Umsetzung HIK3.0

Bezugnehmend auf die Antwort der ADD in dieser Anfrage (https://fragdenstaat.de/anfrage/umsetzung-hik3-0/ ), stellt sich mir die Frage, inwieweit wird das HiK3.0 Konzept in ihrem Kreis bisher umgesetzt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. April 2023
  • Frist
    23. Mai 2023
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Ralf Müller
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bezugnehmend auf die Antwort der A…
An Stadtverwaltung Speyer Details
Von
Ralf Müller
Betreff
Umsetzung HIK3.0 [#276750]
Datum
19. April 2023 16:51
An
Stadtverwaltung Speyer
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bezugnehmend auf die Antwort der ADD in dieser Anfrage (https://fragdenstaat.de/anfrage/umsetzung-hik3-0/ ), stellt sich mir die Frage, inwieweit wird das HiK3.0 Konzept in ihrem Kreis bisher umgesetzt.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ralf Müller Anfragenr: 276750 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/276750/
Mit freundlichen Grüßen Ralf Müller
Stadtverwaltung Speyer
Sehr geehrter Herr Müller, ich bestätige Ihnen hiermit den Eingang Ihres Antrags nach dem Landestransparenzgeset…
Von
Stadtverwaltung Speyer
Betreff
Umsetzung HIK3.0 [#276750]
Datum
20. April 2023 08:37
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Müller, ich bestätige Ihnen hiermit den Eingang Ihres Antrags nach dem Landestransparenzgesetz. Nach § 11 Abs. 2 LTranspG muss der Antrag die Identität des Antragstellers erkennen lassen. Bei einem elektronischen Antrag genügt die bloße Angabe der E-Mail-Adresse nicht, hierzu ist die Angabe des Namens und der Anschrift erforderlich. Ich bitte Sie daher zunächst um Mitteilung Ihrer Anschrift. Mit freundlichen Grüßen
Ralf Müller
Guten Tag, Meine postalische Adresse lautet [geschwärzt] [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen Ralf Müller An…
An Stadtverwaltung Speyer Details
Von
Ralf Müller
Betreff
AW: Umsetzung HIK3.0 [#276750]
Datum
20. April 2023 08:50
An
Stadtverwaltung Speyer
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Meine postalische Adresse lautet [geschwärzt] [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen Ralf Müller Anfragenr: 276750 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Stadtverwaltung Speyer
Sehr geehrter Herr Müller, das HiK 3.0 Konzept ist den Aufgabenträgern lediglich zur Einführung empfohlen. Es is…
Von
Stadtverwaltung Speyer
Betreff
Umsetzung HIK3.0 [#276750]
Datum
27. April 2023 08:40
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Müller, das HiK 3.0 Konzept ist den Aufgabenträgern lediglich zur Einführung empfohlen. Es ist als Richtlinie zu sehen. Es gab und gibt bislang keine Verpflichtung es umzusetzen. Vielmehr liegt die Gestaltung des Katastrophenschutzes in den Händen der jeweiligen Aufgabenträger. Zitat: […]„Die Hilfsorganisationen in Rheinland-Pfalz weisen ausdrücklich darauf hin, dass sie mit der vorliegenden Konzeption „Katastrophenschutz-Strukturen Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienst in Rheinland-Pfalz“ erreichen wollen, dass in den rheinland-pfälzischen Gebietskörperschaften möglichst einheitliche Strukturen aufgebaut bzw. vorgehalten werden. Die Landkreise und kreisfreien Städte entscheiden aufgrund einer durchzuführenden örtlichen Gefahren-Analyse in eigener Verantwortung und Zuständigkeit darüber, in welchem Umfang sie welche Einheiten für den Bereich des Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienstes vorsehen.“[…] Alle im HiK 3.0 Konzept vorgesehenen Module sind in Speyer vorhanden: - Modul Führung: einsatzbereit - Modul Sanität: einsatzbereit - Modul Betreuungsdienst: einsatzbereit - Modul Verpflegung: einsatzbereit Darüber hinaus gibt es noch weitere Einheiten in interkommunaler Zusammenarbeit: - Abschnittsleitung Gesundheit: einsatzbereit - Schnelleinsatzgruppe Soziale Betreuung: einsatzbereit Zur vollständigen Umsetzung des HiK 3.0 Konzepts fehlen noch vereinzelte Fahrzeugbeschaffungen. Diese sind entweder bereits beauftragt, oder aber schon in der mittelfristigen Haushaltsplanung beabsichtigt und vermerkt. Mit freundlichen Grüßen
