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Umwelt und CO2

Anfrage an: Umweltbundesamt

Wieviel Bäume gibt es in der BRD?
Wieviel CO2/ Jahr speichern dies Bäume insgesamt?
Wieviel CO2 /Jahr werden in den restlichen Pflanzen gespeichert?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. März 2023
  • Frist
    29. April 2023
  • Ein:e Follower:in
Mario Reipert
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviel Bäume gibt es in der BRD? Wie…
An Umweltbundesamt Details
Von
Mario Reipert
Betreff
Umwelt und CO2 [#274088]
Datum
26. März 2023 16:12
An
Umweltbundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviel Bäume gibt es in der BRD? Wieviel CO2/ Jahr speichern dies Bäume insgesamt? Wieviel CO2 /Jahr werden in den restlichen Pflanzen gespeichert?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Mario Reipert Anfragenr: 274088 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274088/ Postanschrift Mario Reipert << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mario Reipert
Umweltbundesamt
Sehr geehrter Herr Reipert, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrages nach Informationsfreiheitsge…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
Umwelt und CO2 [#274088]
Datum
27. März 2023 12:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Reipert, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrages nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) – das Aktenzeichen ist 90 077/0001#0024 - 24-23. Ihr Anliegen wird innerhalb der laut IFG festgelegten Zeit beantwortet. Mit freundlichen Grüßen

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Umweltbundesamt
Sehr geehrter Herr Reipert, hier unsere Antwort auf Ihre Anfrage vom 26. März 2023: Die von Ihnen erfragten Dat…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
Umwelt und CO2 [#274088]
Datum
30. März 2023 10:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Reipert, hier unsere Antwort auf Ihre Anfrage vom 26. März 2023: Die von Ihnen erfragten Daten (Frage 1 und 2) sind Teile der Bundeswald- bzw. Zwischeninventuren. Diese werden in regelmäßig Abständen mit Zuständigkeit des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)<https://www.bundeswaldinventur.de/> und vom Thünen Institut für Waldökosysteme (TI) durchgeführt und erfasst. Die letzte Kohlenstoffinventur 2017 (siehe auch https://bwi.info) stammt aus dem Jahr 2017. Aktuell werden die Daten der Bundeswaldinventur 2022 aufgearbeitet. Wir verweisen zur Beantwortung Ihrer Fragen an das BMEL und TI. Thünen-Institut für Waldökosysteme Alfred-Möller-Straße 1, Haus 41/42 16225 Eberswalde Telefon: +49 3334 3820 300 Fax: +49 3334 3820 354 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Zu Frage 3: In der Emissionsberichterstattung werden nur Kohlenstoffvorratsänderungen erfasst und berichtet, nicht der absolute Biomassevorrat. Daten dazu liegen uns nicht vor. Die Kohlenstoffvorratsänderungen werden auch nur in mehrjährigen, verholzenden Pflanzen erfasst. Die Kohlenstoffänderungen einjähriger, krautiger Pflanzen (Feldfrüchte, Gräser...) werden nicht berücksichtigt, da dieser schnelle Kreislauf nicht als klimarelevant angesehen wird. Dies entspricht den internationalen Regeln für die Emissionsberichterstattung. Wir hoffen, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen