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Unterlagen wg. Errichtung einer Dieselöltankstelle auf dem Grundstück Antwerpenstr. 1A, 21129 Hamburg-Waltershof

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Bezirksamt Hamburg-Mitte hat dem Antragsteller Cellpap Terminal Hamburg Umschlags- und Transport GmbH am 28.02.2001 einen Baugenehmigungsbescheid für die Aufstellung einer oberirdischen Heiz- und Dieselöl- Tankstellenanlage auf der Belegenheit Antwerpenstr. 1 a, 21129 Hamburg-Waltershof erteilt. Die Anlage steht nachwievor.

Der Bescheid des Bezirksamtes trägt das Geschäftszeichen Fi/BA3/00386/2000 und wurde von Herrn Selk für den Baublock 138-021 und das Flurstück 01529 erteilt. Dem Team Transparenzgesetz der BUE werde ich zur Erleichterung hiervon eine PDF Kopie auf die e-Mail Adresse "transparenzgesetz @bue.hamburg.de" senden.

Die BSU ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens angehört worden und hat die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erforderliche Genehmigung an die Cellpap Trucking Speditions GmbH & Co. (Bauherr) erteilt.

Ich möchte Sie höflichst bitten, mir Fotokopien der vollständigen

a) Stellungnahme zum Baugenehmigungsverfahren

b) Umweltrechtlichen Akte mit dazugehörigen Genehmigungsbescheid

zu übersenden.

Alternativ dazu bitte ich um zwei Terminvorschläge, an denen ich in der Behörde für Umwelt und Energie Hamburg die betreffende Genehmigungsakte einsehen kann.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. Juni 2020
  • Frist
    17. Juli 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, das Bezir…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen wg. Errichtung einer Dieselöltankstelle auf dem Grundstück Antwerpenstr. 1A, 21129 Hamburg-Waltershof [#188987]
Datum
15. Juni 2020 19:26
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, das Bezirksamt Hamburg-Mitte hat dem Antragsteller Cellpap Terminal Hamburg Umschlags- und Transport GmbH am 28.02.2001 einen Baugenehmigungsbescheid für die Aufstellung einer oberirdischen Heiz- und Dieselöl- Tankstellenanlage auf der Belegenheit Antwerpenstr. 1 a, 21129 Hamburg-Waltershof erteilt. Die Anlage steht nachwievor. Der Bescheid des Bezirksamtes trägt das Geschäftszeichen Fi/BA3/00386/2000 und wurde von Herrn Selk für den Baublock 138-021 und das Flurstück 01529 erteilt. Dem Team Transparenzgesetz der BUE werde ich zur Erleichterung hiervon eine PDF Kopie auf die e-Mail Adresse "transparenzgesetz @bue.hamburg.de" senden. Die BSU ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens angehört worden und hat die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erforderliche Genehmigung an die Cellpap Trucking Speditions GmbH & Co. (Bauherr) erteilt. Ich möchte Sie höflichst bitten, mir Fotokopien der vollständigen a) Stellungnahme zum Baugenehmigungsverfahren b) Umweltrechtlichen Akte mit dazugehörigen Genehmigungsbescheid zu übersenden. Alternativ dazu bitte ich um zwei Terminvorschläge, an denen ich in der Behörde für Umwelt und Energie Hamburg die betreffende Genehmigungsakte einsehen kann. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
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Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BUE Sehr geehrteAntragsteller/in und Herren, vielen Dank für Ihr Sch…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BUE
Datum
15. Juni 2020 19:30
