Übersicht aller hausintern erlassenen Dienstanweisungen, internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters ab 2005
Antrag nach dem IFG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In einen sorgfältig gepflegten Dokumentenmanagement dürften Übersichtlichkeit und
auch die Vorhaltung einer Historie der Akten und Themenkreise erwartet werden.
In meiner Anfrage vom 04.02.2023
Sämtliche Dienstanweisungen, internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters ab 2005
https://fragdenstaat.de/anfrage/saemtliche-dienstanweisungen-internen-weisungen-und-arbeitshilfen-des-jobcenters-ab-2005/
wurde als erstes der Antrag auf Übersendung
"1. einer Übersicht aller hausintern erlassenen Dienstanweisungen" angefragt.
Nicht eimal diesem Teil-Antrag sind Sie fristgemäß nachgekommen.
Trotz Einschaltung des Bundesdatenschutzbeauftragten am 08.03.2023 stellen Sie weiter darauf ab die dreistufige Anfrage durch unangemessen hohe Gebühren abzulehnen.
Die Inhaltsübersicht dürfte vorliegen. Die Beantwortung stellt keine Schwierigkeit dar. Kosten für die Neuanfrage sind nicht zu erwarten. Auch ist es unwahrscheinlich, dass die Geschäftführerin eingestehen will, dass in den internen Dienstanweisungen keine Übersicht herrscht.
Möglicherweise kann nach Einsicht in das Inhaltsverzeichnis eine präzisierte Auswahl nach einzelnen Weisungen erfolgen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) .
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum15. März 2023
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18. April 2023
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