Umsatzsteuerkarussell (Straftat)

Das Bundesverfassungsgericht teilte schriftlich mit, dass bei Menschenrechtsverletzungen, binnen Monatsfrist Klageeinreichung möglich ist.

Dazu erfordert es Dokumente von Behörden oder Gerichtsbeschluss.

Genau dort liegt das Problem, da durch Untätigkeit trotz zahlreicher Klagen und Anfragen, genau diese Basis nicht dargetan werden kann.

Die Situation ist unangemessen und seit 12 Jahren zu lang. Was kann seitens des Bundesverfassungsgericht getan werden? Beweisdokumente zum Sachstand, liegen mir vor.

Ergebnis der Anfrage

Das Bundesverfassungsgericht gab nur allgemeine Antwort zum Informationsgesetz, nicht zur Anfrage und dem transparenten vorgesehenen Weg wie gerichtlich vorgegangen werden kann.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. Januar 2024
  • Frist
    13. Februar 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Bundesverfassungsgericht teilte s…
An Bundesverfassungsgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umsatzsteuerkarussell (Straftat) [#296913]
Datum
11. Januar 2024 18:03
An
Bundesverfassungsgericht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Bundesverfassungsgericht teilte schriftlich mit, dass bei Menschenrechtsverletzungen, binnen Monatsfrist Klageeinreichung möglich ist. Dazu erfordert es Dokumente von Behörden oder Gerichtsbeschluss. Genau dort liegt das Problem, da durch Untätigkeit trotz zahlreicher Klagen und Anfragen, genau diese Basis nicht dargetan werden kann. Die Situation ist unangemessen und seit 12 Jahren zu lang. Was kann seitens des Bundesverfassungsgericht getan werden? Beweisdokumente zum Sachstand, liegen mir vor.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296913 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296913/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesverfassungsgericht
Sehr << Antragsteller:in >> im Anhang erhalten Sie beigefügtes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
AW: Umsatzsteuerkarussell (Straftat) [#296913]
Datum
18. Januar 2024 10:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> im Anhang erhalten Sie beigefügtes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Umsatzsteuerkarussell (Straftat)“ vom 11.01.2024 (#296913) wurde v…
An Bundesverfassungsgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Umsatzsteuerkarussell (Straftat) [#296913]
Datum
13. Februar 2024 09:20
An
Bundesverfassungsgericht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Umsatzsteuerkarussell (Straftat)“ vom 11.01.2024 (#296913) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bundesverfassungsgericht
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre IFG-Anfrage wurde mit Schreiben vom 18. Januar 2024 beantwortet. Di…
Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
AW: Umsatzsteuerkarussell (Straftat) [#296913]
Datum
13. Februar 2024 09:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
02-schreibennamerechtsfrage.pdf
181,3 KB
awumsatzsteuerkarussellstraftat296913.eml
276,8 KB
image001_1.png
8,6 KB
image001.png
8,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihre IFG-Anfrage wurde mit Schreiben vom 18. Januar 2024 beantwortet. Die entsprechende E-Mail samt Schreiben, habe ich Ihnen dieser E-Mail noch einmal beigefügt. Mit freundlichen Grüßen