Urteile zur Thematik, wann ein Blogger ein Journalist ist

- amtliche Informationen (Urteile), aus denen hervorgeht, wann ein Blogger Journalist ist und damit bestimmte Rechte und Pflichten genießt und wann ein Blogger kein Journalist ist.

Hintergrund meiner Anfrage sind die folgenden Artikel:

- http://www.vibrio.eu/blog/kolner-gericht-erklart-blogger-zum-journalisten-das-kommt-ihm-teuer-zu-stehen/
- http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/verfassungsbeschwerde-blogger-kaempft-fuers-laienprivileg-a-818419.html

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  • Datum
    7. August 2016
  • Frist
    9. September 2016
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - amtliche Infor…
An Bundesverfassungsgericht Details
Von
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Betreff
Urteile zur Thematik, wann ein Blogger ein Journalist ist [#17475]
Datum
7. August 2016 20:26
An
Bundesverfassungsgericht
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- amtliche Informationen (Urteile), aus denen hervorgeht, wann ein Blogger Journalist ist und damit bestimmte Rechte und Pflichten genießt und wann ein Blogger kein Journalist ist. Hintergrund meiner Anfrage sind die folgenden Artikel: - http://www.vibrio.eu/blog/kolner-gericht-erklart-blogger-zum-journalisten-das-kommt-ihm-teuer-zu-stehen/ - http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/verfassungsbeschwerde-blogger-kaempft-fuers-laienprivileg-a-818419.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesverfassungsgericht
Ihre Anfrage vom 7. August 2016 Auskunft gemäß Informationsfreiheitsgesetz
Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
Ihre Anfrage vom 7. August 2016
Datum
19. August 2016 10:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Auskunft gemäß Informationsfreiheitsgesetz