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw. Ihre Nachricht oder Anfrage an die Behörde für Umwelt und Energie. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens müssen gegebenenfalls personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dabei nimmt die Behörde für Umwelt und Energie den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Behörde Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Deshalb haben wir für Sie ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz auf unserer Website im Internet unter https://www.hamburg.de/bue/ ( https://www.hamburg.de/bue/ ) unter dem Stichwort „Datenschutzerklärung der BUE“ zusammengestellt. Den Informationen können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie hinsichtlich des Datenschutzes haben. Falls Sie mit der Verarbeitung nicht bzw. nicht mehr einverstanden sind, senden Sie uns eine Nachricht bzw. Mitteilung, damit wir Ihre personenbezogenen Daten löschen. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Löschung Ihrer Daten gegebenenfalls Ihr Anliegen nicht abschließend bearbeitet werden kann. Sollten Sie bereits gegen die Verarbeitung Widerspruch eingelegt haben, betrachten Sie diese Mail als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben am 15.06.2020 einen Antrag auf Auskunft nach dem Hamburgischen Transparenz…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
AW: [EXTERN]- Unterlagen wg. Errichtung einer Dieselöltankstelle auf dem Grundstück Antwerpenstr. 1A, 21129 Hamburg-Waltershof [#188987]
Datum
25. Juni 2020 13:41
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben am 15.06.2020 einen Antrag auf Auskunft nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz hinsichtlich der Dieseltankanlage auf dem Gelände Antwerpenstraße 1a in Hamburg-Waltershof gestellt. Der Dieseltank, der dort noch vorhanden ist, ist nach hiesiger Kenntnis seit 2017 leer und als Betankungsanlage nicht mehr in Betrieb. Die Zapfstelle ist ebenfalls außer Betrieb genommen worden. Von der Anlage geht unserer Einschätzung nach keine Gefahr für die Umwelt aus. Es gibt in dem Sinne keine, wie von Ihnen genannte umfangreiche "Umweltrechtliche Akte"; die von Ihnen genannte "Stellungnahme zur Baurechtlichen Genehmigung" ist in der Ihnen vorliegenden Baugenehmigung Fi/BA3/00386/2000 als Anlage 2 und 4 enthalten. Für diese Auskunft wird keine Gebühr erhoben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die erhaltene Antwort. Die Baugenehmigung Fi/BA3/00386/2000 und di…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]- Unterlagen wg. Errichtung einer Dieselöltankstelle auf dem Grundstück Antwerpenstr. 1A, 21129 Hamburg-Waltershof [#188987]
Datum
25. Juni 2020 19:32
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die erhaltene Antwort. Die Baugenehmigung Fi/BA3/00386/2000 und die darin als Anlage 2 und 4 enthaltene "Stellungnahme zur baurechtlichen Genehmigung" sind mir nicht übergeben worden und liegen mir deshalb auch nicht vor. HPA hat auf frühere Anfragen mitgeteilt das wegen der 2005 erfolgten Ausgründung und Übertragung der maritimen Hafenaufgaben die Bauakte dort geführt wird, aber zugleich auch immer wieder mitgeteilt das die Akte dort angeblich nicht vorliegen würde. Es ist wohl richtig, dass 2017 die Dieselöltankstellenanlage vorübergehend stillgelegt wurde. Bisher wurde aber keine Baugenehmigung zum Rückbau der Anlage beantragt oder genehmigt. Der Erdtank für das Heizoel zum beheizen des Verwaltungsgebäudes wurde nicht stillgelegt und die vorhandene Kläranlage für das Gebäude in Abstimmung mit ihrer Behörde zu einer Sammelgrube umgebaut. Da die Tankanlagen in der Regel halbjährlich zu reinigen und alle 5 Jahre wiederkehrend mit den Öl-, Schlamm- und Koaleszensabscheidern zu prüfen sind (insbesondere auch Dichtheitsnachweise zu erbringen sind) - und die Ergebnisse der durchgeführten Wartungen bzw. womöglich erforderliche Instandsetzungsmaßnahmen bisher auch ggü. Frau Behrmann und Frau Fischer nachgewiesen werden mussten (BUG/ Bereich