🌼 Interesse an Umweltinfos? Wir beraten Aktivist*innen und Initiativen kostenlos bei Anfragen. Zum Klima-Helpdesk

Umweltuntersuchungen im Plangebiet Raststätte Havelseen

Anfrage an: Landesamt für Umwelt

aus dem Abwägungsprozess zur Planung der Rastanlage „ Havelseen“ - BAB 10 (ab Sommer 2009) entstandene Umweltuntersuchungsdaten in Relevanz für ein Planfeststellungsverfahren und/oder einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach BImSchG; Kartierungen der Flora und Fauna.
Ferner bitte ich um eine Aufschlüsselung, wann die Erhebungen statt gefunden haben.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. Dezember 2020
  • Frist
    6. Januar 2021
  • 0 Follower:innen
Uwe Trinkaus
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Landesamt für Umwelt Details
Von
Uwe Trinkaus
Betreff
Umweltuntersuchungen im Plangebiet Raststätte Havelseen [#205018]
Datum
4. Dezember 2020 21:55
An
Landesamt für Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
aus dem Abwägungsprozess zur Planung der Rastanlage „ Havelseen“ - BAB 10 (ab Sommer 2009) entstandene Umweltuntersuchungsdaten in Relevanz für ein Planfeststellungsverfahren und/oder einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach BImSchG; Kartierungen der Flora und Fauna. Ferner bitte ich um eine Aufschlüsselung, wann die Erhebungen statt gefunden haben.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Uwe Trinkaus Anfragenr: 205018 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205018/
Mit freundlichen Grüßen Uwe Trinkaus
Landesamt für Umwelt
Sehr geehrter Herr Trinkaus, hiermit bestätige ich Ihnen den Erhalt Ihrer E-Mail vom 4.12.2020. Mit freundlichen…
Von
Landesamt für Umwelt
Betreff
AW: Umweltuntersuchungen im Plangebiet Raststätte Havelseen [#205018]
Datum
7. Dezember 2020 07:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Trinkaus, hiermit bestätige ich Ihnen den Erhalt Ihrer E-Mail vom 4.12.2020. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesamt für Umwelt
Sehr geehrter Herr Trinkaus, seitens des LfU antworte ich Ihnen als in einem künftigen Genehmigungsverfahren zust…
Von
Landesamt für Umwelt
Betreff
AW: Umweltuntersuchungen im Plangebiet Raststätte Havelseen [#205018]
Datum
8. Dezember 2020 10:27
Status
Sehr geehrter Herr Trinkaus, seitens des LfU antworte ich Ihnen als in einem künftigen Genehmigungsverfahren zuständige Naturschutzbehörde. Die von Ihnen angefragten Daten liegen im LfU nicht vor. An das LfU wurde im Jahr 2009 eine Anfrage zum erforderlichen Untersuchungsumfang gerichtet. Die Ergebnisse darauf hin vorgenommener Untersuchungen sind nicht bekannt. 2019 erfolgte seitens des Landesbetriebs Straßenwesen Brandenburg eine erneute Anfrage zum Untersuchungsumfang. Eine weitere Beteiligung erfolgte bisher nicht, Daten zu im Anschluss erfolgten Untersuchungen liegen ebenfalls nicht vor. Mit freundlichen Grüßen