Umbau Doppelkreuzung an der Greifswalder Straße ("Königstor")
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
durch Ihre Pressemitteilung vom 12.12.2022 habe ich von Ihrem interessanten Vorhaben erfahren, die Kreuzungen respektive Einmündungen (Am Friedrichshain/Friedenstraße sowie Greifswalder Straße – Otto-Braun-Straße/Am Friedrichshain – Prenzlauer Berg) derartig umzubauen, dass der Radverkehr getrennt signalisiert wird und seine eigene Führung erhält.
Dies und die damit Ihrerseits verbundene Entwicklung ist sicherlich für viele interessant, da es doch gerade die Knotenpunkte sind, an denen im Straßenverkehr viele Menschen einen Unfall mit dauerhaften Schädigungen oder sogar dem Tod bezahlen.
Bitte senden Sie mir zu diesen Knotenpunkten Folgendes elektronisch zu:
- die vollständigen verkehrstechnischen Unterlagen (VTU) von den ortsfesten Bestandsanlagen (vor aktuellem Umbau)
- die vollständigen verkehrstechnischen Unterlagen (VTU) für die Anlagen im herzustellenden, dauerhaften, Ziel-Zustand (nach erwähntem Umbau)
-die Aufgabenstellung(en) (AST), die dem Umbau zu Grunde liegen
Bitte übersenden Sie die pdf-Pläne in nicht verkleinertem Zustand und in Farbe, falls auch bei Ihnen in Farbe vorliegend.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Mir ist bekannt, dass Kosten für die Auskunft entstehen könnten. Ich halte dennoch an meinem Antrag fest (bei ordnungsgemäßer Aktenführung sollte es sich um eine einfache Auskunft handeln). Möglicherweise könnten Sie auch auf die Gebührenerhebung aufgrund des großen öffentlichen Interesses an dieser Maßnahme verzichten und den Aufwand für Sie und mich minimieren.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum15. Dezember 2022
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18. Januar 2023
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Kosten dieser Information:25,00 Euro
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