Übersicht aller hausintern erlassenen Dienstanweisungen, internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters ab 2005

Antrag nach dem IFG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

In einen sorgfältig gepflegten Dokumentenmanagement dürften Übersichtlichkeit und
auch die Vorhaltung einer Historie der Akten und Themenkreise erwartet werden.

In meiner Anfrage vom 04.02.2023
Sämtliche Dienstanweisungen, internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters ab 2005
https://fragdenstaat.de/anfrage/saemtliche-dienstanweisungen-internen-weisungen-und-arbeitshilfen-des-jobcenters-ab-2005/

wurde als erstes der Antrag auf Übersendung
"1. einer Übersicht aller hausintern erlassenen Dienstanweisungen" angefragt.

Nicht eimal diesem Teil-Antrag sind Sie fristgemäß nachgekommen.
Trotz Einschaltung des Bundesdatenschutzbeauftragten am 08.03.2023 stellen Sie weiter darauf ab die dreistufige Anfrage durch unangemessen hohe Gebühren abzulehnen.

Die Inhaltsübersicht dürfte vorliegen. Die Beantwortung stellt keine Schwierigkeit dar. Kosten für die Neuanfrage sind nicht zu erwarten. Auch ist es unwahrscheinlich, dass die Geschäftführerin eingestehen will, dass in den internen Dienstanweisungen keine Übersicht herrscht.

Möglicherweise kann nach Einsicht in das Inhaltsverzeichnis eine präzisierte Auswahl nach einzelnen Weisungen erfolgen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) .

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. März 2023
  • Frist
    18. April 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In einen sorgfältig gepflegten Dokumentenmana…
An Jobcenter Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht aller hausintern erlassenen Dienstanweisungen, internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters ab 2005 [#273131]
Datum
15. März 2023 10:43
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In einen sorgfältig gepflegten Dokumentenmanagement dürften Übersichtlichkeit und auch die Vorhaltung einer Historie der Akten und Themenkreise erwartet werden. In meiner Anfrage vom 04.02.2023 Sämtliche Dienstanweisungen, internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters ab 2005 https://fragdenstaat.de/anfrage/saemtliche-dienstanweisungen-internen-weisungen-und-arbeitshilfen-des-jobcenters-ab-2005/ wurde als erstes der Antrag auf Übersendung "1. einer Übersicht aller hausintern erlassenen Dienstanweisungen" angefragt. Nicht eimal diesem Teil-Antrag sind Sie fristgemäß nachgekommen. Trotz Einschaltung des Bundesdatenschutzbeauftragten am 08.03.2023 stellen Sie weiter darauf ab die dreistufige Anfrage durch unangemessen hohe Gebühren abzulehnen. Die Inhaltsübersicht dürfte vorliegen. Die Beantwortung stellt keine Schwierigkeit dar. Kosten für die Neuanfrage sind nicht zu erwarten. Auch ist es unwahrscheinlich, dass die Geschäftführerin eingestehen will, dass in den internen Dienstanweisungen keine Übersicht herrscht. Möglicherweise kann nach Einsicht in das Inhaltsverzeichnis eine präzisierte Auswahl nach einzelnen Weisungen erfolgen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) . Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273131 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273131/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jobcenter Märkischer Kreis
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Anliegend erhalten Sie meinen Bescheid vom …
Von
Jobcenter Märkischer Kreis
Betreff
Datum
6. April 2023 13:30
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,5 MB
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Anliegend erhalten Sie meinen Bescheid vom heutigen Tage. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Übersicht aller hausintern erlassenen Dienstanweisungen, internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters ab 2005“ [#273131]
Datum
6. April 2023 15:51
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/273131/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise abgelehnt, weil eine dermaßen allgemein gehaltene Frage mit nur wenig gutem Willen beantwortet werden kann. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 273131.pdf - 2023-04-06_1-ifg-273131.pdf Anfragenr: 273131 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273131/