Unterlagen zu Gebühren für Anträge nach §45 Abs.1 S.2 Nr.3 StVO
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß der aktuellen Rechtslage gilt bundesweit folgendes (Verwaltungsgericht Regensburg, Urteil v. 26.07.2018 – RN 5 K 16.17339)
„Solange kein Luftreinhalte- oder Aktionsplan besteht, der Verkehrsbeschränkungen oder Verkehrsverbote nach Maßgabe für straßenverkehrsrechtliche Vorschriften vorsieht, kann der Anwohner verlangen, dass die Straßenverkehrsbehörde Maßnahmen ergreift, die eine Verletzung seiner Gesundheit durch straßenverkehrsbedingte Überschreitungen des Immissionsgrenzwerte des nach Maßgabe des Verursacheranteils und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ausschließen (so BVerwG v.29.03.2007-7 C 9/06,Rn.32 u.EuGH vom 25.07.2008-C-237/07 Rn.42, juris).“
In Hamburg beabsichtigt die für entsprechende Maßnahmen zuständige Behörde für Inneres und Sport für die Bearbeitung entsprechender Anträge Gebühren von 360,- Euro zu nehmen.
Im Hamburger Abendblatt (https://www.abendblatt.de/hamburg/article216218947/Tempo-30-in-Hamburg-Streit-an-allen-Fronten.html) wird der Umweltsenator Jens Kerstan mit folgenden Worten zitert: "Bei den Bürgeranträgen auf Tempo 30 habe seine Behörde „von der Erhebung der hohen Gebühren abgeraten."
Sofern Ihnen hierzu schrifliche Unterlagen, insbes. Mail- und Schriftverkehr und/ oder Rechtsgutachten bzw. (behördeninterne) Einschätzungen zur Rechtsgültigkeit vorliegen, möchte ich Sie bitten, mir diese Informationen unverzüglich zuzusenden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum18. Januar 2019
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20. Februar 2019
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