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Umweltkatastrophe: Fluss „Oder“ - Quecksilbereinleitung

Bitte teilen Sie
das Datum mit, an dem Sie und die Landesbehörden der Bundesländer Brandenburg und Mecklenburg Vorpommern vom Fischsterben Kenntnis erhielten,
und im weiteren Verlauf vom Chemieunfall Kenntnis erhielten und wer (Behörde, Presse o. ä.) hat sie davon unterrichtet?
Besteht ein Katastrophenplan und wurde dieser umgesetzt?
Wann und wie wurden die Bürger informiert?
Welche Maßnahmen wurden ergriffen und wann, um weiteren Schaden für die Natur und Bürger abzuwenden?
Wer ist Verursacher der Umweltkatastrophe?
Welche Maßnahmen und wann werden von Ihnen ergriffen, um die Schäden zu beseitigen.

Ergebnis der Anfrage

Die Anfrage wurde beantwortet mit allgemein zugänglichen Infos. Die Bundesbehörde gibt Verantwortung auf Landesbehörde bzw. andere Bundesbehörde.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. August 2022
  • Frist
    14. September 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte teilen Sie …
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umweltkatastrophe: Fluss „Oder“ - Quecksilbereinleitung [#256929]
Datum
12. August 2022 13:07
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie das Datum mit, an dem Sie und die Landesbehörden der Bundesländer Brandenburg und Mecklenburg Vorpommern vom Fischsterben Kenntnis erhielten, und im weiteren Verlauf vom Chemieunfall Kenntnis erhielten und wer (Behörde, Presse o. ä.) hat sie davon unterrichtet? Besteht ein Katastrophenplan und wurde dieser umgesetzt? Wann und wie wurden die Bürger informiert? Welche Maßnahmen wurden ergriffen und wann, um weiteren Schaden für die Natur und Bürger abzuwenden? Wer ist Verursacher der Umweltkatastrophe? Welche Maßnahmen und wann werden von Ihnen ergriffen, um die Schäden zu beseitigen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256929 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256929/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Empfang Ihrer Email. Wir behandeln Ihre Anfrag…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: AKTION!: Umweltkatastrophe: Fluss „Oder“ - Quecksilbereinleitung [#256929] (Ticket: DP02-28576)
Datum
5. September 2022 15:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Empfang Ihrer Email. Wir behandeln Ihre Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG). Das UIG ist als Spezialgesetz, das den Zugang zu Umweltinformationen regelt, gegenüber dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gemäß § 1 Absatz 3 IFG vorrangig und sperrt die Anwendung des IFG. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Ihre UIG-Anfrage vom 12. August 2022 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail-Anfrage …
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre UIG-Anfrage vom 12. August 2022
Datum
6. September 2022 19:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail-Anfrage vom 12. August 2022, in der Sie das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) um Auskunft zu folgenden Fragen unter Berufung auf das Umweltinformationsgesetz (UIG) bitten. Auf Ihren Antrag mache ich Ihnen gemäß § 4 UIG die gewünschte Information in Bezug auf Ihre Fragen durch die folgende schriftliche Auskunft zugänglich: Bitte teilen Sie das Datum mit, an dem Sie und die Landesbehörden der Bundesländer Brandenburg und Mecklenburg Vorpommern vom Fischsterben Kenntnis erhielten, und im weiteren Verlauf vom Chemieunfall Kenntnis erhielten und wer (Behörde, Presse o. ä.) hat sie davon unterrichtet? Die Information über tote Fische in der Oder ging am 9. August 2022 im BMUV über eine Meldung des Gemeinsamen Melde- und Lagezentrums von Bund und Ländern ein, das eine Information des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamts Oder-Havel weitergeleitet hatte. Bei diesem Amt ging zuvor eine entsprechende Information von einem Schiffskapitän auf der Oder ein. Dem BMUV liegen keine Erkenntnisse dazu vor, wann und durch wen die Landesbehörden der Bundesländer Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern von dem Fischsterben Kenntnis erhielten. Besteht ein Katastrophenplan und wurde dieser umgesetzt? Das BMUV ist für den Katastrophenschutz nicht zuständig, das ist Aufgabe der Bundesländer. Im BMUV wurde eine Gruppe der zuständigen Arbeitseinheiten eingerichtet, die unter Leitung von Frau Staatssekretärin Dr. Rohleder bis heute regelmäßig tagt. Außerdem wurde eine deutsch-polnische Expertengruppe gegründet, die die Ursachen für das Fischsterben ermitteln soll. Wann und wie wurden die Bürger informiert? Die Öffentlichkeit wurde von den zuständigen Behörden in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern informiert. Es gab Verbote bzw. Warnungen, mit dem Wasser in Berührung zu kommen. Näheres können Ihnen die beiden Bundesländer mitteilen. Welche Maßnahmen wurden ergriffen und wann, um weiteren Schaden für die Natur und Bürger abzuwenden? Die toten Fische wurden von der Wasseroberfläche eingesammelt, in Deutschland und in Polen. In Brandenburg wurden die Fische in Müllverbrennungsanlagen entsorgt. Nebenarme der Oder und Kanäle wurden zeitweise von der Oder abgeschnitten, um die Ausbreitung des Wassers aus der Oder zu verhindern. Wer ist Verursacher der Umweltkatastrophe? Der Verursacher steht bisher nicht fest. Nach derzeitigem Kenntnisstand haben wahrscheinlich Algentoxine das Fischsterben verursacht. Aufgrund des hohen Salzgehalts in der Oder, dessen Ursprung noch nicht geklärt ist, kam es zur Algenblüte einer Brackwasseralge, die auf einen hohen Salzgehalt im Wasser angewiesen ist. Diese Alge produziert Giftstoffe, die für Fische und andere Wasserlebewesen tödlich sind. Ein Zusammenspiel mehrerer Faktoren kann weiterhin nicht ausgeschlossen werden. Welche Maßnahmen und wann werden von Ihnen ergriffen, um die Schäden zu beseitigen? Das BMUV ergreift selbst keine Maßnahmen. Für Maßnahmen sind die Bundesländer zuständig. Auf die Antwort zur Schadensabwendung oben wird ergänzend verwiesen. Es muss nun genau untersucht werden, wie groß der Schaden am Ökosystem der Oder ist. Dann können Maßnahmen zur Wiederbelebung ergriffen werden. Das BMUV prüft, inwieweit es hier unterstützen kann. Ergänzend darf ich zu Ihrer Information auf die Fragen und Antworten zum Fischsterben an der Oder auf der Website des BMUV hinweisen, die bei Bedarf aktualisiert werden https://www.bmuv.de/service/fragen-un.... Ich bitte um Mitteilung, falls Sie der Auffassung sind, dass Ihrem Antrag hiermit nicht entsprochen worden ist. Sollten Sie weiter Auskünfte zum Verfahren und sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gern zur Verfügung. Die Auskunftserteilung erfolgt gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn, einzulegen. Mit freundlichen Grüßen