Umwelt/ K 352 über BUG/ E 147) - muss es nach diesseitigem Verständnis in ihrer Behörde zu den genehmigten Anlagen nach wie vor ordentlich geführte Akten geben. Die vergebene Abfallerzeugernummer lautet B 503 32 A 00. Ich bitte höflichst das Vorstehende anhand dieser weiteren Hinweise zu prüfen und ggf. mit der HPA eine Einsichtnahme in die benötigte Umweltakte/ Bauakte - oder wie auch immer die umschriebenen Akten von ihrer Behörde bezeichnet werden - zu klären und mir kurzfristig die benötigten Informationszugänge zu gewähren. Sofern die beschriebenen Überwachungen inzwischen nicht mehr von ihrer Behörde, sondern vieleicht von der HPA oder einer anderen Behörde absolviert werden, so bitte ich an dieser Stelle nocheinmal darum die Anfrage an die entsprechende auskunftspflichtige Stelle weiterzuldeiten und mich auch darüber zu informieren. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188987 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188987/
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BUE Sehr geehrteAntragsteller/in und Herren, vielen Dank für Ihr Sch…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BUE
Datum
25. Juni 2020 19:35
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw. Ihre Nachricht oder Anfrage an die Behörde für Umwelt und Energie. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens müssen gegebenenfalls personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dabei nimmt die Behörde für Umwelt und Energie den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Behörde Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Deshalb haben wir für Sie ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz auf unserer Website im Internet unter https://www.hamburg.de/bue/ ( https://www.hamburg.de/bue/ ) unter dem Stichwort „Datenschutzerklärung der BUE“ zusammengestellt. Den Informationen können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie hinsichtlich des Datenschutzes haben. Falls Sie mit der Verarbeitung nicht bzw. nicht mehr einverstanden sind, senden Sie uns eine Nachricht bzw. Mitteilung, damit wir Ihre personenbezogenen Daten löschen. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Löschung Ihrer Daten gegebenenfalls Ihr Anliegen nicht abschließend bearbeitet werden kann. Sollten Sie bereits gegen die Verarbeitung Widerspruch eingelegt haben, betrachten Sie diese Mail als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre zweite Anfrage vom 25.06.2020 in o.g. Angelegenheit. Die Prüfu…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
Gebühren; Unterlagen wg. Errichtung einer Dieselöltankstelle auf dem Grundstück Antwerpenstr. 1A, 21129 Hamburg-Waltershof [#188987]
Datum
3. Juli 2020 16:26
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre zweite Anfrage vom 25.06.2020 in o.g. Angelegenheit. Die Prüfung Ihres Anliegens, insbesondere die Prüfung der Unbedenklichkeit des Zugänglichmachens und das zur Verfügung-Stellen der erwünschten Informationen löst im zuständigen Fachamt einen größeren Aufwand aus. Hierfür sind nach der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz Gebühren in Höhe von voraussichtlich 97,05 € (1,5 h gehobener Dienst) zu erheben. Sollten Sie mit einer Bearbeitung Ihrer Anfrage durch die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (ehemals Behörde für Umwelt und Energie) einverstanden sein und bereit sein, die hierfür fälligen Gebühren zu entrichten, bitte ich um eine kurze Mitteilung bis zum 10.07.2020. Die Gebühren werden dann mit einem gesonderten Bescheid erhoben. Sollten wir bis zu dem vorstehend genannten Termin keine Nachricht von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie Ihre Informationsanfrage nicht mehr aufrecht erhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich die Übernahme der von Ihnen angezeigten vorraussichtlichen Kos…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gebühren; Unterlagen wg. Errichtung einer Dieselöltankstelle auf dem Grundstück Antwerpenstr. 1A, 21129 Hamburg-Waltershof [#188987]
