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Um- und Neubau der Lemkestraße in 12623 Berlin

Seit einigen Jahren ist der geplante Ausbau der << Adresse entfernt >> im Siedlungsgebiet des Ortsteiles Mahlsdorf ein Streitobjekt zwischen den Anwohnern und dem
dem Bezirksamt Marzahn/Hellersdorf als Baulastträger. Und immer wurden die
Interessen der Anwohner hintangestellt oder ignoriert. Geplant wurde von einem
Ingenieurbüro in Hoppegarten.
Inzwischen ist es nun gelungen das erste Teilstück zwischen der Linderhofstraße und der Sudermannstraße fertigzustellen.
Erst jetzt können die Bewohner der Straße erkennen, was dort fabriziert wurde und sie können es kaum begreifen, wieviel Unsinn in den Sand gebaut wurde.
Es begann mit der unseligen Baumfällerei, die sich doch im Nachhinein zum überwiegenden Teil als ungerechtfertigt herausgestellt hat, wo doch an verschiedenen Linden in dieser Straße ein Rückschnitt die alten Bäume wieder
verjüngt hat und sie nun ein neues Leben erwartet.
In einer Zeit in der die Umweltzerstörung ein Maß angenommen hat, welches
befürchten lässt, dass die Natur mit Katastrophen zurückschlägt, wurde nun auch
die Fahrbahn dieser Nebenstraße total versiegelt, kein Tropfen Wasser soll in den Boden gelangen. Selbst die Fahrbahnränder sind noch mit Bitumen vergossen worden. Verstehe, wer das will, wir jedenfalls nicht.
Nun kommt aber das Beste.
Planer und die fachliche Aufsichtsbehörde sollten eigentlich wissen, welche
Ausbauvorschriften für den Um- und Neubau von Straßen gelten.
Das sind die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt).
In der Anlage dazu einen Auszug aus den Richtlinien für Straßenbau.
Auf beiden Seiten sind die Gehwege in unterschiedlichen Breiten angelegt und sie entsprechen nicht diesen Richtlinien, denn die durchgehende Gehwegbreite sollte
mindestens 2,50 m betragen. Tatsächlich wird sie immer wieder eingeengt
auf eine Breite von 1,70 m.
Die Gehwegbreite wechselt mehrmals zwischen diesen beiden Maßen, so ist jeder gezwungen, im Slalom zu laufen.
Dabei gibt es neben den grundsätzlichen Anforderungen zu planender Gehwegbreiten auch noch die zu berücksichtigenden Grundmaße für Verkehrsräume mobilitätsbehinderter Personen. Und davon gibt es neben älteren Anwohnern auch noch die Bewohner des neuen Altenhilfezentrum in der Sudermannstraße, die auf eine intakte Infrastruktur angewiesen sind.
In diesem Neubauabschnitt der << Adresse entfernt >>, laufen mobilitätseingeschränkte Menschen Gefahr mitsamt ihren Gehhilfen verschiedener Art in eine der Pflanzgruben neben dem zu schmalen Gehweg zu stürzen.
Zulasten der Gehwege wurde die Fahrbahnbreite recht großzügig mit 6,52 m bemessen, wo doch nur 4 bis 5 m vorgeschrieben sind.
Auch die Parktaschen hat man mit 2,32 m Breite recht großzügig bemessen, denn
2 m sind nur erforderlich.
Damit sind wesentliche Ziele, die im § 50 des Berliner Mobilitätsgesetzes formuliert wurden, verletzt worden. Fußwege stellen demnach geschützte Räume für die schwächsten Verkehrsteilnehmer dar. Beim Um- und Neubau sind die Verkehrsräume zulasten des motorisierten Verkehrs aufzuteilen.
Wir Bürger erwarten, dass die kommenden Bauabschnitte nach den Regelwerken geplant und gebaut werden, sowie unsere Bedürfnisse ausreichend berücksichtigt werden.
Ggf. sollte man auch über eine Anpassung der Anlagen im bereits fertiggestellten Abschnitt nachdenken, weil so, wie es jetzt ist, kann es eigentlich nicht bleiben.
Kann dieser Abschnitt neu gebaut werden?

