Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviele aktive und stillgelegte
Deponien gibt es im Bezirk Chorweiler und in Leverkusen für gefährliche Abfälle?
Bitte senden Sie mir weiterhin eine Übersicht der Arten und Menge aller giftigen Stoffe, die in diesen Deponien gelagert sind.
Welche neuen Deponien für gefährliche Abfälle sind zur Zeit im Genehmigungsverfahren für die o.a. Gebiete.
Des Weiteren erbitte ich Nachweise der Sicherheit dieser Deponien.
Wie ist sichergestellt, dass keine gefährlichen Stoffe austreten können?
Wie oft werden die aktiven Deponien durch wen kontrolliert
?
Wie werden stillgelegte Deponien kontrolliert, so dass Austritte verhindert werden? Welche Nachsorge Maßnahmen wurden in den letzten 5 Jahren in den o.a Gebieten durchgeführt?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Lieselotte Schmitz
Anfragenr: 300477
Antwort an:
<<E-Mail-Adresse>>
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https://fragdenstaat.de/a/300477/