Datum
4. Juli 2020 12:51
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich die Übernahme der von Ihnen angezeigten vorraussichtlichen Kosten für die Beibringung der benötigten Informationszugänge. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188987 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188987/
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Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BUE Sehr geehrteAntragsteller/in und Herren, vielen Dank für Ihr Sch…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BUE
Datum
4. Juli 2020 12:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw. Ihre Nachricht oder Anfrage an die Behörde für Umwelt und Energie. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens müssen gegebenenfalls personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dabei nimmt die Behörde für Umwelt und Energie den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Behörde Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Deshalb haben wir für Sie ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz auf unserer Website im Internet unter https://www.hamburg.de/bue/ ( https://www.hamburg.de/bue/ ) unter dem Stichwort „Datenschutzerklärung der BUE“ zusammengestellt. Den Informationen können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie hinsichtlich des Datenschutzes haben. Falls Sie mit der Verarbeitung nicht bzw. nicht mehr einverstanden sind, senden Sie uns eine Nachricht bzw. Mitteilung, damit wir Ihre personenbezogenen Daten löschen. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Löschung Ihrer Daten gegebenenfalls Ihr Anliegen nicht abschließend bearbeitet werden kann. Sollten Sie bereits gegen die Verarbeitung Widerspruch eingelegt haben, betrachten Sie diese Mail als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrer E-Mail vom 25.06.20 baten Sie um Prüfung weiterer Hinweise zu der Dieselölt…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
AW: [EXTERN]- Unterlagen wg. Errichtung einer Dieselöltankstelle auf dem Grundstück Antwerpenstr. 1A, 21129 Hamburg-Waltershof [#188987]
Datum
14. Juli 2020 14:27
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrer E-Mail vom 25.06.20 baten Sie um Prüfung weiterer Hinweise zu der Dieselöltankstelle, des Heizöltanks, der Sammelgrube und der entsprechenden Baugenehmigung. Nach hiesiger Recherche war festzustellen, dass es am unterirdischen Heizöltank Mängel gab, die von der Firma STS Tankservice GmbH im Juli 2017 behoben wurden. Der Nachweis hierzu ist als pdf-Dokument beigefügt. Die nächste Prüfung des Heizöltanks ist im März 2022 fällig. Die Abscheideranlage an der stillgelegten Dieseltankanlage wurde im März 2017 gereinigt, den Reinigungs- und Entsorgungsnachweis habe ich als pdf- Dokument beigefügt. Da die Betankungsanlage nicht mehr in Betrieb ist, fällt auch kein ölverunreinigtes Abwasser mehr an. Eine halbjährliche Reinigung der Abscheideranlage ist derzeit nicht erforderlich. Es liegen hier keine Informationen darüber vor, ob die Abscheideranlage ausgebaut, oder ggf. zukünftig wieder genutzt werden soll. Über den Verbleib des Dieseltanks liegt ebenfalls keine Information vor. Diese Anlagen werden z.Zt. nicht überwacht, da sie im stillgelegten Zustand nicht umweltrelevant sind. Die von Ihnen genannte Baugenehmigung Fi/BA3/00386/2000 und die darin als Anlagen 2 und 4 enthaltene "Stellungnahme zur baurechtlichen Genehmigung" sind in unserem Haus nicht bzw. nicht mehr vorhanden, möglicherweise wurde die Überwachungsakte vernichtet, da sie älter als 10 Jahre war. Gegenüber Ihrer ersten Anfrage vom 15.06.2020, die schriftlich einfach beantwortet werden konnte, ist diese 2. Anfrage mit einem höheren Verwaltungsaufwand und Kosten verbunden. Sie hatten am 04.07.20 der Übernahme der Kosten zugestimmt. Der Gebührenbescheid wird separat zugesandt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], sehr geehrtes Team Transparenzgesetz, ich habe am 15. Juni 2020 bei der Behörde für Umwelt, Kl…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]- Unterlagen wg. Errichtung einer Dieselöltankstelle auf dem Grundstück Antwerpenstr. 1A, 21129 Hamburg-Waltershof [#188987]
Datum
16. Juli 2020 17:48
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], sehr geehrtes Team Transparenzgesetz, ich habe am 15. Juni 2020 bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) die Anfrage # 188987 nach dem HmbTG und HmbUIG gestellt und mich klar und deutlich artikuliert, welche einzelnen Informationszugänge ich benötige. Aufgrund Ihrer unglaubwürdigen/ ausweichenden Antwort vom 25. Juni 2020, 13:41 und der darin gemachten falschen Unterstellungen habe ich Ihnen mit e-Mail vom 25. Juni 2020, 19:32 zu den auf der städtischen Mietfläche „Antwerpenstr. 1“ gem. § 4 BImSchG errichteten genehmigungspflichtigen Anlagen div. sachkundige Hinweise gegeben, die begründen das die BUKEA hierzu eine oder mehrere Umweltakten führen muss. Mit dieser Maßgabe habe ich die beantragten Informationszugänge noch einmal erneuert. Daraufhin haben Sie mir für die BUKEA mit e-Mail vom 03. Juni 2020, 16:26 mitgeteilt das die Prüfung der Unbedenklichkeit des Zugänglichmachens und das zur Verfügung stellen der erwünschten Informationen im zuständigen Fachamt einen größeren Aufwand auslösen würde und von mir binnen 7 Tagen für voraussichtlich 1,5 h gehobener Dienst eine Erklärung zur Übernahme von 97,05 € Kosten verlangt. Mit e-Mail vom 04. Juli 2020, 12:51 habe ich Ihnen die eingeforderte Erklärung schriftlich bestätigt. Jetzt haben Sie mit e-Mail vom 14. Juli 2020, 14:27 den unlauteren Versuch unternommen, diese harten Fakten vorsätzlich zu verdrehen, indem Sie entgegen der zur Anfrage öffentlich einsehbaren Korrespondenzen die unwahr Behauptung aufgestellt haben das ich mit meiner e-Mail vom 25. Juni 2020, 19:32 um eine Prüfung weiterer Hinweise zu dem Heizöltank und der Kläranlagen Sammelgrube sowie der dazu erteilten Baugenehmigungen gebeten habe. Das ist schlichtweg unwahr, weil ich Ihnen diese Hinweise lediglich übermittelt habe damit Sie die nach dem HmbTG beantragten Informationszugänge innerhalb der BUKEA ausfindig machen können. In Fortsetzung dieser als Abwehrhandlung zu wertenden Vorgehensweise haben Sie mir zu dem unterirdischen Heizöltank des Büro- und Sozialgebäudes einen Montagebericht vom 07. Juli 2017 und zur Abscheideranlage für die zwei oberirdischen Dieselöltankstellenanlagen eine a) Auftrags- und Arbeitsbestätigung b) Wartungsbericht Abscheideranlage c) Abfall Übernahmeschein Nr. 27633973416310/8 übermittelt. Diese drei Belege datieren alle auf den 21. März 2017. Diese Unterlagen haben Sie Ihrer gestrigen e-Mail beigeheftet obwohl ich sie überhaupt nicht abgefordert habe, um in Ihrer niedergeschriebenen Argumentationskette zur Umweltrelevanz der Dieselöltankstellenanlagen lückenhafte Ausführungen für die BUKEA oberflächlich zu plausibilisieren. Sie haben diesen Weg von vorsätzlichen Falschdarstellungen gewählt, um im weiteren behaupten zu können, das angeblich die benötigte Stellungnahme zur baurechtlichen Genehmigung der Tankstellenanlage