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Umweltverschmutzung durch Gülle in Heusweiler und Umgebung

Weshalb darf die Firma Jerras tausende Liter Gülle auf den Wiesen und Äckern in der Gemeinde Heusweiler/Eiweiler mehrfach im Jahr nach kurzen Abständen auf den Böden versprühen???
Es belastet die Luft, die Tierwelt, das Grundwasser, den Menschen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. Juni 2021
  • Frist
    6. Juli 2021
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Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Weshalb darf die Firma J…
An Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Saarland Details
Von
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Betreff
Umweltverschmutzung durch Gülle in Heusweiler und Umgebung [#221843]
Datum
4. Juni 2021 10:45
An
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Weshalb darf die Firma Jerras tausende Liter Gülle auf den Wiesen und Äckern in der Gemeinde Heusweiler/Eiweiler mehrfach im Jahr nach kurzen Abständen auf den Böden versprühen??? Es belastet die Luft, die Tierwelt, das Grundwasser, den Menschen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221843 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221843/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Saarland
Sehr Antragsteller/in gerne beantworte ich Ihre Anfrage zur Gülleausbringung in Heusweiler/Eiweiler. Die Ausbrin…
Von
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Saarland
Betreff
AW: Umweltverschmutzung durch Gülle in Heusweiler und Umgebung [#221843]
Datum
9. Juni 2021 15:14
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr Antragsteller/in gerne beantworte ich Ihre Anfrage zur Gülleausbringung in Heusweiler/Eiweiler. Die Ausbringung von Gülle als Wirtschaftsdünger ist Bestandteil der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft. Geregelt ist diese in der „Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen“, kurz „Düngeverordnung“ genannt. Kulturpflanzen benötigen eine Düngung, um den gewünschten Ertrag zu erzielen. Die Regeln der Düngeverordnung minimieren die Belastung von Luft, Tierwelt, Grundwasser und Mensch. Solange keine Verstöße gegen diese Regelung vorliegen, gibt es bei der zuständigen Behörde (Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Referat B/1) keine Akte, zu der Ihnen Auskunft gewährt werden könnte. Die aktuelle Fassung der Düngeverordnung habe ich Ihnen als Anlage beigefügt. Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte. Mit freundlichen Grüßen