Unterlagen zum Brand am Werkzeugmaschinenlabor (WZL) der RWTH Aachen
Die folgende Anfrage nach IFG NRW habe ich ursprünglich an die Polizei Aachen gestellt, wurde von dort allerdings an Sie verwiesen (siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/unterlagen-zum-brand-am-werkzeugmaschinenlabor-wzl-der-rwth-aachen/).
Die Aachener Zeitung vom 18.03.2016 berichtet: „Die Aachener Polizei hat ihre Ermittlungen zur Brandursache beim Werkzeugmaschinenlabor (WZL) der RWTH eingestellt. [...] Die Akten seien an die Staatsanwaltschaft abgegeben worden.“
In dem Artikel ist außerdem zu lesen: „Ein von den Brandermittlern beauftragter Sachverständiger sei zu dem Ergebnis gekommen, [...] dass nicht zu bestimmen sei, ob Brandstiftung oder ein technischer Defekt die Ursache gewesen ist.“
Bitte übersenden Sie mir eine Übersicht/eine Auflistung/ein Inhaltsverzeichnis oder ein entsprechendes Dokument, das eine Übersicht der Akten enthält, die Sie von der Polizei Aachen erhalten haben. Bitte übersenden Sie mir außerdem den Bericht des im Artikel erwähnten Sachverständigen, aus dem sich dessen Urteil ergibt.
Ich erkenne an, dass Ihre Ermittlungen zum Brand am WZL noch andauern. Dennoch stehen meiner Meinung nach bei den von mir gewünschten Informationen § 6 und § 7 IFG NRW einer Veröffentlichung nicht im Weg, da die Ermittlungsarbeit der Polizei bereits abgeschlossen ist und meine Anfrage sich ausschließlich auf diese Dokumente bezieht.
Ich bedanke mich bereits im Voraus recht herzlich bei Ihnen.
Anfrage eingeschlafen
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Datum19. September 2016
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21. Oktober 2016
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