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Ukraine-Krieg Belgien verschiebt Atomausstieg um zehn Jahre

Belgien will die Laufzeit der Atomreaktoren Tihange 3 und Doel 4 bis 2035 verlängern.

Wie bewertet die Bundesregierung diese Maßnahme?
Wie bewertet die Bundesregierung die Sicherheit der Reaktoren?
Woher bezieht der Betreiber das Uran und die Uranbrennstäbe für den Betrieb der Reaktoren?
Werden die Reaktoren mit Uran aus Russland betrieben?
Welche Möglichkeiten hat die Bundesrepublik die Laufzeitverlängerung zu verhindern?
Gibt es Pläne von Laufzeitverlängerungen der noch laufenden Reaktoren in der Bundesrepublik?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. März 2022
  • Frist
    23. April 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Belgien will die …
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ukraine-Krieg Belgien verschiebt Atomausstieg um zehn Jahre [#243880]
Datum
19. März 2022 14:05
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Belgien will die Laufzeit der Atomreaktoren Tihange 3 und Doel 4 bis 2035 verlängern. Wie bewertet die Bundesregierung diese Maßnahme? Wie bewertet die Bundesregierung die Sicherheit der Reaktoren? Woher bezieht der Betreiber das Uran und die Uranbrennstäbe für den Betrieb der Reaktoren? Werden die Reaktoren mit Uran aus Russland betrieben? Welche Möglichkeiten hat die Bundesrepublik die Laufzeitverlängerung zu verhindern? Gibt es Pläne von Laufzeitverlängerungen der noch laufenden Reaktoren in der Bundesrepublik?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243880 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243880/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Ihre Anfrage an das BMUV Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage an das BMUV, die wir wie folgt beantw…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre Anfrage an das BMUV
Datum
13. April 2022 15:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage an das BMUV, die wir wie folgt beantworten: Belgien will die Laufzeit der Atomreaktoren Tihange 3 und Doel 4 bis 2035 verlängern. Wie bewertet die Bundesregierung diese Maßnahme? Das BMUV ist erleichtert, dass zumindest die fünf ältesten Blöcke der Atomkraftwerke Tihange und Doel bis 2025 endgültig abgeschaltet werden. Hingegen bedauert das BMUV die Entscheidung der belgischen Regierung, zwei ihrer sieben Reaktoren über die geplante Laufzeit von 2025 hinaus um weitere zehn Jahre bis 2035 laufen zu lassen. Das BMUV lehnt Laufzeitverlängerungen von AKW generell ab. AKW-Laufzeitverlängerungen jenseits ihrer Auslegungsbetriebsdauer hält das BMUV für sehr problematisch. Das BMUV setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass bei Laufzeitverlängerungen Transparenz hergestellt und Beteiligungsmöglichkeiten der angrenzenden Staaten und deren Bevölkerung gewahrt werden. Das BMUV geht davon aus, dass Belgien frühzeitig eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung für Tihange 3 und Doel 4 einleiten wird und auch die Sorgen der Bevölkerung in der grenznahen Region rund um Aachen ernst genommen werden. Auch wenn es wünschenswert ist, dass AKWs generell nicht über ihre Auslegungsbetriebsdauer hinaus genutzt würden, entscheiden die Mitgliedstaaten selbstverständlich souverän über ihre nationale Energiepolitik. Wie bewertet die Bundesregierung die Sicherheit der Reaktoren? Wir verweisen darauf, dass lediglich der zuständigen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde von Belgien, FANC, alle für eine sicherheitstechnische Bewertung notwendigen Informationen über die Sicherheit der belgischen AKW vorliegen. Bei den von Belgien geplanten Laufzeitverlängerungen handelt es sich nicht um die beiden befundbehafteten belgischen AKW Doel 3 und Tihange 2, die in diesem und nächstem Jahr stillgelegt werden sollen, sondern um die AKW Tihange 3 und Doel 4. Das BMUV verfolgt die Entwicklungen aufmerksam, die im Zusammenhang mit der Sicherheit belgischer AKW auch im Zuge von den geplanten Laufzeitverlängerungen stehen und wird sich auch weiterhin für ein höchstmögliches Niveau an nuklearer Sicherheit einsetzen. Dafür steht das BMUV auch im Rahmen der deutsch-belgischen Nuklearkommission DBNK im engen regulatorisch-fachlichen Austausch mit FANC. Auf deutscher Seite sind in der DBNK neben dem BMUV auch die zuständigen Ministerien Nordrhein-Westfalens und von Rheinland-Pfalz vertreten. Woher bezieht der Betreiber das Uran und die Uranbrennstäbe für den Betrieb der Reaktoren? Werden die Reaktoren mit Uran aus Russland betrieben? Das BMUV informiert auf seiner Internetseite regelmäßig über den Export von Brennelementen und Kernbrennstoffen aus Deutschland. Erteilte Genehmigungen können der verknüpften Tabelle auf der Internetseite https://www.bmuv.de/WS5422 entnommen werden. Darüber hinaus liegen dem BMUV keine Erkenntnisse über die Uranbeschaffung der belgischen Betreibergesellschaft vor. Welche Möglichkeiten hat die Bundesrepublik die Laufzeitverlängerung zu verhindern? S. Antwort zu Frage eins. Gibt es Pläne von Laufzeitverlängerungen der noch laufenden Reaktoren in der Bundesrepublik? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) haben geprüft, ob und inwiefern eine Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken zur Energiesicherheit beitragen könnte. Die Prüfung hat ergeben, dass schon längere Laufzeiten der noch am Netz befindlichen Atomkraftwerke keinen sinnvollen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten könnten. Denn die hohe Abhängigkeit von Gas aus Russland besteht vor allem im Bereich der Wärmeerzeugung und der Industrie. Hier spielen Atomkraftwerke aber keine Rolle. Hinweis auf die Datenschutzerklärung: Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Bei der Bearbeitung Ihres Anliegens wurden bzw. werden personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Informationen hierzu und zu Ihren Betroffenenrechten finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMUV unter www.bmuv.de/datenschutz-1<http://www.bmuv.de/datenschutz-1>. Mit freundlichen Grüßen