Umgehungstatbestände nach § 10/11 BMG
Nach der vorliegenden Anfrage unter https://fragdenstaat.de/anfrage/moeglicher-datenschutzverstoss-vollstaendige-selbstauskunft-protokollbandabfrage-zu-meiner-person/ scheint die Polizei Amtshilfe bei der Abfrage von EWW beim LABO durchzuführen. Abgesehen davon, dass Amtshilfe keine Grundlage für Grundrechtseingriffe ist und die Polzei mithin nach Art. 26 DSGVO zum gemeinsamen Verantwortlichen wird, führt die Polizei jedoch möglicherweise eine Verschleierung der wahren Behörden bei Abfrage beim LABO durch.
Damit wird jedoch das Auskunftsrecht der betroffenen Person beim Labo durch die Anwendung von §§ 10; 11 BMG unterlaufen.
Wie stellt die Polizei sicher, dass das Auskunftsrecht beim LABO für die betroffene Person über den wahren Datenverarbeiter gewahrt und damit Empfänger nach Art. 15 DSGVO gewahrt bleibt?
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Datum25. April 2024
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30. August 2024
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