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Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen

sämtliche interne Konzepte, Weisungen, Pläne sowie Kommunikation zu den getroffenen bzw. zu treffenden Maßnahmen nach der Kurzfristenergieversorgungs­sicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) sowie Mittelfristenergieversorgungs­sicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) für ihre Liegenschaften. Personenbezogene Daten dürfen geschwärzt werden, sofern es sich nicht um politische Mandatsträger (z.B. Minister, Staatssektretäre, Abgeordnete) handelt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Dezember 2022
  • Frist
    7. Januar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche interne…
An Bundesamt für Strahlenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen [#264631]
Datum
3. Dezember 2022 07:37
An
Bundesamt für Strahlenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche interne Konzepte, Weisungen, Pläne sowie Kommunikation zu den getroffenen bzw. zu treffenden Maßnahmen nach der Kurzfristenergieversorgungs­sicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) sowie Mittelfristenergieversorgungs­sicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) für ihre Liegenschaften. Personenbezogene Daten dürfen geschwärzt werden, sofern es sich nicht um politische Mandatsträger (z.B. Minister, Staatssektretäre, Abgeordnete) handelt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264631 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264631/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Strahlenschutz
Eingangsbestätigung - Anfrage nach IFG Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Interesse an d…
Von
Bundesamt für Strahlenschutz
Betreff
Eingangsbestätigung - Anfrage nach IFG
Datum
5. Dezember 2022 11:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Interesse an der Arbeit und den Aufgaben des Bundesamtes für Strahlenschutz. Ihre Nachricht ist eingegangen und wird unter der Nummer PB2 - BfS - 07515/2022#0007 bearbeitet. Wir arbeiten daran, Ihre Anfrage schnell und gründlich zu beantworten. Da uns manchmal sehr viele Fragen gleichzeitig erreichen, kann das bis zu drei Wochen dauern. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (wie Name, Anschrift, Mailadresse) werden im Rahmen der Bearbeitung Ihrer Anfrage durch das Bundesamt für Strahlenschutz verarbeitet. Weitere Informationen, insbesondere zu Ihren Rechten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Daten, finden Sie in der Datenschutzerklärung unter https://www.bfs.de/DE/service/datenschutz/datenschutz.html. Mit freundlichem Gruß
Bundesamt für Strahlenschutz
Ihr IFG-Antrag vom 03.12.2022, Sachstand zur Bearbeitung Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag nach …
Von
Bundesamt für Strahlenschutz
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 03.12.2022, Sachstand zur Bearbeitung
Datum
23. Dezember 2022 14:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 03.12.2022 wurde an das zuständige Referat zur Bearbeitung weitergeleitet. Aufgrund aktueller Ressourcenengpässe kommt es derzeit leider zu Verzögerungen. Aus diesem Grund wird der Informationszugang innerhalb eines Monats nicht einzuhalten sein. Wir bemühen uns, Ihre Anfrage dennoch möglichst schnell zu beantworten. Ich bitte diesbezüglich um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Strahlenschutz
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 03.12.2022 erha…
Von
Bundesamt für Strahlenschutz
Betreff
Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen, Ihr IFG-Antrag vom 03.12.2022
Datum
6. Februar 2023 08:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 03.12.2022 erhalten Sie anbei die gewünschten Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen beim Bundesamt für Strahlenschutz. Aus Gründen der Datensparsamkeit wurden personenbezogene Daten gemäß Ihrer Einwilligung unkenntlich gemacht. Ich bitte Sie, die lange Bearbeitungszeit zu entschuldigen. Die Gewährleistung einer möglichst umfassenden Auskunft erforderte eine gründliche Recherche des Aktenbestandes, welche aufgrund bereits mitgeteilter Ressourcenengpässe nur verzögert erfolgen konnte. Diese Auskunft ergeht nach § 10 Absatz 1 Satz 2 IFG für Sie kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen