Möglicher Datenschutzverstoß / Vollständige Selbstauskunft & Protokollbandabfrage zu meiner Person

Anfrage an: Polizei Berlin

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Sämtliche Protokolldaten über Abfragen von personenbezogenen Daten zu meiner Person in Datenbanken des Landes Berlin, insbesondere in POLIKS und EWW. Mein Geburtsdatum ist der in Berlin, meine Meldeadresse ist angegeben.

Um einen datenschutzrechtlichen Verstoß bei der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten auszuschließen stellte ich auf Empfehlung der BlnBDI (GeschZ. 52.10075.2) einen vollständigen (Selbst) Auskunftsantrag der über mich bei Ihnen gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO) bei der WSP-Ost und verlange nunmehr auch Auskunft über Protokollbanddaten, die Auskunft darüber geben, wie innerhalb der letzten zwei Jahre auf ihre Daten - insbesondere in POLIKS und EWW - zugegriffen wurde, vgl. § 62 BlnDSG.

Eine solche Anfrage ist offenbar auch hier, als ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind, möglich. Ich verweise auch auf das Urteil vom OVG Berlin-Brandenburg vom 01.12.2021 - 12 B 23/20. https://openjur.de/u/2382823.html und die Anfrage von Herrn Arne Semsrott vom 02.02.2022.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren und bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Es handelt sich hoffentlch um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sie können personenbezogene Daten von Beschäftigten gemäß § 6 Absatz 1 IFG gerne schwärzen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung.

Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Inhalt: Die angefragten Protokollbanddaten (Protokolldaten aus Abfragen auf 21 Seiten) der Polizei Berlin.

Am 2. März 2023 um 15.14 Uhr & um 20.37 Uhr, am 3. März 2023 um 9.45 Uhr und am 4. März ab 7.59 Uhr wurden Daten durch die Wasserschutzpolizei / DirE-V WSP Ost (SIS-Personenauskunft, Schnellauskunft Person, INPOL-Personenauskunft, EWW Berliner Meldeauskunft) abgerufen. Eine weitere Abfrage gab es am 3. März 2023 um 13.53 und durch den örtlichen Polizeiabschnitt 35. Angegeben wurde als Anlass: Ermittlungen zur Amtshilfe VetLeb, Vorgangsbearbeitung oder Beschluss Veterinärin.

Welche Art von Inhalte von der WSP Ost oder dem Polizeiabschnitt 35 an die Amtstierärzt_innen das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg übermittelt wurden wäre noch zu klären. Die Informationsweitergabe von offenbar nicht zutreffenden Anschuldigungen im Zuge der "Vor-Ort-Kontrolle" ist ungeklärt. Insbesondere bei dem - laut Aktenvermerk des VetLeb11 (Tierärztin Frau U. L., des Ordnungsamt des BA-FK) - in den Räumen der WSP Ost stattgefundenen Vorbereitungstermin und der dort geäußerten Gefahrenprognose zur Euthanisierung des Hundes „Murphy“ ohne Rücksprache mit dem Besitzer.

Vergleich: https://fragdenstaat.de/anfrage/toetung…

Vergleich: https://fragdenstaat.de/anfrage/nichtbe…

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. September 2023
  • Frist
    10. Oktober 2023
  • Kosten dieser Information:
    173,54 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtli…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Möglicher Datenschutzverstoß / Vollständige Selbstauskunft & Protokollbandabfrage zu meiner Person [#287933]
Datum
8. September 2023 20:48
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Protokolldaten über Abfragen von personenbezogenen Daten zu meiner Person in Datenbanken des Landes Berlin, insbesondere in POLIKS und EWW. Mein Geburtsdatum ist der [geschwärzt] in Berlin, meine Meldeadresse ist angegeben. Um einen datenschutzrechtlichen Verstoß bei der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten auszuschließen stellte ich auf Empfehlung der BlnBDI (GeschZ. 52.10075.2) einen vollständigen (Selbst) Auskunftsantrag der über mich bei Ihnen gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO) bei der WSP-Ost und verlange nunmehr auch Auskunft über Protokollbanddaten, die Auskunft darüber geben, wie innerhalb der letzten zwei Jahre auf ihre Daten - insbesondere in POLIKS und EWW - zugegriffen wurde, vgl. § 62 BlnDSG. Eine solche Anfrage ist offenbar auch hier, als ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind, möglich. Ich verweise auch auf das Urteil vom OVG Berlin-Brandenburg vom 01.12.2021 - 12 B 23/20. https://openjur.de/u/2382823.html und die Anfrage von Herrn Arne Semsrott vom 02.02.2022. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren und bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Es handelt sich hoffentlch um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sie können personenbezogene Daten von Beschäftigten gemäß § 6 Absatz 1 IFG gerne schwärzen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 287933 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Möglicher Datenschutzverstoß / Vollständige Selbstauskunft & P…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Möglicher Datenschutzverstoß / Vollständige Selbstauskunft & Protokollbandabfrage zu meiner Person [#287933]
Datum
10. Oktober 2023 18:08
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Möglicher Datenschutzverstoß / Vollständige Selbstauskunft & Protokollbandabfrage zu meiner Person“ vom 08.09.2023 (#287933) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Polizei Berlin
Protokolle für Abfragen zur eigenen Person Es sollen auch Dienststelle und Dienstgrad geschwärzt werden. These: Üb…
Von
Polizei Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Protokolle für Abfragen zur eigenen Person
Datum
10. Oktober 2023
Status
Warte auf Antwort
Es sollen auch Dienststelle und Dienstgrad geschwärzt werden. These: Üblicherweise würden alle Informationen aus dem Portal FragDenStaat im Internet zugänglich werden. Die Anfrage sei gebührenpflichtig mit 165,39 Euro plus Kopierkosten.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Protokolle für Abfragen zur eigenen Person [#287933] Guten Tag, ich halte an meinem Antrag fest. Die Gebühren…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Protokolle für Abfragen zur eigenen Person [#287933]
Datum
17. Oktober 2023 09:28
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich halte an meinem Antrag fest. Die Gebühren übernehme ich, insofern sie in der genannten Art nötig sind. Ich würde die BlnBDI auch zum geplanten Umfang ihrer Schwärzungen (Dienststelle und Dienstgrad) um Vermittlung bitten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Polizei Berlin
AW: [extern] AW: Protokolle für Abfragen zur eigenen Person [#287933] Guten Tag, entgegen des Schreibens vom 6.…
Von
Polizei Berlin
Betreff
AW: [extern] AW: Protokolle für Abfragen zur eigenen Person [#287933]
Datum
17. Oktober 2023 09:49
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, entgegen des Schreibens vom 6. Oktober 2023, findet keine Schwärzung der Dienststelle statt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Möglicher Datenschutzverstoß / Vollständige Selbstauskunft & Protokollbandabfrage zu meiner Person“ [#287933]
Datum
23. Oktober 2023 10:50
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG) und § 62 des BlnDSG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/287933/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil Ich beantragte Auskunft darüber, wer meine Daten aus welchem Anlass innerhalb der letzten zwei Jahre im POLIKS bzw. EWW abgefragt hat. Ich habe zunächst einen Anspruch auf Informationszugang zu der Protokolldatenauswertung aus § 3 Abs. 1 IFG Bln. Es handelte sich in meinem Fall aber auch um eine Auskunftsanfrage mit den konkreten Betreff: "Möglicher Datenschutzverstoß / Vollständige Selbstauskunft & Protokollbandabfrage zu meiner Person". Ich habe daher explizit auch auf den möglichen Datenschutzverstoß und auf das dazugehörige GeschZ. 52.10075.2 des BlnBDI sowie auf den § 62 des BlnDSG verwiesen. Ich habe - so oder so - ein Recht auf Einsicht in oder Auskunft über den Inhalt der von der öffentlichen Stelle geführten Akten. Das Informationszugangsrecht aus § 3 IFG Bln wird nicht durch Regelungen in anderen Rechtsvorschriften verdrängt. Der § 62 BlnDSG greift hier gleichermaßen. Das Berliner Informationsfreiheitsgesetz enthält keine allgemeine Subsidiaritätsklausel, wonach andere Rechtsvorschriften über den Zugang zu amtlichen Informationen dem Informationsfreiheitsgesetz vorgehen. In dem genannten Urteil heisst es: "der Offenbarung der personenbezogenen Daten der Abfragenden stehen auch keine schutzwürdigen Belange der Betroffenen entgegen (§ 6 Abs. 1 Alt. 2 IFG Bln). Denn bei den personenbezogenen Daten der Abfragenden handelt es sich um Daten im Sinne des § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Bln IFG. Hiernach stehen schutzwürdige Belange der betroffenen Person in der Regel nicht entgegen, soweit sie - wie hier - die Mitwirkung eines bestimmten Amtsträgers an Verwaltungsvorgängen, dessen Name, Titel, akademischer Grad, Beruf, innerdienstliche Funktionsbezeichnung, dienstliche Anschrift und Rufnummer ergeben. Außerdem können tatsächliche personenbezogene Daten, wie z.B. Namen oder Personalnummern natürlich problemlos geschwärzt werden. Nunmehr aber auch Dienststelle und Dienstgrad schwärzen zu wollen verkennt hingegen den Gesetzesinhalt / das genannte Urteil und ist unzulässig. Das Bekanntwerden einer Dienststelle oder eines Dienstgrades wird dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes keine schwerwiegende Nachteile bereiten oder zu einer schwerwiegenden Gefährdung des Gemeinwohls führen. Um einen möglichen Datenschutzverstoß überprüfen zu können, muss ich ihn ja zunächst einmal erkennen können. Nur Hinweise Datum und Anlass sind keine solche Auskunft. Es ist zudem keinesfalls so, dass üblicherweise alle Informationen aus dem Portal FragDenStaat im Internet zugänglich. Die Anfrage ist nichtöffentlich. Ob die Anfrage gebührenpflichtig ist, wenn sie auf einen konkreten Fall (GeschZ. 52.10075.2) der BlnBDI sowie auf den § 62 des BlnDSG verwiesen hat, wäre vielleicht ebenfalls noch zu überprüfen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 287933.pdf - 2023-10-10_2-auskunft-compressed.pdf Anfragenr: 287933 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287933/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, falls meine Mail vom 17. Oktober 2023 nicht durchgekommen ist: Ja, ich halte an meinem Antrag fest. Di…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Möglicher Datenschutzverstoß / Vollständige Selbstauskunft & Protokollbandabfrage zu meiner Person“ [#287933]
Datum
26. Oktober 2023 14:17
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, falls meine Mail vom 17. Oktober 2023 nicht durchgekommen ist: Ja, ich halte an meinem Antrag fest. Die Gebühren übernehme ich, insofern sie in der genannten Art nötig sind. Ich würde die BlnBDI um Vermittlung bitten. Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Polizei Berlin
Guten Tag, diese Nachricht habe ich jetzt dreimal erhalten. Es ist angekommen! MfG Polizei Berlin PPr Just 43 …
Von
Polizei Berlin
Betreff
AW: [extern] AW: Vermittlung bei Anfrage „Möglicher Datenschutzverstoß / Vollständige Selbstauskunft & Protokollbandabfrage zu meiner Person“ [#287933]
Datum
26. Oktober 2023 14:20
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, diese Nachricht habe ich jetzt dreimal erhalten. Es ist angekommen! MfG Polizei Berlin PPr Just 43 We – IFG Platz der Luftbrücke 6 12101 Berlin E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Polizei Berlin
Protokollbanddaten Bescheid zum Antrag (20.10.2013), zugestellt am 27.10.2023. Dem Antrag wird (teilweise) stattge…
Von
Polizei Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Protokollbanddaten
Datum
27. Oktober 2023
Status
Warte auf Antwort
Bescheid zum Antrag (20.10.2013), zugestellt am 27.10.2023. Dem Antrag wird (teilweise) stattgegeben. Es fallen Gebühren an.
Polizei Berlin
Protokolldaten Part I
Von
Polizei Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Protokolldaten Part I
Datum
27. Oktober 2023
Status
Warte auf Antwort
Polizei Berlin
Protokolldaten Pt. II Aus den Protokolldaten ist zu erfahren können, dass drei Behörden - die Wasserschutzpolizei …
Von
Polizei Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Protokolldaten Pt. II
Datum
27. Oktober 2023
Status
Warte auf Antwort
Aus den Protokolldaten ist zu erfahren können, dass drei Behörden - die Wasserschutzpolizei (Ost), die Wasserschutzpolizei (Zentrale Vollzugsaufgaben) und die Polizeidirektion 3 (Ost) aus dem Polizeiabschnitt 35 (Treptow) - in dem Zeitraum vor der Euthanasie-Maßnahme von Hund "Murphy" und dem fehlerhaften Abschlussbericht des Veterinäramtes des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg Daten erhoben, verarbeitet oder abgefragt haben. Es gibt diese Abfragen teils mit Vorgangsnummern, teils mit den Hinweis "Vorgangsbearbeitung, Beschluss Veterinärin" und teils direkt mit Hinweis auf eine Amtshilfe für das Bezirksamt. Vergleich: fragdenstaat.de/anfrage/toetung-eines-hundes-ohne-ruecksprache-mit-dem-besitzer-und-in-dessen-abwesenheit/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin und nach dem B…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Möglicher Datenschutzverstoß / Vollständige Selbstauskunft & Protokollbandabfrage zu meiner Person“ [#287933]
Datum
1. November 2023 09:57
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin und nach dem BlnDSG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/287933/ Obwohl ich ja auch auf den Paragraph 62 des BlnDSG und auf den konkreten Datenschutzprüffall mit dem GeschZ. 52.10075.2 verwiesen habe, sind hier Gebühren zu zahlen, ist das so korrekt? Leider wurde auf den Aspekt meiner Anfrage inhaltlich nicht eingegangen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Eine kurze Einschätzung von Ihnen wäre nett. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 287933.pdf - 2023-10-10_2-auskunft-compressed.pdf - 2023-10-27_1-bescheid-protokolldaten-compressed.pdf - 2023-10-27_2-protokolldaten-part-i-compressed.pdf - 2023-10-27_3-protokoll-daten-pt-ii-compressed.pdf Anfragenr: 287933 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287933/
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Zwischennachricht / Vermittlungsbitte Die Frage, ob einzelne Daten von Mitarbeitenden der Polizei geschwärzt werde…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Via
Briefpost
Betreff
Zwischennachricht / Vermittlungsbitte
Datum
