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Umbau Oberbaumbrücke / Anlage rechtskonformer Radwege

Wie der Presse zu entnehmen war sollen die Gleise an der Oberbaumbrücke entfernt werden und die Asphaltschicht neu aufgetragen werden. Dazu folgende Frage und Bitte um Information:

1. Handelt es sich dabei nach Auffassung von SenUVK um eine Baumaßnahme im Straßenland und wenn nicht wie begründen Sie das Gegenteil?

2. Nach § 39 MobG ist "Bei der Planung von Baumaßnahmen im Straßenland ist zu prüfen und bei relevanten Vorhaben zu dokumentieren und unverzüglich im Internet zu veröffentlichen, inwieweit mit dem Abschluss der Baumaßnahme eine Radverkehrsanlage im Sinne dieses Gesetzes und der weiteren Regelwerke geschaffen werden kann. Bei jeder Planung und Baumaßnahme des Landes Berlin müssen die Bedürfnisse des Radverkehrs für künftige Planungen berücksichtigt werden."
-> Bitte senden Sie mir entsprechende Dokumentation sowie das Ergebnis der Prüfung zu. Sofern eine Einrichtung einer Radverkehrsanlage nach MobG vorgesehen ist senden Sie mir bitte entsprechende Ausführungspläne.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Februar 2019
  • Frist
    7. März 2019
  • Ein:e Follower:in
Marcel Daake
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Marcel Daake
Betreff
Umbau Oberbaumbrücke / Anlage rechtskonformer Radwege [#55883]
Datum
5. Februar 2019 21:30
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie der Presse zu entnehmen war sollen die Gleise an der Oberbaumbrücke entfernt werden und die Asphaltschicht neu aufgetragen werden. Dazu folgende Frage und Bitte um Information: 1. Handelt es sich dabei nach Auffassung von SenUVK um eine Baumaßnahme im Straßenland und wenn nicht wie begründen Sie das Gegenteil? 2. Nach § 39 MobG ist "Bei der Planung von Baumaßnahmen im Straßenland ist zu prüfen und bei relevanten Vorhaben zu dokumentieren und unverzüglich im Internet zu veröffentlichen, inwieweit mit dem Abschluss der Baumaßnahme eine Radverkehrsanlage im Sinne dieses Gesetzes und der weiteren Regelwerke geschaffen werden kann. Bei jeder Planung und Baumaßnahme des Landes Berlin müssen die Bedürfnisse des Radverkehrs für künftige Planungen berücksichtigt werden." -> Bitte senden Sie mir entsprechende Dokumentation sowie das Ergebnis der Prüfung zu. Sofern eine Einrichtung einer Radverkehrsanlage nach MobG vorgesehen ist senden Sie mir bitte entsprechende Ausführungspläne.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Daake <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marcel Daake << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Daake
Marcel Daake
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Umbau Oberbaumbrücke / Anlage rechtskonformer …
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Marcel Daake
Betreff
AW: Umbau Oberbaumbrücke / Anlage rechtskonformer Radwege [#55883]
Datum
8. März 2019 20:42
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Umbau Oberbaumbrücke / Anlage rechtskonformer Radwege“ vom 05.02.2019 (#55883) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Marcel Daake Anfragenr: 55883 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marcel Daake << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Ihre Anfragen nach IFG Sehr geehrter Herr Daake, vielen Dank für Ihre e-mail-Anfragen. - Leider können wir keinen…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
Ihre Anfragen nach IFG
Datum
11. März 2019 14:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
AWPlanungsstandRad-undGehwegeMhlenstra.eml
3,7 KB
AWUmbauOberbaumbrckeAnlagerechtskonfo.eml
3,8 KB
image001.png
13,8 KB


Sehr geehrter Herr Daake, vielen Dank für Ihre e-mail-Anfragen. - Leider können wir keinen Eingang Ihrer ursprünglichen Anfragen bei uns verzeichnen. Können Sie uns bitte informieren, an wen Sie die Anfragen geschickt haben. Mit freundlichen Grüßen
Marcel Daake
AW: Ihre Anfragen nach IFG [#55883] Guten Tag, ich habe die Anfrage über das Internetportal fragdenstaat.de geste…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Marcel Daake
Betreff
AW: Ihre Anfragen nach IFG [#55883]
Datum
20. März 2019 15:58
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich habe die Anfrage über das Internetportal fragdenstaat.de gestellt. Gerne sende ich Ihnen noch einmal den ursprünglichen Text dieser Anfrage zu: Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie der Presse zu entnehmen war sollen die Gleise an der Oberbaumbrücke entfernt werden und die Asphaltschicht neu aufgetragen werden. Dazu folgende Frage und Bitte um Information: 1. Handelt es sich dabei nach Auffassung von SenUVK um eine Baumaßnahme im Straßenland und wenn nicht wie begründen Sie das Gegenteil? 2. Nach § 39 MobG ist "Bei der Planung von Baumaßnahmen im Straßenland ist zu prüfen und bei relevanten Vorhaben zu dokumentieren und unverzüglich im Internet zu veröffentlichen, inwieweit mit dem Abschluss der Baumaßnahme eine Radverkehrsanlage im Sinne dieses Gesetzes und der weiteren Regelwerke geschaffen werden kann. Bei jeder Planung und Baumaßnahme des Landes Berlin müssen die Bedürfnisse des Radverkehrs für künftige Planungen berücksichtigt werden." -> Bitte senden Sie mir entsprechende Dokumentation sowie das Ergebnis der Prüfung zu. Sofern eine Einrichtung einer Radverkehrsanlage nach MobG vorgesehen ist senden Sie mir bitte entsprechende Ausführungspläne. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Daake Anfragenr: 55883 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marcel Daake << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Ihre Anfrage nach IFG [#55883]/Oberbaumbrücke Sehr geehrter Herr Daake, Ihre o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
Ihre Anfrage nach IFG [#55883]/Oberbaumbrücke
Datum
28. März 2019 11:10
Status
Sehr geehrter Herr Daake, Ihre o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt: Ab dem 06.05.2019 werden Abdichtung und Belag der Oberbaumbrücke auf ca. 150 m Länge erneuert. Es handelt sich dabei um eine Baumaßnahme im öffentlichen Straßenland. Dabei werden die Knotenpunkte Mühlenstraße/Stralauer Allee und May-Ayim-Ufer nicht berührt. Die Aufteilung des Verkehrsraumes wird nicht verändert. Der vorhandene Radstreifen bleibt erhalten. Die Entscheidung zur Instandsetzung des Fahrbahnbelages fiel bereits vor Inkrafttreten des Mobilitätsgesetzes am 18.07.2018. Mit freundlichen Grüßen