im Haus der BUKEA nicht bzw. nicht mehr vorhanden wäre und die Überwachungsakte möglicherweise vernichtet worden sein könnte da sie älter als 10 Jahre war. Gleichwohl haben Sie bei den von Ihnen gewählten Vorgehensweisen aber auch verkannt das sich dabei ein denklogischer Rückschluss ergibt, der darauf schließen lässt dass es im Hause der BUKEA auch tatsächlich die benötigten Akten/ Informationen gibt. Schließlich müssen die per e-Mail auf elektronischem Wege im Portable Document Format (PDF) übermittelten Unterlagen in ihrem Hause auch an irgendeiner Stelle aufbewahrt werden. - Sei es in Form einer konventionellen Papierakte und/oder in Form eines EDV gestützten Archivs (!) 1. Hiermit stelle ich klar, dass ich mit der an Sie und das Team Transparenzgesetz der BUKEA gerichteten e-Mail vom 25. Juni 2020, 19:32 keine 2. Anfrage gestellt habe. Deshalb habe ich der BUKEA auch keinen höheren Verwaltungsaufwand zu erstatten, der dem Steuerzahler aus Ihren unredlichen Vorgehensweisen entstanden ist. 2. Aufgrund bestimmter Sachverhalte ist davon auszugehen das Sie auf Anweisung gehandelt haben, da eine bestimmte Wirtschaftspolitik und deren Folgen geheim gehalten werden sollen. Deshalb fordere ich Sie (die anonymisierte Person) und das gesamte Team Transparenzgesetz dazu auf meine nach dem HmbTG gestellten Anträge # 188987 und # 187615 mit allen dazu eingereichten Unterlagen und geführten Korrespondenzen sämtlichen Mitarbeiterrinnen und Mitarbeitern in der Präsidialabteilung sowie folgenden Mitarbeitern und Mitarbeiterrinnen in den Fachabteilungen [geschwärzt] - [geschwärzt] (Naturschutz, Grünplanung und Bodenschutz) [geschwärzt] - [geschwärzt] (Bodenschutz und Altlasten) [geschwärzt] - [geschwärzt] (Bodenschutz/ Altlasten) [geschwärzt] - [geschwärzt] (Immissionsschutz und Abfallwirtschaft) [geschwärzt] - [geschwärzt] (Betrieblicher Umweltschutz) [geschwärzt] - [geschwärzt] (Wasser, Abwasser und Geologie) [geschwärzt] - [geschwärzt] (Wasserwirtschaft) [geschwärzt] - [geschwärzt] (Abwasserwirtschaft) [geschwärzt] - [geschwärzt] (Geologisches Landesamt) zur Kenntnis zu geben und dabei auf die mit der Antragserfüllung verbundenen Missstände hinzuweisen. Bitte so, das jetzt kurzfristig den Anträgen entsprochen wird und Ihr Verhalten intern aufgeklärt wird. Hilfsweise weise ich auch alle damit unmittelbar und mittelbar beteiligten Mitarbeiterrinnen und Mitarbeiter der BUKEA darauf hin, das es sich bei den beiden Dieselöltankstellen mit Abscheideranlage um genehmigungspflichtige Anlagen gem. § 4 BImSchG handelt. Die Genehmigungsvoraussetzungen zum Betrieb sind bekanntlich in § 6 BImSchG sowie den dazugehörigen Verordnungen geregelt. Zudem sind in § 32 BImSchG (Beschaffenheit von Anlagen), § 33 (Bauartzulassung), § 37 (Erfüllung von zwischenstaatlichen Vereinbarungen zu Rechtsakten der EU), § 52 (Überwachung) und § 62 (OWI Verfahren) div. Einzelheiten geregelt. In § 18, Abs. 2. BImSchG ist auch geregelt, dass die erteilte Genehmigung erlischt, wenn eine Anlage während eines Zeitraums von mehr als drei Jahren nicht mehr betrieben worden ist. (2) Die Genehmigung erlischt ferner, soweit das Genehmigungserfordernis aufgehoben wird. (3) Die Genehmigungsbehörde kann auf Antrag die Fristen nach Absatz 1 aus wichtigem Grunde verlängern, wenn hierdurch der Zweck des Gesetzes nicht gefährdet wird. Unter Zugrundelegung einer objektiven sachlichen Würdigung ergibt sich daraus, dass Sie die unzulänglichen Ausführungen in Ihrer e-Mail vom 14. Juli 2020, 14:27 vorsätzlich darauf ausgerichtet haben das HamTG, HamUIG und das IFG rechtsmissbräuchlich zu beugen, weil nach Ihren schriftlichen Ausführungen • Die Genehmigungen der besonders überwachungsbedürftigen