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Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen

sämtliche interne Konzepte, Weisungen, Pläne sowie Kommunikation zu den getroffenen bzw. zu treffenden Maßnahmen nach der Kurzfristenergieversorgungs­sicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) sowie Mittelfristenergieversorgungs­sicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) für ihre Liegenschaften. Personenbezogene Daten dürfen geschwärzt werden, sofern es sich nicht um politische Mandatsträger (z.B. Minister, Staatssektretäre, Abgeordnete) handelt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Dezember 2022
  • Frist
    7. Januar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche interne…
An Bundesamt für Naturschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen [#264617]
Datum
3. Dezember 2022 07:29
An
Bundesamt für Naturschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche interne Konzepte, Weisungen, Pläne sowie Kommunikation zu den getroffenen bzw. zu treffenden Maßnahmen nach der Kurzfristenergieversorgungs­sicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) sowie Mittelfristenergieversorgungs­sicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) für ihre Liegenschaften. Personenbezogene Daten dürfen geschwärzt werden, sofern es sich nicht um politische Mandatsträger (z.B. Minister, Staatssektretäre, Abgeordnete) handelt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264617 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264617/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Naturschutz
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage an das Bundesamt für Naturschutz. Wie gewüns…
Von
Bundesamt für Naturschutz
Betreff
Antw: Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen [#264617]
Datum
7. Dezember 2022 17:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage an das Bundesamt für Naturschutz. Wie gewünscht bestätigen wir Ihnen hiermit deren Eingang. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Naturschutz
Sehr << Antragsteller:in >> Bezug nehmend auf Ihren Antrag auf Übermittlung von Umweltinformationen v…
Von
Bundesamt für Naturschutz
Betreff
Antw: Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen [#264617]
Datum
30. Dezember 2022 09:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Bezug nehmend auf Ihren Antrag auf Übermittlung von Umweltinformationen vom 03.12.2022 übermittele ich Ihnen die gewünschten Unterlagen des BfN zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen als PDF-Dateien. In den Unterlagen enthaltene personenbezogene Daten wurden geschwärzt. Das BfN hat die Verordnung EnSikuMaV umgesetzt und folgende Maßnahmen ergriffen: ● Die 10 Sofortmaßnahmen zur Energieeinsparung des BMWK/KKB (Juni 2022) wurden vollständig umgesetzt, z.B.: ● Sensibilisierung der Beschäftigten; energiebewusstes Nutzerverhalten z. B. Standby-Schaltungen vermeiden, Ausschalten von Geräten, ● Senkung der Raumtemperatur in Büroräumen auf 19 Grad Celsius (Absenkung der Vorlauftemperatur von 75 Grad auf 60 Grad umgesetzt), ● Durchlauferhitzer/Untertischboiler (werden zum Spülen von Geschirr genutzt) in den Teeküchen wurden mit Zeitschaltuhren versehen und werden nur noch 6 Stunden pro Tag betrieben. Außerdem wurde die Temperatur gesenkt und steht jetzt auf Stufe 1 bzw. E., ● Bei den Kühlschränken wurde die Temperatur erhöht, ● Überprüfung der Energielieferverträge durch die BImA (siehe Mail Umsetzung von Sofortmaßnahmen), ● Energieeinsparung in Z 4 (Reduzierung der Beleuchtung in der Bibliothek), ● Die Außenbeleuchtung wurde reduziert. Es sind außen nur noch Sicherheits- und Notbeleuchtungen eingeschaltet. ● Haus 108 wird nicht mehr beheizt/aus der Nutzung genommen. ● Nichtbeheizung von nicht genutzten Teilbereichen; nur Frostschutz. ● Flure und Gemeinschaftsflächen werden nicht mehr beheizt. ● Eingangsbereich/Foyer wird nicht genutzt und nicht beheizt. Die Verlegung des Empfangs in den Artenschauraum wird über die Heizperiode aufrecht erhalten. ● Der Betrieb von privaten Geräten ist einzustellen. ● Das BfN am Hauptsitz Bonn hat bereits seit dem Jahr 2011 das EMAS Umweltmanagementsystem eingeführt. Zudem führen wir seit 2015 ein Energiecontrolling durch, sodass wir unsere Verbräuche regelmäßig überprüfen. ● Die BImA wurde auf die Heizungsoptimierung nach EnSimiMaV hingewiesen. ● Absenkungen über den Jahreswechsel auf 15 Grad verbunden mit Arbeiten im Homeoffice. ● Auf der Liegenschaft Insel Vilm wird der Dienstbetrieb vom 24.12. bis zum 01.01.23 vollständig eingestellt. Ich weise darauf hin, dass für die Umsetzung der EnSimiMaV in erster Linie die BImA als Eigentümerin bzw. Anmieterin der durch das BfN genutzten Liegenschaften zuständig ist. Von der Erhebung von Verwaltungskosten wird abgesehen. Mit freundlichen Grüßen