinen Antworten auf Anträge auf Zugang zu Dokumenten enthaltenen Entscheidungen des EDSA vor Gericht angefochten wurde und daher keine rechtskräftigen Entscheidungen vorliegen. Wird der Zugang ganz oder teilweise verweigert, kann ein Antragsteller gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung beim Vorsitzenden des EDSA einen Zweitantrag stellen. Obwohl dies bei einigen Anträgen der Fall war, reichte die Mehrheit der Antragsteller nach der ursprünglichen Antwort keinen Zweitantrag ein. In Ihrer Antwort auf unser Klarstellungsersuchen haben Sie um Zugang zu sämtlichen Anfragen in Bezug auf Informationszugangsfreiheit bzw. Informationstransparenz gebeten, die gemäß einer der Europäischen Verordnungen (EG) Nr. 1049/2001 und Nr. 1367/2006 beantwortet wurden. Leider bleibt für uns unklar, zu welchen Dokumenten Sie Zugang haben möchten: ob Sie zu einem allgemeinen Überblick über den EDSA gerichteten Dokumentenanträgen oder zu spezifischen Dokumenten über den spezifischen Zugang zu Dokumentenanträgen, wie z. B. die von den Antragstellern eingereichten Erstanträge und/oder die entsprechenden Antwortschreiben des EDSA, Zugang haben möchten. Die in Ihrem Antrag angegebene weitgefasste Beschreibung könnte zusätzliche Kategorien von Dokumenten umfassen, wie z. B. den Schriftverkehr zwischen Antragstellern und dem EDSA, der zwischen ihren Anträgen und unseren Antworten zur Erörterung oder Klärung verfahrenstechnischer Aspekte eines Antrags ausgetauscht wurde, sowie Zweitanträge und/oder die entsprechenden Antwortschreiben des EDSA. Wir möchten Sie auf die EU-Rechtsprechung hinweisen, die es dem Organ ermöglicht, die Voruntersuchungen nicht durchzuführen, wenn der Antrag nicht genau ist (F-121/07, Strack/Kommission<http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=84424&pageIndex=0&doclang=FR&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=540101>) oder auf die Möglichkeit, die Identifizierung der in den Anwendungsbereich eines Antrags fallenden Dokumente abzulehnen, wenn die Identifizierung zu einer unverhältnismäßigen Arbeitsbelastung führen würde (T-653/16, Malta/Kommission<http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=201693&pageIndex=0&doclang=EN&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=761620>). Um Ihren Antrag innerhalb der in Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 gesetzten Frist von 15 Arbeitstagen bearbeiten zu können, die unter außergewöhnlichen Umständen gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 möglicherweise um 15 Arbeitstage verlängert werden kann, bitten wir Sie daher gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten, uns genauere Informationen über die von Ihnen angeforderten Dokumente zu übermitteln. Obwohl Sie keine Begründung für Ihre Anfrage vorlegen müssen, kann es hilfreich sein, wenn Sie das Ziel Ihrer Bewerbung und Ihr spezifisches Interesse an den angeforderten Dokumenten angeben könnten, damit wir Ihnen helfen können, den Umfang des Antrags zu klären. Wir bitten Sie, diese Klarstellungen vorzulegen, damit wir die Dokumente im Rahmen Ihres Ersuchens identifizieren können. Bitte beachten Sie, dass diese Anfrage als abgeschlossen gilt, wenn innerhalb von 15 Arbeitstagen (d. h. bis zum 31. Januar) keine Antwort eingegangen ist. Dies hindert Sie natürlich nicht daran, zu irgendeinem Zeitpunkt in der Zukunft eine weitere Anfrage zu stellen. Vielen Dank für Ihre Zusammenarbeit. Mit freundlichen Grüßen,