Anlagen inzwischen erloschen sein müssten, da die Anlagen gem. § 18, (1) 2. BImSchG während eines Zeitraums von mehr als drei Jahren nicht mehr betrieben wurden • Der BUKEA noch überhaupt keine Reinigungs- und Entsorgungsnachweise zu den vorhandenen zwei Tanklagerbehältern mit div. Rohrleitungen und zwei Zapfsäulen vorliegen. In den Anlagen sind also zumindest noch Gas-, Rest- und Slotmengen vorhanden. • Der BUKEA keine endgültigen Stilllegungsanzeigen mit Endabnahmeprotokollen zu den besonders überwachungsbedürftigen Anlagen vorliegen • Die Hamburg Port Authority (HPA) in ihrer Eigenschaft als zuständige Hoch- und Tiefbaubehörde im Hafen noch keine Bau- und/oder Teilbaugenehmigung zum Rückbau der besonders überwachungsbedürftigen Anlagen erteilt hat Somit gehen - entgegen Ihren unvollständigen und falschen Darstellungen - selbstverständlich noch „nicht unerhebliche Gefahren“ von den ungereinigten oberirdischen Dieselöltankstellen und den dazugehörigen Öl führenden Leitungen zu den Zapfsäulen sowie Leitungen von den Betankungsflächen zu den unterirdischen Abscheideranlagen aus. Insbesondere auch schon deshalb, weil der verbundenen Tochtergesellschaft der HHLA die Errichtung der Anlagen in einem Hochwasser gefährdeten Polderschutzgebiet genehmigt wurden. Im Übrigen erlaube ich mir den fachkundigen Hinweis dass die Sattelfüsse der oberirdischen Tankbehälter ohne jedwede Verankerungen auf einer Betonplatte stehen. Damit ist z. B. auch bei einer großen Sturmflut die eklatante Gefahr gegeben, das die ungereinigten oberirdischen Tankbehälter im Hochwasser aufschwemmen und ein Abriss der Öl führenden Leitungen zu den Zapfsäulen damit einhergehen könnte. Zudem könnten die verschiedenen Restinhalte der unterirdischen Leitungen zum Schaden der Umwelt ausgespült werden. Von daher müssen natürlich auch Notfallpläne und geeignete Gegenmaßnahmen angeordnet worden sein. Diese Anordnungen und erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen kann die BUKEA natürlich nur Fach- und Sachgerecht überwachen, wenn ihr die benötigten Informationen, also die Akten zu den erteilten Genehmigungen, deren Inhalte z. Bsp. Aufschluss über baurechtliche Typzulassungen, Inhalte, Abmaße, Leckanzeigegeräte, Feuer- und Brandschutzausführungen, Explosionsschutzausführungen, Ausführungen zu Dichtungswerkstoffen, Auffangmaterialien, Betonausführungen, Sammelbehältnisse usw. vorliegen. Aus diesen Gründen darf/ durfte die BUKEA die von ihr nach dem BImSchG zu führenden Akten - wozu natürlich auch die Stellungnahme zur baurechtlichen Genehmigung gehört – überhaupt noch nicht vernichten. Vorraussetzungen dafür wären, dass die Anlagen endgültig stillgelegt und Überprüfungen der BUKEA das auch ergeben hätten und das im Anschluss daran auch bestimmte Aufbewahrungsfristen abgelaufen wären. Wegen einer Gesetzesnovelle des BISchG und der von den Anlagen ausgehenden Gefahren hat in dem vorliegenden Fall vielmehr der Inhaber der Genehmigung an die BUKEA die Hinterlegung einer Sicherheit nachzuweisen. Im Übrigen ergibt sich aus bestimmten Unterlagen und schriftlichen Zeugenaussagen, das die in 2001 von der BSU nach dem BImSchG unter der Erzeugernummer B 503 32 A 00 erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung an die 2004 bestattete Cellpap Trucking Speditions GmbH & Co. erteilt wurde. Also abweichend zu der Baugenehmigung vom 28.02.2001, die das Bezirksamt Hamburg-Mitte/ Ortsamt Finkenwerder wegen eines gemeinsamen Antrages der Cellpap Terminal Hamburg Umschlags- und Transport GmbH (100% HHLA) und des Amtes für Strom- und Hafenbau als Teil der Wirtschaftsbehörde unter der Genehmigungs-Nr. Fi/BA3/00386/2000 erteilt hat. 3. Wieso und aus welchen Gründen Sie mir den Abfall Übernahmeschein Nr.27633973416310/8 vom 21.03.2017 unaufgefordert übermittelt haben, habe ich bereits erläutert. Im Gegenzug fordere ich Sie dazu auf mir ebenso plausibel darzulegen, wieso und aus welchen Gründen der Übernahmeschein auf die Erzeugernummer der vor 13 Jahren am 10.03.2004 zur Insolvenz angemeldeten Cellpap Trucking Speditions GmbH & Co. aufgemacht und von der BUKEA akzeptiert/ genehmigt wurde. 