Ergebnis der Anfrage

Es gibt keine belastbaren Ergebnisse. Das Bezirksamt ist nicht bereit die Planungsfehler
zuzugeben und Änderungen an dem inzwischen fertigen Straßenabschnitt zu beauftragen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. Oktober 2022
  • Frist
    30. November 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Um- und Neubau der << Adresse entfernt >> in 12623 Berlin [#261838]
Datum
28. Oktober 2022 10:14
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit einigen Jahren ist der geplante Ausbau der << Adresse entfernt >> im Siedlungsgebiet des Ortsteiles Mahlsdorf ein Streitobjekt zwischen den Anwohnern und dem dem Bezirksamt Marzahn/Hellersdorf als Baulastträger. Und immer wurden die Interessen der Anwohner hintangestellt oder ignoriert. Geplant wurde von einem Ingenieurbüro in Hoppegarten. Inzwischen ist es nun gelungen das erste Teilstück zwischen der Linderhofstraße und der Sudermannstraße fertigzustellen. Erst jetzt können die Bewohner der Straße erkennen, was dort fabriziert wurde und sie können es kaum begreifen, wieviel Unsinn in den Sand gebaut wurde. Es begann mit der unseligen Baumfällerei, die sich doch im Nachhinein zum überwiegenden Teil als ungerechtfertigt herausgestellt hat, wo doch an verschiedenen Linden in dieser Straße ein Rückschnitt die alten Bäume wieder verjüngt hat und sie nun ein neues Leben erwartet. In einer Zeit in der die Umweltzerstörung ein Maß angenommen hat, welches befürchten lässt, dass die Natur mit Katastrophen zurückschlägt, wurde nun auch die Fahrbahn dieser Nebenstraße total versiegelt, kein Tropfen Wasser soll in den Boden gelangen. Selbst die Fahrbahnränder sind noch mit Bitumen vergossen worden. Verstehe, wer das will, wir jedenfalls nicht. Nun kommt aber das Beste. Planer und die fachliche Aufsichtsbehörde sollten eigentlich wissen, welche Ausbauvorschriften für den Um- und Neubau von Straßen gelten. Das sind die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt). In der Anlage dazu einen Auszug aus den Richtlinien für Straßenbau. Auf beiden Seiten sind die Gehwege in unterschiedlichen Breiten angelegt und sie entsprechen nicht diesen Richtlinien, denn die durchgehende Gehwegbreite sollte mindestens 2,50 m betragen. Tatsächlich wird sie immer wieder eingeengt auf eine Breite von 1,70 m. Die Gehwegbreite wechselt mehrmals zwischen diesen beiden Maßen, so ist jeder gezwungen, im Slalom zu laufen. Dabei gibt es neben den grundsätzlichen Anforderungen zu planender Gehwegbreiten auch noch die zu berücksichtigenden Grundmaße für Verkehrsräume mobilitätsbehinderter Personen. Und davon gibt es neben älteren Anwohnern auch noch die Bewohner des neuen Altenhilfezentrum in der Sudermannstraße, die auf eine intakte Infrastruktur angewiesen sind. In diesem Neubauabschnitt der << Adresse entfernt >>, laufen mobilitätseingeschränkte Menschen Gefahr mitsamt ihren Gehhilfen verschiedener Art in eine der Pflanzgruben neben dem zu schmalen Gehweg zu stürzen. Zulasten der Gehwege wurde die Fahrbahnbreite recht großzügig mit 6,52 m bemessen, wo doch nur 4 bis 5 m vorgeschrieben sind. Auch die Parktaschen hat man mit 2,32 m Breite recht großzügig bemessen, denn 2 m sind nur erforderlich. Damit sind wesentliche Ziele, die im § 50 des Berliner Mobilitätsgesetzes formuliert wurden, verletzt worden. Fußwege stellen demnach geschützte Räume für die schwächsten Verkehrsteilnehmer dar. Beim Um- und Neubau sind die Verkehrsräume zulasten des motorisierten Verkehrs aufzuteilen. Wir Bürger erwarten, dass die kommenden Bauabschnitte nach den Regelwerken geplant und gebaut werden, sowie unsere Bedürfnisse ausreichend berücksichtigt werden. Ggf. sollte man auch über eine Anpassung der Anlagen im bereits fertiggestellten Abschnitt nachdenken, weil so, wie es jetzt ist, kann es eigentlich nicht bleiben. Kann dieser Abschnitt neu gebaut werden?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261838 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261838/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr << Antragsteller:in >> mit Mail vom 01.11.2022 habe ich Ihnen auf Ihre wortgleiche allgemeine An…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
Um- und Neubau der << Adresse entfernt >> in 12623 Berlin [#261838]
Datum
2. November 2022 15:21
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> mit Mail vom 01.11.2022 habe ich Ihnen auf Ihre wortgleiche allgemeine Anfrage geantwortet. Inzwischen ist bei mir auch Ihre IFG-Anfrage zum gleichen Sachverhalt eingetroffen. Aus meiner Sicht ist die IFG-Anfrage mit der Mail vom 01.11.2022 abgeschlossen (siehe Anhang). Bitte bestätigen Sie mir kurz per Mail, dass Sie diese Einschätzung teilen. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr << Antragsteller:in >> ich möchte an dieser Stelle auf meine E-Mail vom 02. November verweisen u…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
Um- und Neubau der << Adresse entfernt >> in 12623 Berlin [#261838]
Datum
8. November 2022 10:10
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> ich möchte an dieser Stelle auf meine E-Mail vom 02. November verweisen und nachfragen, ob Sie Ihre IFG-Anfrage mit meiner Antwort vom 01. November als erledigt erachten. Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung dazu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich betrachte die Antwort zunächst als abgeschlossen, als sie mir zeigt, dass es k…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Um- und Neubau der << Adresse entfernt >> in 12623 Berlin [#261838]
Datum
8. November 2022 10:38
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich betrachte die Antwort zunächst als abgeschlossen, als sie mir zeigt, dass es keinen Willen gibt, auf die gezielten Vorwürfe einzugehen. Es gibt inzwischen einen Baustopp durch das Bezirksamt, der einen mir unbekannten Background hat. Auch die Abgeordnete Katharina Günther-Wünsch hat in einem Rundschreiben an die Bürger darüber informiert. Trotzdem bleibt es dabei, dass elementare Bauvorschriften verletzt wurden und ich nicht begreifen kann, wie so etwas von den Verantwortlichen zugelassen wird. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261838 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261838/

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe bereits mit Mail vom 8. November mitgeteilt, dass ich für mich die Angele…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Um- und Neubau der << Adresse entfernt >> in 12623 Berlin [#261838]
Datum
26. November 2022 09:11
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe bereits mit Mail vom 8. November mitgeteilt, dass ich für mich die Angelegenheit als abgeschlossen betrachte, auch die Gründe mitgeteilt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261838 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261838/