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Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen

sämtliche interne Konzepte, Weisungen, Pläne sowie Kommunikation zu den getroffenen bzw. zu treffenden Maßnahmen nach der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) sowie Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) für ihre Liegenschaften. Personenbezogene Daten dürfen geschwärzt werden, sofern es sich nicht um politische Mandatsträger (z.B. Minister, Staatssektretäre, Abgeordnete, Bundespräsidenten) handelt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Dezember 2022
  • Frist
    14. Januar 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche interne Konzepte, Weisungen…
An Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen [#265125]
Datum
10. Dezember 2022 12:35
An
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche interne Konzepte, Weisungen, Pläne sowie Kommunikation zu den getroffenen bzw. zu treffenden Maßnahmen nach der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) sowie Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) für ihre Liegenschaften. Personenbezogene Daten dürfen geschwärzt werden, sofern es sich nicht um politische Mandatsträger (z.B. Minister, Staatssektretäre, Abgeordnete, Bundespräsidenten) handelt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265125 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265125/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Ihr Auskunftsantrag vom 10.12.2022 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir den Eingang Ihr…
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Betreff
Ihr Auskunftsantrag vom 10.12.2022
Datum
12. Dezember 2022 16:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Auskunftsantrags gegenüber dem BASE per E-Mail am 12.12.2022. Der Antrag wird unter dem Aktenzeichen Z 7 -BASE - BASE07003/2022#0007 geführt. Ihren Antrag prüfen wir derzeit. Im Falle einer Auskunftserteilung können grundsätzlich Gebühren anfallen. Sollte es sich um eine einfache Auskunft handeln, werden keine Gebühren erhoben. Eine abschließende Entscheidung über die Gebühren kann erst nach der Bearbeitung anhand des entstandenen Aufwands erfolgen. Eine Ermäßigung oder Befreiung von den gesetzlichen Gebühren kommen nur bei Vorliegen der besonderen Voraussetzungen in Betracht, die von Ihnen nachzuweisen sind (insbesondere bei besonderen finanziellen Belastungen bzw. verminderter Leistungsfähigkeit). Gegebenenfalls bitten wir Sie um Übersendung entsprechender Nachweise. Hinweise zum Datenschutz: Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z. B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür bildet Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Verwaltung von Schriftgut geltenden Vorgaben der Dienstanweisung für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut und für den Schriftverkehr im BASE gespeichert. Weitere Informationen zum Datenschutz und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BASE unter: https://www.base.bund.de/datenschutz. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben mit Nachricht vom 10. Dezember 2022 (unser Az.: Z 7 -BASE – BAS…
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Betreff
Ihr Auskunftsantrag vom 10.12.2022 - Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen – Unser Az.: Z 7 -BASE – BASE07003/2022#0007
Datum
10. Januar 2023 13:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben mit Nachricht vom 10. Dezember 2022 (unser Az.: Z 7 -BASE – BASE07003/2022#0007) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen: "Sämtliche interne Konzepte, Weisungen, Pläne sowie Kommunikation zu den getroffenen bzw. zu treffenden Maßnahmen nach der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) sowie Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) für ihre Liegenschaften. Personenbezogene Daten dürfen geschwärzt werden, sofern es sich nicht um politische Mandatsträger (z.B. Minister, Staatssekretäre, Abgeordnete, Bundespräsidenten) handelt." Hierzu teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit der fachlich zuständigen Organisationseinheit das Folgende mit: Im Anhang beigefügt übersenden wir Ihnen die zwei Leitungsvorlagen, einen Vermerk des Justiziariates sowie die Hausverfügung vom 01.11.2022, welche im Intranet des BASE veröffentlicht wurde. Diese beinhaltet u. a. die von der Bundesverwaltung geforderte Umsetzung von Sofortmaßnahmen zur Energieeinsparung. Personenbezogene Daten und Daten, welche ggf. eine Drittbeteiligung nach § 8 IFG erforderlich gemacht hätten, haben wir geschwärzt. Insgesamt ist im BASE eine erhebliche Menge an Kommunikation zu dem von Ihnen angefragten Thema angefallen. Es handelt sich hierbei um zahlreiche E-Mails und sonstige Dokumente. Ein Zusammenstellen dieses Materials sowie eine Prüfung und ggfs. Schwärzung und Aussonderung von nicht herauszugebenden Inhalten würde einen erheblichen Verwaltungsaufwand darstellen, der Ihnen nach Maßgabe der IFGGebV (Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz) sowie deren Anlage in Rechnung zu stellen wäre. Es wäre insoweit nicht mehr von einer einfachen Auskunft auszugehen, wobei wir den genauen Aufwand, nicht abschließend abschätzen können. Die tatsächliche Gebührenhöhe richtet sich unter anderem nach dem tatsächlichen Verwaltungsaufwand; die Gebühr kann aber nicht höher als 500 Euro ausfallen. Bitte beachten Sie außerdem den folgenden Hinweis: Die Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) findet im BASE keine Anwendung, da das BASE nicht Eigentümerin der genutzten Immobilien ist. Für die Heizungsanlagen sind die Eigentümer der Immobilie (Titel 1 der EnSimiMaV) zuständig. Darüber hinaus findet der Titel 2 der EnSimiMaV ausschließlich Anwendung bei Maßnahmen zur Energieeinsparung in der Wirtschaft. Bitte teilen Sie mir bis zum 24.01.2023 mit, ob Sie Ihren Antrag mit Erteilung beigefügter amtlicher Informationen als erledigt betrachten oder diesen aufrechterhalten, konkretisieren oder zurücknehmen möchten. Ich werde zunächst Ihre Rückmeldung abwarten, ehe ich weitere, notwendige Verfahrensschritte einleite. Sollte ich bis zum 24.01.2023 keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass sich der Antrag mit der bereits erfolgten Übersendung der o.g. Unterlagen erledigt hat. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Bereitstellung der Unterlagen, die für meine wissenschaftliche…
An Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Auskunftsantrag vom 10.12.2022 - Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen – Unser Az.: Z 7 -BASE – BASE07003/2022#0007 [#265125]
Datum
11. Januar 2023 08:17
An
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Bereitstellung der Unterlagen, die für meine wissenschaftliche Studie der Energieversorgungssicherungsmaßnahmen bei den Bundesbehörden ausreichend und im Vergleich mit anderen Behörden sehr vorbildlich sind. Es sind also keine weiteren Recherchen hinsichtlich der Kommunikation erforderlich. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265125 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265125/