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Unterlagen zum Antrag Verkehrsberuhigung Zabel-Krüger-Damm zum Schutz vor verkehrsbedingtem Lärm VI B 6-7 VB-200290-290 Zabel-Krüger-Damm/RD

alle Unterlagen und Akten zum Antrag der Bürgerinitiative ZKD die per Mail am 24.4.2021 bei Ihnen eingegangen ist und die Unterlagen die auf den Wiederspruch ihrer Entscheidung erstellt wurden. Ihr Geschäftszeichen ist VI B 6-7 VB-200290-290 Zabel-Krüger-Damm/RD.
Insbesondere senden Sie uns die Rohdaten der durchgeführten Verkehrszählung , deren Auswertung und die Berechnung der Verkehrlärmbelastung (inkl. eingesetzte Auswertemethode).

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    1. Januar 2023
  • Frist
    4. Februar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle U…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen zum Antrag Verkehrsberuhigung Zabel-Krüger-Damm zum Schutz vor verkehrsbedingtem Lärm VI B 6-7 VB-200290-290 Zabel-Krüger-Damm/RD [#266691]
Datum
1. Januar 2023 16:48
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Unterlagen und Akten zum Antrag der Bürgerinitiative ZKD die per Mail am 24.4.2021 bei Ihnen eingegangen ist und die Unterlagen die auf den Wiederspruch ihrer Entscheidung erstellt wurden. Ihr Geschäftszeichen ist VI B 6-7 VB-200290-290 Zabel-Krüger-Damm/RD. Insbesondere senden Sie uns die Rohdaten der durchgeführten Verkehrszählung , deren Auswertung und die Berechnung der Verkehrlärmbelastung (inkl. eingesetzte Auswertemethode).
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266691 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266691/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Unterlagen zum Antrag Verkehrsberuhigung Zabel-Krüger-Damm zum Schutz vor verkehrsbedingtem Lärm Sehr << Ant…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
Unterlagen zum Antrag Verkehrsberuhigung Zabel-Krüger-Damm zum Schutz vor verkehrsbedingtem Lärm
Datum
17. Januar 2023 11:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mit Antrag vom 01.01.2023 haben Sie eine Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zum Verwaltungsvorgang Verkehrsberuhigung Zabel-Krüger-Damm zum Schutz vor verkehrsbedingtem Lärm in Berlin Reinickendorf beantragt. Die Akteneinsichtnahme / Aktenauskunft nach dem IFG ist grundsätzlich kostenpflichtig. Gemäß § 16 IFG sind für eine Akteneinsicht oder Aktenauskunft (und für ein eventuelles Widerspruchsverfahren) Gebühren zu erheben. Dabei findet das Gesetz über Gebühren und Beiträge (GebBtrG) in Verbindung mit der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) Anwendung. In der VGebO sind in Tarifstelle 1004 die Kosten bzw. Gebühren für Amtshandlungen nach dem IFG und vergleichbarer gesetzlicher Informationsansprüche geregelt. Ergänzend sind in Tarifstelle 1001 Regelungen für die Anfertigung von Abschriften, Fotokopien oder vergleichbarer Handlungen enthalten, soweit diese nicht bereits in Tarifstelle 1004 vorgegeben sind. Die Höhe der festzusetzenden Gebühren orientiert sich am Verwaltungs- / Zeitaufwand für die Durchführung der Amtshandlung. So sind beispielsweise für eine einfache Akteneinsicht oder eine einfache Aktenauskunft Gebühren zwischen 5 € - 100 € nach 1004 festzusetzen, für eine Akteneinsicht oder schriftliche Auskunft, die einen außergewöhnlichen hohen Aufwand verursacht, hingegen 250 € bis 500 €. In dem hier vorliegenden Fall würde aufgrund des Umfangs der Akte und den Vorbereitungen für das digitale Versenden von einem Zeitaufwand von ca. 120 Minuten auszugehen sein. Damit wären Kosten von mindestens 100,00 € verbunden. Unsere Verwaltungsakte enthält neben den Schriftverkehr die Verkehrszähldaten und das Gutachten über die Höhe der Verkehrslärmbelastung. Wenn Sie darüber hinaus zur Methodik der Erhebung von Verkehrszähldaten Informationen benötigen, bitte ich Sie, sich an unser Fachdienststelle SenUMVK VI C (Ansprechpartnerin sabine.kröger@senumvk.berlin.de<mailto:sabine.kröger@senumvk.berlin.de>) und hinsichtlich der Verkehrslärmbelastung an die entsprechende Fachdienststelle SenUMVK IC (Ansprechpartner jörg<<E-Mail-Adresse>><mailto:jörg<<E-Mail-Adresse>>>) zu wenden. Bitte benachrichtigen Sie mich, ob Sie eine Auskunft mit Kopien per E-Mail oder die Möglichkeit einer Akteneinsicht bei uns im Hause erhalten möchten, diese würde aufgrund der vorhandenen Papierakten pro halbe Stunde Kosten von 25,00 € verursachen. Mit freundlichen Grüßen