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Unwetter 22.06./23.06.2023

Als Eigentümer einer vermieteten und vom Unwetter betroffenen Immobilie in Bremen-Woltmershausen würde mich interessieren, ob aufgrund des o.g. Unwetters die Stadt Bremen ihrer gesetzlichen Verpflichtung im Rahmen des Hochwasserschutzes nachgekommen ist und die Sperrwerke aufgrund des gewaltigen Niederschlags in Richtung Weser geöffnet hat oder nicht. Falls diese geöffnet wurden bitte ich um Übermittlung entsprechender Nachweise um welche Sperrwerke es sich handelt und wann diese genau geöffnet wurden.

Danke vorab

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Juli 2023
  • Frist
    12. August 2023
  • 0 Follower:innen
Karsten Lotz
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Als Eigentümer einer verm…
An Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft Details
Von
Karsten Lotz
Betreff
Unwetter 22.06./23.06.2023 [#283583]
Datum
10. Juli 2023 14:32
An
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Als Eigentümer einer vermieteten und vom Unwetter betroffenen Immobilie in Bremen-Woltmershausen würde mich interessieren, ob aufgrund des o.g. Unwetters die Stadt Bremen ihrer gesetzlichen Verpflichtung im Rahmen des Hochwasserschutzes nachgekommen ist und die Sperrwerke aufgrund des gewaltigen Niederschlags in Richtung Weser geöffnet hat oder nicht. Falls diese geöffnet wurden bitte ich um Übermittlung entsprechender Nachweise um welche Sperrwerke es sich handelt und wann diese genau geöffnet wurden. Danke vorab
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Karsten Lotz Anfragenr: 283583 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283583/ Postanschrift Karsten Lotz << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Karsten Lotz

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Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Sehr geehrter Herr Lotz, vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich zur weiterführenden Beantwortung an den Bremischen…
Von
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Betreff
AW: [EXTERN] Unwetter 22.06./23.06.2023 [#283583]
Datum
13. Juli 2023 08:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Lotz, vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich zur weiterführenden Beantwortung an den Bremischen Deichverband am linken Weserufer weitergeleitet habe. Der Geschäftsführer, Herr Dierks, hat mir die nachfolgende Nachricht zukommen lassen, die ich Ihnen hiermit gerne weiterleiten möchte: _________________________________________________________ Az. 5723-39 041-0 (Mitgliedsnummer) Sehr geehrter Herr Lotz, sehr gerne beantworte ich Ihnen Ihre Bürgeranfrage an das Umweltressort. Ich antworte Ihnen im direkten Innenverhältnis zu Ihrem Mitgliedsgrundstück, welches wir unter o.a. Aktenzeichen für Sie als Teileigentümer bei uns führen. Sie tragen mit Ihren Verbandsbeiträgen zu einer geordneten Wasserwirtschaft und dem Erhalt der Deiche und Hochwasserschutzanlagen des Deichverbandes bei. Nach den hiesigen Unterlagen wird Ihr Mitgliedsgrundstück über Entwässerungsanlagen in Betrieb und Verwaltung der hanseWasser im Mischsystem entwässert. Falls Sie Fragen zum Kanalsystem in Bremen-Woltmershausen haben, müssten Sie sich an die hanseWasser direkt unter <<E-Mail-Adresse>> wenden. Falls Sie sich über Starkregen oder Risiken aus Niederschlägen informieren möchten, möchte ich Sie an die folgenden Portale verweisen: https://www.umwelt.bremen.de/klima/starkregen-vorsorgeportal-87988 Dort können Sie direkt in die Starkregenkarte Bremen Einsicht nehmen. Flächen in Woltmershausen, welche an das Trennsystem angeschlossen sind und auch offene Gräben entwässern in den Rablinghauser Vorfluter, s. anhängenden Screenshot aus unserem Geoinformationssystem. Der Wasserstand im Rablinghauser Vorfluter wird durch den Deichverband über ein Schöpfwerk mit leistungsstarken Pumpen und ein Siel in den Neustädter Hafen reguliert und damit schadlos auch bei ergiebigen Niederschlägen in Richtung Weser abgesenkt. Bei von Ihnen angeführten Niederschlagsereignissen am 22. und 23.6 konnte durch Einsatz der Pumpen über einige Stunden das Wasser gut beherrschbar abgeführt werden. Bei Rückfragen stehe ich gerne zu Ihrer Verfügung. Mit freundlichen Grüßen