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Untersuchungsbericht falschdeklarierter Fässer in der Landessammelstelle Geesthacht

1) An das BfS gerichtete Schreiben vom 9.10.09 zur Untersuchung der 155 Fässer in der Landessammelstelle (mitsamt aller übermittelter Dokumente)

2) Befinden sich die Fässer weiterhin dort oder wurden - ggf. in Teilen - Bestände nach Niedersachsen verbracht?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Mai 2016
  • Frist
    25. Juni 2016
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Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) An das …
An Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Untersuchungsbericht falschdeklarierter Fässer in der Landessammelstelle Geesthacht [#16885]
Datum
26. Mai 2016 17:44
An
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) An das BfS gerichtete Schreiben vom 9.10.09 zur Untersuchung der 155 Fässer in der Landessammelstelle (mitsamt aller übermittelter Dokumente) 2) Befinden sich die Fässer weiterhin dort oder wurden - ggf. in Teilen - Bestände nach Niedersachsen verbracht?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen, und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Guten Tag, Herr Antragsteller/in, auf Ihre Anfrage vom 26.5.2016 teile ich Ihnen Folgendes mit: Zu 1: Die von Ih…
Von
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Betreff
Untersuchungsbericht falschdeklarierter Fässer in der Landessammelstelle Geesthacht
Datum
6. Juli 2016 07:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, Herr Antragsteller/in, auf Ihre Anfrage vom 26.5.2016 teile ich Ihnen Folgendes mit: Zu 1: Die von Ihnen erbetenen Unterlagen sind dieser Mail beigefügt. Zu 2: Alle Fässer befinden sich nach wie vor mit ihrem kompletten Inhalt in der Landessammelstelle Geesthacht. Eine Weitergabe nach Niedersachsen oder an andere Lagerorte hat es, auch in Teilen, nicht gegeben. Mit freundlichen Grüßen
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