4. Darüber hinaus fordere ich Sie aufgrund der gegebenen Umstände dazu auf mir schriftlich zu bestätigen, dass die BUKEA die Fristen für die vorübergehend stillgelegten Tankstellenanlagen nicht auf einen Antrag der HHLA oder einen Antrag einer verbundenen Tochtergesellschaft aus wichtigem Grund gem. § 18, Abs. (3) BISchG verlängert hat. 5. Für den Fall, das für eine oder beide vorübergehend stillgelegten Tankstellenanlagen bei der BUKEA ein Antrag auf Fristverlängerung gem. § 18, Abs. (3) gestellt worden sein sollte und/oder die Fristen verlängert worden sein sollten, erweitere ich hiermit meinen Antrag # 188987 vom 15. Juni 2020, 19:26 und erbitte zusätzlich auch alle diesbezüglichen Unterlagen in Form von Farbkopien oder zur persönlichen Einsichtnahme vor Ort. Diese Antragserweiterung bezieht sich natürlich auch auf etwaige Stilllegungsanzeigen und Endabnahmeprotokolle. 6. Hiermit erneuere ich noch einmal meine Anträge auf Informationszugang und beantrage einen schriftlichen Bescheid. Noch immer mit freundlichen Grüßen, [geschwärzt] Anfragenr: 188987 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BUE Sehr geehrteAntragsteller/in und Herren, vielen Dank für Ihr Sch…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BUE
Datum
16. Juli 2020 17:50
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw. Ihre Nachricht oder Anfrage an die Behörde für Umwelt und Energie. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens müssen gegebenenfalls personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dabei nimmt die Behörde für Umwelt und Energie den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Behörde Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Deshalb haben wir für Sie ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz auf unserer Website im Internet unter https://www.hamburg.de/bue/ ( https://www.hamburg.de/bue/ ) unter dem Stichwort „Datenschutzerklärung der BUE“ zusammengestellt. Den Informationen können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie hinsichtlich des Datenschutzes haben. Falls Sie mit der Verarbeitung nicht bzw. nicht mehr einverstanden sind, senden Sie uns eine Nachricht bzw. Mitteilung, damit wir Ihre personenbezogenen Daten löschen. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Löschung Ihrer Daten gegebenenfalls Ihr Anliegen nicht abschließend bearbeitet werden kann. Sollten Sie bereits gegen die Verarbeitung Widerspruch eingelegt haben, betrachten Sie diese Mail als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz …
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Unterlagen wg. Errichtung einer Dieselöltankstelle auf dem Grundstück Antwerpenstr. 1A, 21129 Hamburg-Waltershof“ [#188987] [#188987]
Datum
16. Juli 2020 18:49
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/188987/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, da es offensichtlich ist das die BUKEA die benötigten Informationszugänge zu Unrecht verweigert. Siehe hierzu bitte die geführten Korrespondenzen, insbesondere die zuletzt geführten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 188987.pdf - 2020-07-14_1-AbscheiderreinigungFuchslocher.pdf - 2020-07-14_1-HeizltankInstandsetzung.pdf Anfragenr: 188987 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188987/