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Unterlagen im Zusammenhang mit der Versammlung "Heibo bleibt"

Unterlagen im Zusammenhang mit der Versammlung "Heibo bleibt – Unser Wald bleibt und wir auch!“ im Waldgebiet zwischen Ottendorf-Okrilla und Würschnitz, Gemarkung Laußnitz, Flurstück 1213, 1217, 1221 und 1222, wie folgt:

- Konzept des Ministeriums zur künftigen Fortführung der Versammlung
- diesbezügliche Kommunikation mit Dritten (insb. KBO, Ämter, Ministerien, Gemeinden, Staatsbetrieb Sachsenforst)
- Ton- und Bildaufnahmen der bisherigen Versammlung
- Verfahren zu Schwarzbauten
- Anforderungen von Spezialeinheiten der Polizei
- Nachweise über Verunreinigungen des Waldes durch die Versammlungsteilnehmer
- Dokumente und Kommunikationen zu den Beseitigungen der Bannerständer auf Großdittmannsdorfer Weg, Schneise F und 7
- Terminkalender vom Staatsminister Wolfram Günther und Staatssekretär*innen Dr. Gerd Lippold und Gisela Reetz vom 01.09.2021 bis 31.03.2023
- alle sonstigen Unterlagen zur Versammlung

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    28. Dezember 2022
  • Frist
    31. Januar 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen im Zusammen…
An Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen im Zusammenhang mit der Versammlung "Heibo bleibt" [#266418]
Datum
28. Dezember 2022 11:40
An
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen im Zusammenhang mit der Versammlung "Heibo bleibt – Unser Wald bleibt und wir auch!“ im Waldgebiet zwischen Ottendorf-Okrilla und Würschnitz, Gemarkung Laußnitz, Flurstück 1213, 1217, 1221 und 1222, wie folgt: - Konzept des Ministeriums zur künftigen Fortführung der Versammlung - diesbezügliche Kommunikation mit Dritten (insb. KBO, Ämter, Ministerien, Gemeinden, Staatsbetrieb Sachsenforst) - Ton- und Bildaufnahmen der bisherigen Versammlung - Verfahren zu Schwarzbauten - Anforderungen von Spezialeinheiten der Polizei - Nachweise über Verunreinigungen des Waldes durch die Versammlungsteilnehmer - Dokumente und Kommunikationen zu den Beseitigungen der Bannerständer auf Großdittmannsdorfer Weg, Schneise F und 7 - Terminkalender vom Staatsminister Wolfram Günther und Staatssekretär*innen Dr. Gerd Lippold und Gisela Reetz vom 01.09.2021 bis 31.03.2023 - alle sonstigen Unterlagen zur Versammlung
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266418 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266418/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen im Zusammenhang mit der Versammlung "Heibo bleibt&…
An Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Unterlagen im Zusammenhang mit der Versammlung "Heibo bleibt" [#266418]
Datum
31. Januar 2023 06:54
An
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen im Zusammenhang mit der Versammlung "Heibo bleibt"“ vom 28.12.2022 (#266418) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Ihr Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG Sehr << Antragsteller:in >> angehängt übersende ich Ihnen v…
Von
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Betreff
Ihr Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG
Datum
9. Februar 2023 10:37
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,8 MB
image003.jpg
3,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> angehängt übersende ich Ihnen vorab per E-Mail ein Schreiben unseres Hauses an Sie. Mit freundlichen Grüßen

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Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Rücknahme Ihres Antrages nach dem SächsTranspG/SächsUIG Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige…
Von
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Betreff
Rücknahme Ihres Antrages nach dem SächsTranspG/SächsUIG
Datum
21. Februar 2023 13:00
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer E-Mail vom 20. Februar 2023, worin Sie die Rücknahme Ihres Antrages vom 28. Dezember 2022 (Geschäftszeichen 52-0127/130/61) erklärt haben. In diesem Zusammenhang teile ich Ihnen mit, dass das Verwaltungsverfahren durch die Rücknahme Ihres Antrages beendet ist und dass keine Gebühren erhoben werden, da mit der sachlichen Bearbeitung Ihres Antrages noch nicht begonnen wurde, § 7 Absatz 1 Satz 2 Sächsisches Verwaltungskostengesetz. Mit freundlichen Grüßen