Verabeitung personenbezogener Daten: Nutzung von INPOL-Datenbanken und PHWs/EHWs

- Verwaltungsvorschriften, Erlasse, Hinweise und Richtlinien in denen geregelt ist, unter welchen Voraussetzungen Daten nicht nur in INPOL-Land, sondern in INPOL-neu (INPOL-Zentral), insbesondere in den Kriminalaktennachweis (KAN), zu speichern sind und in welchem Umfang (Kategorien von Daten) Datenlieferungen an INPOL-neu erfolgen.

- Ergänzungen zum Leitfaden des Bundeskriminalamtes (BKA) zu personengebundenen Hinweisen (PHW) und ermittlungsbezogenen Hinweisen (EHW)

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. Juni 2023
  • Frist
    4. Juli 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Landeskriminalamt Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verabeitung personenbezogener Daten: Nutzung von INPOL-Datenbanken und PHWs/EHWs [#280311]
Datum
2. Juni 2023 13:57
An
Landeskriminalamt Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
- Verwaltungsvorschriften, Erlasse, Hinweise und Richtlinien in denen geregelt ist, unter welchen Voraussetzungen Daten nicht nur in INPOL-Land, sondern in INPOL-neu (INPOL-Zentral), insbesondere in den Kriminalaktennachweis (KAN), zu speichern sind und in welchem Umfang (Kategorien von Daten) Datenlieferungen an INPOL-neu erfolgen. - Ergänzungen zum Leitfaden des Bundeskriminalamtes (BKA) zu personengebundenen Hinweisen (PHW) und ermittlungsbezogenen Hinweisen (EHW)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280311 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280311/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeskriminalamt Hamburg
Ihre Anfrage nach dem HmbTG Guten Tag << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage (Anfragenr: 280311) ist an…
Von
Landeskriminalamt Hamburg
Betreff
Ihre Anfrage nach dem HmbTG
Datum
9. Juni 2023 08:17
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage (Anfragenr: 280311) ist an die hiesige Dienststelle weitergeleitet worden und wird hier unter dem Az. LKA-EGV-23980 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Landeskriminalamt Hamburg
Ihre Anfrage #280311 Sehr << Antragsteller:in >> bei der Anwendung INPOL handelt es sich um eine sog…
Von
Landeskriminalamt Hamburg
Betreff
Ihre Anfrage #280311
Datum
16. Juni 2023 12:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> bei der Anwendung INPOL handelt es sich um eine sogenannte Verbunddatei. Sie wird vom BKA betrieben und den angeschlossenen Polizeibehörden zur Verfügung gestellt. Einhergehend verhält es sich mit den Leitfäden zu den EHW und PHW. Auch sie stützen sich auf Bundesvorgaben. Bezüglich Ihrer Anfrage muss ich Sie schlussendlich bitten, sich an das BKA zu wenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage #280311 [#280311] Guten Tag, nach § 12 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 HmbTG ist es rechtlich irrelevan…
An Landeskriminalamt Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage #280311 [#280311]
Datum
20. Juni 2023 11:38
An
Landeskriminalamt Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, nach § 12 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 HmbTG ist es rechtlich irrelevant, ob die Unterlagen (rechtlich) solche „Ihrer“ Behörde sind, denn schließlich kommt es allein darauf an, welche Informationen bei Ihnen tatsächlich vorhanden sind. Das HmbTG sieht grundsätzlich keine Verfügungsberechtigung der informationspflichtigen Stelle vor. Die in § 12 Abs. 2 HmbTG vorgesehene Ausnahme, dass der Antrag bei lediglich vorübergehend beigezogenen Akten abzulehnen ist, ist zurückhaltend zu handhaben und betrifft nur Informationen bei denen nie vorgesehen war, dass sie bei der angerufenen Stelle verbleiben, auch nicht in Kopie. (BeckOK InfoMedienR/Schnabel, 40. Ed. 1.11.2022, HmbTG § 12 Rn. 1). Ich bitte Sie daher mir die bei Ihnen diesbezüglich vorhandenen Dokumente/Akten/Informationen konkret zu bezeichnen und zugänglich zu machen. Ungeachtet der obigen Ausführungen, möchte ich mein Anliegen noch einmal erläutern. Mir geht es nicht um Informationen des BKA bezüglich der Verbunddatei. Vielmehr begehre ich -wie aus dem gestellten Antrag ersichtlich sein sollte- Informationen der Landespolizei Hamburg zur Nutzung und zum Umgang mit dem vom BKA bereitgestellten Verbundsystem. Damit begehre ich insbesondere Zugang zu allen Verwaltungsvorschriften, die