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Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2284 über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß Artikel 20 der EU-Richtlinie 2016/2284 müssen die Nationalstaaten der EU die dort definierten Vorgaben bis spätestens 01.08.2018 in nationale Rechts- und Verwaltungsvorschriften umsetzen.

EUR-lex ist zu entnehmen, dass Deutschland dies bislang noch nicht umgesetzt hat:

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=uriserv:OJ.L_.2016.344.01.0001.01.ENG

Bitte teilen Sie mir mit, wann und in welcher Form die Richtlinie in Deutschland umgesetzt wird.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Februar 2018
  • Frist
    27. März 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß Artikel 20 der EU-Richtlinie 2016/2284 müssen …
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2284 über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe [#26736]
Datum
23. Februar 2018 18:00
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß Artikel 20 der EU-Richtlinie 2016/2284 müssen die Nationalstaaten der EU die dort definierten Vorgaben bis spätestens 01.08.2018 in nationale Rechts- und Verwaltungsvorschriften umsetzen. EUR-lex ist zu entnehmen, dass Deutschland dies bislang noch nicht umgesetzt hat: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=uriserv:OJ.L_.2016.344.01.0001.01.ENG Bitte teilen Sie mir mit, wann und in welcher Form die Richtlinie in Deutschland umgesetzt wird. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in für Ihre Nachricht vom 23. Februar 2018, in dem Sie um Auskunft nach dem Umweltinfo…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2284 über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe [#26736]
Datum
15. März 2018 10:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in für Ihre Nachricht vom 23. Februar 2018, in dem Sie um Auskunft nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) darüber baten, wann und in welcher Form die Richtlinie (EU) 2016/2284 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2016 über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe, zur Änderung der Richtlinie 2003/35/EG und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/81/EG (ABl. L S. 344 vom 17.12.2016, S. 1 in nationales Recht umgesetzt wird, danke ich Ihnen. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Auf Ihren Antrag hin mache ich Ihnen gemäß § 4 UIG die gewünschte Information durch die folgende schriftliche Auskunft zugänglich. Die Umsetzung der o.g. Richtlinie ist durch den Erlass der Dreiundvierzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe – 43. BImSchV) vorgesehen. Eine Anhörung zu dem zugehörigen Verordnungsentwurf wurde durchgeführt. Hierzu weise ich auf den unter http://www.bmub.bund.de/themen/luft-lae… eingestellten Verordnungsentwurf hin. Die Kabinettbefassung wird planmäßig am 11. April 2018 erfolgen. Anschließend erfolgen die Befassung des Deutschen Bundestages und voraussichtlich am 6. Juli 2018 die Befassung des Bundesrates. Die Verordnung wird unverzüglich nach Zustimmung des Bundesrates im Bundesgesetzblatt verkündet und einen Tag nach Verkündung in Kraft treten. Die Auskunftserteilung erfolgt gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Rückmeldung. Meine Informationsfreiheitsanfrage ist damit ab…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2284 über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe [#26736]
Datum
15. März 2018 10:30
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Rückmeldung. Meine Informationsfreiheitsanfrage ist damit abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26736 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>