Umbau Oberbaumbrücke / Anlage rechtskonformer Radwege
Wie der Presse zu entnehmen war sollen die Gleise an der Oberbaumbrücke entfernt werden und die Asphaltschicht neu aufgetragen werden. Dazu folgende Frage und Bitte um Information:
1. Handelt es sich dabei nach Auffassung von SenUVK um eine Baumaßnahme im Straßenland und wenn nicht wie begründen Sie das Gegenteil?
2. Nach § 39 MobG ist "Bei der Planung von Baumaßnahmen im Straßenland ist zu prüfen und bei relevanten Vorhaben zu dokumentieren und unverzüglich im Internet zu veröffentlichen, inwieweit mit dem Abschluss der Baumaßnahme eine Radverkehrsanlage im Sinne dieses Gesetzes und der weiteren Regelwerke geschaffen werden kann. Bei jeder Planung und Baumaßnahme des Landes Berlin müssen die Bedürfnisse des Radverkehrs für künftige Planungen berücksichtigt werden."
-> Bitte senden Sie mir entsprechende Dokumentation sowie das Ergebnis der Prüfung zu. Sofern eine Einrichtung einer Radverkehrsanlage nach MobG vorgesehen ist senden Sie mir bitte entsprechende Ausführungspläne.
Anfrage erfolgreich
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Datum5. Februar 2019
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7. März 2019
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