die Teilnahme der Landespolizei Hamburg am Nachweis von Kriminalakten, die von Polizeidienststellen des Bundes oder der Länder, des Zollkriminalamtes, der Hauptzollämter sowie der Zollfahndungsämter über Beschuldigte oder sonst tat- verdächtige Personen oder Verurteilte/gleichgestellte Personen i. S. d. § 81g Abs. 4 StPO geführt werden. Über solche Vorschriften verfügt etwa das Land Thüringen mit der „Dienstanweisung Kriminalaktennachweis“ (DA KAN) sowie das Land Schleswig-Holstein mit der „Kriminalaktennachweis Richtlinie“ (KAN RL). Letzteres hat dies bereits im Rahmen eines IFG-Verfahrens veröffentlicht: https://fragdenstaat.de/anfrage/rahmenbedingungen-bei-der-nutzung-von-inpol-neu-inpol-zentral/. Ich gehe davon aus, dass auch das Land Hamburg über eine solche Vorschrift verfügt. Analog zum den obigen Ausführungen begehre ich auch nicht gegenüber Ihrer Behörde Zugang zum Leitfaden des BKA zu den EHW und PHW, sondern vielmehr zu den Ergänzungen der Landespolizei Hamburg diesem Leitfaden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280311 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280311/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landeskriminalamt Hamburg
Ihre Anfrage #280311 [#280311] Sehr << Antragsteller:in >> ich bitte freundlichst um Kenntnisnahme m…
Von
Landeskriminalamt Hamburg
Betreff
Ihre Anfrage #280311 [#280311]
Datum
4. Juli 2023 08:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich bitte freundlichst um Kenntnisnahme meines Anschreibens in der Anlage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage #280311 [#280311]
Guten Tag, Zunächst bedanke ich mich für die Antworten und Informationen. De…
An Landeskriminalamt Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage #280311 [#280311]
Datum
31. Juli 2023 10:16
An
Landeskriminalamt Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Zunächst bedanke ich mich für die Antworten und Informationen. Des Weiteren bitte ich Sie mir die Rechtsgrundlage für die Ablehnung der Zugänglichmachung der Richtlinien des BKA für die der Anwendungen INPOL-Land und INPOL-Z sowie für den KAN und die EHW/PHW zu nennen. Da Ihnen diese Informationen vorliegen, müssen Sie diese als informationspflichtige Stelle auf Antrag auch zugänglich machen. Außerdem ist Ihre Begründung für die Ablehnung der Zugänglichmachung der internen Verwaltungs- und Prozessabläufe, die in der Polizeidienstvorschrift 350 (HH) geregelt sein sollen, nicht ausreichend. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts genügt der bloße Verweis auf die Einstufung eines Dokuments als VS-NfD für eine Verweigerung der Informationen nicht (BVerwG, Urt. v. 29.10.2009 – 7 C 22/08 –, Rn. 47, juris). Vielmehr muss die Behörde die materielle Geheimhaltungsbedürftigkeit nachvollziehbar und plausibel darlegen (BVerwG, Urt. v. 28.02.2019 – 7 C 20/17 –, BVerwGE 165, 1-14, Rn. 33), d.h. für jede einzelne Information (Blatt für Blatt, Absatz für Absatz, ggf. Wort für Wort) und zwar in einem spezifizierten Inhaltsverzeichnis. Eine pauschale Ablehnung für ganze Akten oder Dokumente ist nicht möglich. Ich bitte Sie dies nachzuholen und mir möglich detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Sollte es sich bei Ihrem Antwortschreiben vom 3. Juli 2023 entgegen meiner Einschätzung um einen teilweise ablehnenden Bescheid handeln, erhebe ich hiermit vorsorglich Widerspruch gegen diesen Bescheid soweit der Antrag auf Zugänglichmachung der im Antrag genannten Informationen abgelehnt wurde und verweise auf die obige Begründung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landeskriminalamt Hamburg
Automatische Antwort: [EXTERN] AW: Ihre Anfrage #280311 [#280311] Lieber [geschwärzt], ich befinde mich bis zum 0…
Von
Landeskriminalamt Hamburg
Betreff
Automatische Antwort: [EXTERN] AW: Ihre Anfrage #280311 [#280311]
Datum
31. Juli 2023 10:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Lieber [geschwärzt], ich befinde mich bis zum 06.08. im Sommerurlaub. Bei unaufschiebbaren Angelegenheiten bitte ich um direkte Kontaktaufnahme mit meiner Dienststelle unter [geschwärzt] [geschwärzt]

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Landeskriminalamt Hamburg
Kosten Anhörung
Von
Landeskriminalamt Hamburg
Via
Briefpost
Betreff
Kosten Anhörung
Datum
14. August 2023
Status
Anfrage abgeschlossen