2. November 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Die Frage, ob einzelne Daten von Mitarbeitenden der Polizei geschwärzt werden können, stellt zunächst als eine Frage dar, die kostenlos im datenschutzrechtlichen Auskunftsverfahren zu klären ist. (Das ist hier nicht geschehen)
Polizei Berlin
Datenauskunft durch die Polizei Berlin Es sind zwei durchschnittliche Tatvorwürfe aus den Jahren 2018 und 2019 und…
Von
Polizei Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Datenauskunft durch die Polizei Berlin
Datum
28. Februar 2024
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,4 MB
Es sind zwei durchschnittliche Tatvorwürfe aus den Jahren 2018 und 2019 und eine Gewässerverunreinigung durch Havarie im Jahr 2022 gespeichert. Die erheblichen Straftaten, die von der Wasserschutzpolizei Ost zur Begründung einer Gefahrenprognose gegenüber den beteiligten Amtstierärztinnen des VetLeb 11 mit der Tierärztin Frau U. L. und dem Ord VetLeb 13 mit der Tierärztin Frau S. K. vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg / Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg herangezogen wurden sind ohne Aktenrückhalt. Es gab sie nie. Die beteiligten Amtstierärztinnen haben sich ungeprüft - wie offenbar beabsichtigt - auf ein "Anraten der beteiligten Polizeibeamten" verlassen, um die Tötung eines Hundes (Murphy) ohne Rücksprache mit dem Besitzer und in dessen Abwesenheit zu ermöglichen. Siehe: https://fragdenstaat.de/anfrage/toetung-eines-hundes-ohne-ruecksprache-mit-dem-besitzer-und-in-dessen-abwesenheit/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Datenauskunft durch die Polizei Berlin [#287933] Guten Tag, auf ihren Hinweis im Brief vom 28. Februar 2024 z…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Datenauskunft durch die Polizei Berlin [#287933]
Datum
8. April 2024 17:15
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
geschwärzt
882,4 KB
Guten Tag, auf ihren Hinweis im Brief vom 28. Februar 2024 zur vermeintlich bereits erfolgten Akteneinsicht ist zu erwidern: Das bereits vorliegende Akteneinsichtsersuchen meines Anwaltes vom 20.07.2023 hat die Wasserschutzpolizei Ost - sicherlich versehentlich - nicht korrekt bearbeitet. Dort war zu lesen: "Ich beantrage Akteneinsicht in die zum Sachverhalt angelegten Vorgänge, Tätigkeitsberichte, Vermerke etc, ferner in die Vorgänge, die zur Begründung einer Gefahrenprognose gegenüber den beteiligten Amtstierärztinnen des VetLeb 11 mit der Tierärztin Frau U.L. und dem Ord VetLeb 13 mit der Tierärztin Frau S.K. herangezogen wurden." Es wurde - mit einiger Mühe - der Vorgang 231017-1340-020184 der Dir E WSP ZVA 2 an meinen Anwalt übersendet. Den angefragten Tätigkeitsbericht / Amtshilfeersuchen des Veterinäramtes mit der Vorgangskennung 230303-1110-392245 wurde - trotz erneuter Aufforderung vom 19. März 2024 - nicht ausgehändigt. Siehe: https://fragdenstaat.de/anfrage/nichtbearbeitung-von-akteneinsichtsersuchen/ Ich halte diesbezüglich den Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft (Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG und StPO) aufrecht und verweise insofern zusätzlich auf das angehängte Schreiben mit dem Zeichen: W 065/23 vom 20.07.2023 von Herrn Rechtsanwalt Weidmann und bitte um zeitnahe - vollständige - Erledigung. Die Datenauskunft ihrer Behörde und der Antrag auf Akteneinsicht (Anwalt) hängt an. Sie können hier antworten bzw. es alternativ wird um eine Übersendung der Unterlagen zwecks Einsichtnahme an den beauftragten Anwalt gebeten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - va-ermvf-polizei.pdf Anfragenr: 287933 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287933/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Polizei Berlin
Datenauskunft Die Sachberichte - der Letztere ist nicht ausgehändigt worden.
Von
Polizei Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Datenauskunft
Datum
8. April 2024
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
274,8 KB
Die Sachberichte - der Letztere ist nicht ausgehändigt worden.
Polizei Berlin
AW: [extern] AW: Datenauskunft durch die Polizei Berlin [#287933] Guten Tag, anliegende Eingangsbestätigung zur K…
Von
Polizei Berlin
Betreff
AW: [extern] AW: Datenauskunft durch die Polizei Berlin [#287933]
Datum
9. April 2024 08:33
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Guten Tag, anliegende Eingangsbestätigung zur Kenntnis. MfG Polizei Berlin PPr Just 43 – IFG Platz der Luftbrücke 6 12101 Berlin E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Polizei Berlin
Gelegenheit zur Stellungnahme Der nicht dem Anwalt ausgehändigte Tätigkeitsbericht der Wasserschutzpolizei liegt v…
Von
Polizei Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Gelegenheit zur Stellungnahme
Datum
12. April 2024
Status
Warte auf Antwort
Der nicht dem Anwalt ausgehändigte Tätigkeitsbericht der Wasserschutzpolizei liegt vor, er würde geschwärzt werden und das würde circa 5 Euro Gebühren kosten.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Gelegenheit zur Stellungnahme / Datenauskunft durch die Polizei Berlin [#287933] / PPr Just 43 We - IFG 45.24 …
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gelegenheit zur Stellungnahme / Datenauskunft durch die Polizei Berlin [#287933] / PPr Just 43 We - IFG 45.24 [#287933]
Datum
21. April 2024 20:28
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich halte an meiner Anfrage fest und werde die Gebühren übernehmen. (Eine Übersendung an meinen Anwalt wäre dennoch der korrektere Weg gewesen). Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Polizei Berlin
Tätigkeitsbericht IFG 45.24 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem IFG-Antrag zu o.g. Betreff erhalt…
Von
Polizei Berlin
Betreff
Tätigkeitsbericht
Datum
24. April 2024 15:37
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