Ralf Müller
Guten Tag, vielen Dank für ihre schnelle Antwort. 1. Welche Fahrzeuge sind bereits beauftragt? 2. Welche Fahrzeu…
An Stadtverwaltung Speyer Details
Von
Ralf Müller
Betreff
AW: Umsetzung HIK3.0 [#276750]
Datum
28. April 2023 10:55
An
Stadtverwaltung Speyer
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für ihre schnelle Antwort. 1. Welche Fahrzeuge sind bereits beauftragt? 2. Welche Fahrzeuge sind in welchem Haushaltsjahr mit welchen Kosten beabsichtigt oder vermerkt? 3. Wie wird die Differenz bei den Leistungsbeschreibungen der einzelnen Modulen und der Gesamtorganisation von HiK3.0 und den Verträgen mit den Hilfsorganisationen ( vgl. https://fragdenstaat.de/anfrage/vertraege-mit-hilfsorganisationen-im-katastrophenschutz/ ) gefüllt? 4. Nach HiK3.0 besteht das Modul Betreuungsdienst aus einer SEG Unterkunft und einer SEG soziale Betreuung. Sind beide in der Stadt voll einsatzbereit und eine zusätzliche im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit? 5. Welche Kommunen sind an der SEG sozialen Betreuung aus der interkommunalen Zusammenarbeit beteiligt? Mit freundlichen Grüßen Ralf Müller Anfragenr: 276750 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/276750/

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Stadtverwaltung Speyer
Sehr geehrter Herr Müller, anbei die Antworten auf die von Ihnen gestellten Fragen: 1. Welche Fahrzeuge sind b…
Von
Stadtverwaltung Speyer
Betreff
AW: Umsetzung HIK3.0 [#276750]
Datum
2. Mai 2023 10:28
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Müller, anbei die Antworten auf die von Ihnen gestellten Fragen: 1. Welche Fahrzeuge sind bereits beauftragt? ANTWORT: Die bislang laufenden Aufträge sind abgeschlossen. 2. Welche Fahrzeuge sind in welchem Haushaltsjahr mit welchen Kosten beabsichtigt oder vermerkt? ANTWORT: Vorbehaltlich der Freigabe des Haushalts sollen 2023 zwei Mannschaftstransportwagen mit 180.000 € und ein Rettungswagen mit 250.000 € beauftragt werden. 3. Wie wird die Differenz bei den Leistungsbeschreibungen der einzelnen Modulen und der Gesamtorganisation von HiK3.0 und den Verträgen mit den Hilfsorganisationen ( vgl. https://fragdenstaat.de/anfrage/vertraege-mit-hilfsorganisationen-im-katastrophenschutz/ ) gefüllt? ANTWORT: Wie bereits mitgeteilt ist das HiK 3.0 Konzept eine Empfehlung. Die Landkreise und kreisfreien Städte entscheiden aufgrund einer durchzuführenden örtlichen Gefahren-Analyse in eigener Verantwortung und Zuständigkeit darüber, in welchem Umfang sie welche Einheiten für den Bereich des Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienstes vorsehen. Dies ist in Speyer erfolgt. 4. Nach HiK3.0 besteht das Modul Betreuungsdienst aus einer SEG Unterkunft und einer SEG soziale Betreuung. Sind beide in der Stadt voll einsatzbereit und eine zusätzliche im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit? ANTWORT: Die Module sind einsatzbereit. Ein zusätzliches Modul auf Grundlage interkommunaler Zusammenarbeit gibt es aktuell nicht. 5. Welche Kommunen sind an der SEG sozialen Betreuung aus der interkommunalen Zusammenarbeit beteiligt? ANTWORT: Ja, die SEG soziale Betreuung erfolgt in Kooperation mit dem DRK Bellheim, die Helfende mit PSNV-Fachdienstausbildung stellt. Mit freundlichen Grüßen