Unzulässige Nutzung Luca Daten

Hat ihre Behörde, oder eine andere Strafverfolgungsbehörde in Karlsruhe ähnlich wie die Strafverfolgungsbehörden in Mainz (https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/polizei-ermittelt-ohne-rechtsgrundlage-mit-daten-aus-luca-app-100.html) oder in Baden-Württemberg (https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/polizei-in-drei-kreisen-bw-abfrage-daten-luca-app-100.html) Kontaktdaten, die durch die LucaApp erfasst wurden, zu Ermittlungszwecken genutzt, also ohne Rechtsgrundlage Zugriff auf diese Daten erbeten, angeordnet oder selbst genutzt?

Bitte geben Sie Auskunft, in wie vielen Fällen genau die LucaApp Daten hierzu ausgewertet wurden.

Bitte stellen Sie mir ausschließen auf dem Weg einer Email ihre Antwort zu.

Ich richte diese Anfrage an Sie, da die Anfrage an das Polizeipräsidium scheinbar falsch adressiert war. Sie können die Anfrage hier einsehen: https://fragdenstaat.de/anfrage/unzulassige-nutzung-luca-daten/

Wie sie sicher erkennen können, wurde die Anfrage mit der Begründung abgelehnt, da die Medienberichte über andere Dienststellen der Polizei berichteten. Dies ist selbstverständlich faktisch korrekt, jedoch würde mich explizit eine mögliche Nutzung von LUCA Daten in einer Strafverfolungsbehörde in Karlsruhe interessieren.

Die verlinkten Medienberichte dienen nur als Beispiel, inwiefern diese Daten anderswo ausgewertet wurden. Selbstverständlich interessiere ich mich für jegliche Auswertung im Sinne der Strafverfolgung oder Strafverhütung, auch wenn diese in einer anderen Form als in den Medienberichten erfolgte(n).

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. November 2022
  • Frist
    13. Dezember 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hat ihre Behör…
An Regierungspräsidium Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unzulässige Nutzung Luca Daten [#262835]
Datum
9. November 2022 13:13
An
Regierungspräsidium Karlsruhe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hat ihre Behörde, oder eine andere Strafverfolgungsbehörde in Karlsruhe ähnlich wie die Strafverfolgungsbehörden in Mainz (https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/polizei-ermittelt-ohne-rechtsgrundlage-mit-daten-aus-luca-app-100.html) oder in Baden-Württemberg (https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/polizei-in-drei-kreisen-bw-abfrage-daten-luca-app-100.html) Kontaktdaten, die durch die LucaApp erfasst wurden, zu Ermittlungszwecken genutzt, also ohne Rechtsgrundlage Zugriff auf diese Daten erbeten, angeordnet oder selbst genutzt? Bitte geben Sie Auskunft, in wie vielen Fällen genau die LucaApp Daten hierzu ausgewertet wurden. Bitte stellen Sie mir ausschließen auf dem Weg einer Email ihre Antwort zu. Ich richte diese Anfrage an Sie, da die Anfrage an das Polizeipräsidium scheinbar falsch adressiert war. Sie können die Anfrage hier einsehen: https://fragdenstaat.de/anfrage/unzulassige-nutzung-luca-daten/ Wie sie sicher erkennen können, wurde die Anfrage mit der Begründung abgelehnt, da die Medienberichte über andere Dienststellen der Polizei berichteten. Dies ist selbstverständlich faktisch korrekt, jedoch würde mich explizit eine mögliche Nutzung von LUCA Daten in einer Strafverfolungsbehörde in Karlsruhe interessieren. Die verlinkten Medienberichte dienen nur als Beispiel, inwiefern diese Daten anderswo ausgewertet wurden. Selbstverständlich interessiere ich mich für jegliche Auswertung im Sinne der Strafverfolgung oder Strafverhütung, auch wenn diese in einer anderen Form als in den Medienberichten erfolgte(n).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262835 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262835/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Regierungspräsidium Karlsruhe
Sehr << Antragsteller:in >> in Bezugnahme auf Ihre nachstehende Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, das…
Von
Regierungspräsidium Karlsruhe
Betreff
AW: EXTERN Unzulässige Nutzung Luca Daten [#262835]
Datum
28. November 2022 10:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> in Bezugnahme auf Ihre nachstehende Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass das Regierungspräsidium Karlsruhe keine Kontaktdaten nutzt, die durch die LucaApp erfasst wurden. Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist auch keine Strafverfolgungsbehörde! Eine Aussage zur Handhabung bei anderen Behörden/Strafverfolgungsbehörden kann das Regierungspräsidium Karlsruhe nicht treffen. Mit freundlichen Grüßen