IFG 45.24 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem IFG-Antrag zu o.g. Betreff erhalten Sie anliegend die gewünschte Information als PDF-Dokument. Der Bescheid folgt auf dem Postweg. Hinweis: Wenn die Schreiben Ihrem Rechtsanwalt hätten zugestellt werden sollen, wäre eine Vollmacht erforderlich gewesen. Diese lag hiesiger Dienststelle nicht vor. Des Weiteren war hiesige Dienststelle auch nie Adressat eines anwaltlichen Schreibens. Nicht ohne Grund teilte ich Ihnen bereits in der Eingangsbestätigung mit, dass Sie darauf achten sollen, mit welcher Dienststelle Sie gerade kommunizieren, da Sie augenscheinlich wahllos verschiedene Dienststellen mit identischem Anliegen anfragen. MfG Polizei Berlin PPr Just 43 – IFG Platz der Luftbrücke 6 12101 Berlin E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Tätigkeitsbericht [#287933] Guten Tag, danke für die unkomplizierte Zusendung. Die Anfragen sind an sich selb…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Tätigkeitsbericht [#287933]
Datum
25. April 2024 16:17
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, danke für die unkomplizierte Zusendung. Die Anfragen sind an sich selbsterkärend. Die Ursprungsfrage, woher die dort tätig gewordenen AmtstierärztInnen ihre nicht zutreffende polizeilichen Informationen erhielten, bleibt auch Ihrerseits unbeantwortet. Es mangelnd möglicherweise eher an einer erfolgreichen Kommunikation zwischen den beteiligten polizeilichen Stellen, wenn mir am Ende nur das Justitiariat zu antworten vermag. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287933 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287933/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>